CORSEARCH – RAHMENDIENSTLEISTUNGSVERTRAG
Dieser Rahmendienstleistungsvertrag regelt die Nutzung der im jeweiligen Auftragsformular angegebenen Corsearch-Plattformen, Dienstleistungen, -Berichte und anderen Leistungen von Corsearch (wie nachstehend definiert) durch den Kunden. Corsearch und Kunde bezeichnet den im jeweiligen Auftragsformular angegebenen Corsearch-Rechtsträger und Kunden-Rechtsträger (jeweils eine “Partei” und zusammen die “Parteien”).
DURCH: (1) ANKLICKEN EINES KÄSTCHENS, DAS DIE AKZEPTANZ ANZEIGT; (2) AUSFÜHRUNG EINER BESTELLUNG, DIE AUF DIESEN RAHMENDIENSTLEISTUNGSVERTRAG VERWEIST; ODER (3) FORTFAHREN, DIE DIENSTLEISTUNGEN ZU NUTZEN, ERKLÄRT SICH DER KUNDE MIT DEN HIERIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN EINVERSTANDEN. WENN DER KUNDE NICHT DAMIT EINVERSTANDEN IST, AN DIESEN RAHMENDIENSTLEISTUNGSVERTRAG GEBUNDEN ZU SEIN, DARF ER DIE DIENSTLEISTUNGEN NICHT NUTZEN.
1. Definitionen
Die nachstehenden Begriffe haben, wenn sie kursiv geschrieben sind, die nachstehend angegebene Bedeutung:
„Verbundenes Unternehmen” einer Partei ist jedes Rechtssubjekt, das diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht. Im Sinne dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ die Befugnis, durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch Verträge oder auf andere Weise mehr als 50 % des betreffenden Rechtssubjekts zu lenken oder dessen Lenkung zu veranlassen.
„Vertrag“ bezeichnet diesen Rahmendienstleistungsvertrag und gegebenenfalls andere Dokumente, die durch Verweis in diesen aufgenommen sind.
„Vertrauliche Informationen“ bedeutet: (a) alle vertraulichen Informationen über Geschäftsgeheimnisse oder Geschäftsbeziehungen, Geschäftsmethoden, Kunden, Auftraggeber, Lieferanten, Marktinformationen, Transaktionen, Pläne oder Angelegenheiten einer Partei, (b) alle proprietären Informationen, die die Parteien im Zuge der Durchführung des Vertrags entwickeln, (c) alle Dokumente oder Informationen, die als „vertraulich“ (Confidential), „firmenvertraulich“ (Commercial in Confidence) oder auf andere Weise ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind, (d) in Bezug auf den Kunden direkt, alle auf den Corsearch-Plattformen gespeicherten, zwischengespeicherten oder auf andere Weise dort vorliegenden Kundendaten und/oder (e) alle Informationen, von denen der Empfänger aufgrund ihrer Beschaffenheit vernünftigerweise annehmen muss, dass es sich um vertrauliche Informationen der anderen Partei handelt. Dies gilt in allen Fällen und unabhängig davon, ob sie verschlüsselt sind oder nicht, und einschließlich jedweder Kopien der vorstehend aufgeführten Informationen auf sämtlichen Medien (einschließlich elektronischer Medien).
„Corsearch-Plattform(en)“ bezeichnet die proprietäre(n) Plattform(en), die Corsearch den Nutzern zur Verfügung stellt, sowie alle Erweiterungen oder Iterationen dieser Plattformen oder neue Plattformen.
„Kundendaten“ bezeichnet alle Daten, die der Kunde Corsearch zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
„Datenschutzgesetze“ bezeichnet alle Datenschutzgesetze und -vorschriften, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrags gelten.
„Offenleger” bezeichnet diejenige Partei, die der anderen Partei gegenüber vertrauliche Informationen offenlegt.
„Erweiterung” bezeichnet alle Updates, Upgrades, neuen Versionen, Änderungen, Ergänzungen, Entwicklungen, Verbesserungen oder Erweiterungen der Corsearch-Plattformen.
„Datum des Inkrafttretens“ ist das Datum der letzten Unterschrift unter dem Rahmendienstleistungsvertrag.
„Rückmeldungen“ bezeichnet jeden Vorschlag oder jede Idee, die der Kunde in irgendeiner Form in Bezug auf die Corsearch- Plattform(en) und/oder -Dienstleistungen macht.
„Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet alle Urheberrechte, Datenbankrechte, Geschmacksmusterrechte, Rechte an Erfindungen (unabhängig davon, ob diese patentierbar sind oder nicht), Patente, Patentanmeldungen, Know-how, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnisse und alle den vorgenannten Rechten ähnlichen oder entsprechenden Rechte, und jeweils: (a) unabhängig davon, ob sie von Rechts wegen entstehen und eintragungsfähig oder eingetragen sind, (b) unabhängig davon, ob sie bereits bekannt sind oder erst in der Zukunft zustande kommen, (c) in allen Teilen der Welt, (d) für die gesamte Laufzeit dieser Rechte sowie für etwaige Verlängerungen, (e) einschließlich (ohne Einschränkung) aller künftigen Rechte, soweit sie gegenwärtig übertragbar sind, und (f) mit dem Recht, Ansprüche wegen früherer Verletzung geltend zu machen.
„Verluste“ bezeichnet alle Forderungen, Ansprüche, Klagen, Verfahren, Kosten (einschließlich angemessener Honorare für Rechtsbeistand), Auslagen, Verluste, Schäden (außer Folgeschäden) und Verbindlichkeiten.
„Auftragsformular“ bezeichnet eine Bestellung, in der die für den Kunden oder seine verbundenen Unternehmen zu erbringenden Dienstleistungen sowie die für diese Dienstleistungen geltenden Bedingungen angegeben sind.
„Personenbezogene Daten“ bezeichnet personenbezogene Daten bzw. persönliche Informationen gemäß der Definition in den geltenden Datenschutzgesetzen.
„Empfänger“ bezeichnet diejenige Partei, die von der anderen Partei vertrauliche Informationen entgegennimmt.
„Bericht“ bezeichnet jedweden Bericht, den Corsearch im Rahmen der Dienstleistungen für den Kunden erstellt.
„Dienstleistungen“ bezeichnet alle von Corsearch zu erbringenden Dienstleistungen, wie im entsprechenden Auftragsformular aufgeführt.
„Laufzeit“ hat die in Ziffer 10.1 angegebene Bedeutung.
„Informationen Dritter“ bezeichnet Informationen, die über die Plattformen, Berichte oder Dienstleistungen von Corsearch von Datenbanken und Recherchetools Dritter zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf nationale oder regionale Marken- und Patentämter, Secretary of State Offices, Internet-Suchmaschinen, Online-Plattformen oder von der ICANN akkreditierte Registrars.
„Nutzer“ bezeichnet diejenigen Personen (Personal des Kunden oder seiner Auftraggeber), die von Corsearch autorisiert sind, auf die Corsearch-Plattformen zuzugreifen und diese zu nutzen.
2. Die Dienstleistungen
2.1. Auftragsprozess Corsearch stellt dem Kunden die Dienstleistungen zur Verfügung. Während der Laufzeit können der Kunde und/oder seine verbundenen Unternehmen die Dienstleistungen von Corsearch und/oder den verbundenen Unternehmen von Corsearch durch Ausfertigung eines Auftragsformulars abonnieren. Das jeweilige Auftragsformular enthält das Datum des Beginns der Dienstleistungen, das Enddatum, die zu zahlenden Gebühren, die Zahlungsbedingungen und alle anderen Bedingungen, die die Parteien ggf.vereinbaren. Jedes Auftragsformular hat durch Verweis auch die Bedingungen des Vertrags als Bestandteil.
2.2. Testphasen Corsearch kann dem Kunden im Rahmen einer kostenlosen Testphase oder eines Betatests (allgemein „Testphase“) Zugang zu den Dienstleistungen gewähren. Jede Testphase endet mit demjenigen der nachstehenden Ereignisse, das zuerst eintritt: (a) im Auftragsformular angegebenes Enddatum, (b) Startdatum eines Auftragsformulars für dieselben Dienstleistungen auf bezahlter Basis oder (c) Beendigung nach alleinigem Ermessen von Corsearch zu jeder Zeit. Corsearch gibt keinerlei Versprechen in Bezug auf die im Rahmen einer Testphase zur Verfügung gestellten Merkmale, Funktionen, Servicelevels, Support oder Verfügbarkeit und behält sich das Recht vor, diese Merkmale und Funktionen jederzeit ohne Vorankündigung und nach eigenem Ermessen zu ändern.
3. Lizenz und Zugang
3.1. Lizenz zur Nutzung der Corsearch-Plattformen Während der Laufzeit und vorbehaltlich der Zahlung der Gebühren gemäß dem entsprechenden Auftragsformular gewährt Corsearch dem Kunden und dessen Nutzern eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und weltweite Lizenz für den Zugriff auf die Corsearch-Plattformen und deren Nutzung für die eigenen Geschäftszwecke des Kunden in der durch den Vertrag vorgesehenen Weise.
3.2. Zugriff auf die Corsearch-Plattformen Der Kunde autorisiert neue Nutzer für die Corsearch-Plattformen nach deren Registrierung und Onboarding bei Corsearch. Mit Ausnahme der Nutzer darf der Kunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Corsearch Dritten nicht erlauben, die Dienstleistungen oder die Corsearch-Plattformen zu nutzen.
3.3. Lizenz für Berichte Jeder zur Verfügung gestellte Bericht ist ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt, und Corsearch gewährt dem Kunden eine unbefristete, eingeschränkte Lizenz zur Weitergabe des Berichts an seine Mitarbeiter, Kunden und/oder professionellen Berater, soweit für diese Nutzung erforderlich.
3.4. Leistung und Wartung der Corsearch-Plattformen und -Dienstleistungen
3.4.1 Corsearch stellt hinsichtlich der Corsearch-Plattformen und -Dienstleistungen Folgendes sicher: (i) sie werden nach Branchenstandard betrieben und erbracht, und (ii) es kommen die notwendigen Verfahren, Maßnahmen, Werkzeuge und Schutzvorkehrungen für die Informationssicherheit gemäß Branchen- und Compliance-Standards zur Anwendung.
3.4.2 Corsearch ist berechtigt, die Corsearch-Plattformen mit einer schriftlichen Vorankündigung von mindestens sieben (7) Tagen an den Kunden oder mit vorheriger Zustimmung des Kunden auch mit weniger als sieben (7) Tagen Vorankündigung für geplante Wartungsarbeiten, Upgrades oder neue Versionen herunterzufahren.
3.5. Keine Eventualverbindlichkeiten Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sein Kauf der Dienstleistungen nicht von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Merkmale der Corsearch-Plattformen oder von mündlichen oder schriftlichen Äußerungen von Corsearch über solche zukünftigen Funktionen oder Merkmale abhängig ist.
3.6. Erweiterungen Corsearch kann bei Veranlassung Erweiterungen an den Corsearch-Plattformen vornehmen.
3.7. Überwachung Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Corsearch die Nutzung der Dienstleistungen zu Sicherheits-, Betriebs-, Verbesserungs- oder Leistungszwecken überwacht.
4. Verantwortlichkeiten des Kunden
4.1. Nutzerkonten Alle Nutzerkonten sind für den jeweiligen Nutzer persönlich, und dessen Anmeldedaten müssen jederzeit sicher verwahrt und vertraulich behandelt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Nutzer für jedes Versäumnis, ihre Konten zu schützen, oder für unbefugte Nutzung infolge des Zugangs von Dritten zu den Corsearch-Plattformen verantwortlich sind. Der Kunde bzw. die Nutzer verpflichten sich, Corsearch unverzüglich über jede unbefugte Nutzung des Kontos eines Nutzers zu informieren. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Handlungen und Versäumnisse seiner Nutzer.
4.2 Einschränkungen In Bezug auf die Corsearch-Plattformen, die Berichte und die Dienstleistungen darf der Kunde Folgendes nicht:
4.2.1. anderen als den laut Vertrag befugten Personen Zugang gewähren oder ermöglichen oder mehreren Nutzern über gemeinsame Konten Zugang zu den Corsearch-Plattformen ermöglichen,
4.2.2. in keinerlei Weise verkaufen, weiterverkaufen, lizenzieren, unterlizenzieren, verbreiten, verfügbar machen, vermieten oder überlassen,
4.2.3. im Zuge der Nutzung durch den Kunden gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift verstoßen,
4.2.4. die Integrität oder Leistung beeinträchtigen oder stören,
4.2.5. zugreifen oder nutzen, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, zu erschaffen oder zu gestalten, das/die mit Corsearch im Wettbewerb steht,
4.2.6. zugreifen oder nutzen, um einen KI- oder Machine-Learning-Algorithmus zu trainieren, und
4.2.7. Corsearch nutzen oder anweisen, dasselbe in einer Art und Weise zu tun, die sich negativ auf die Reputation von Corsearch oder die Selbstverpflichtung von Corsearch in den Bereichen Umwelt, Soziales und Corporate Governance auswirken würde.
Corsearch may suspend the access of any User account(s) that it reasonably believes are in breach of this Clause 4.2. Corsearch will provide prompt notice of such suspension and will restore access as soon as reasonably practicable following the remediation of the issue to Corsearch’s satisfaction. Corsearch will not be liable for any loss or damage as a result of such suspension.
4.3. Richtigkeit von Informationen Der Kunde ist für Folgendes verantwortlich: (a) die rechtzeitige Erstellung, Lieferung, Korrektheit und Vollständigkeit aller erforderlichen Unterlagen, Anweisungen und sonstigen Informationen, die Corsearch für die Dienstleistungen zur Verfügung gestellt oder in die Corsearch-Plattformen eingegeben werden, und (b) die Folgen und die Korrektheit der Anweisungen, die der Kunde Corsearch erteilt. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Erstellung von Abfragen, die Auswahl der Ergebnisse sowie die Korrektheit und die Verlässlichkeit schriftlicher Anweisungen.
5. Rechte an geistigem Eigentum
5.1. Eigentum von Corsearch Alle Rechte an geistigem Eigentum: (a) die Dienstleistungen (ausgenommen Kundendaten), (b) die Corsearch-Plattformen und (c) die Berichte (ausgenommen Kundendaten) und (d) das Know-how für die Dienstleistungen sind alle Eigentum von Corsearch und den Lizenzgebern von Corsearch, von denen Corsearch die notwendigen Rechte erhalten hat, um die Dienstleistungen gemäß dem Vertrag zu erbringen. Es werden keine Rechte an geistigem Eigentum an den Kunden abgetreten oder anderweitig übertragen.
5.2 Eigentum des Kunden Alle Rechte an geistigem Eigentum an Kundendaten sind Eigentum des Kunden. Der Kunde gewährt Corsearch eine unwiderrufliche, gebührenfreie, nicht-exklusive, unterlizenzierbare, weltweite Lizenz für: (a) die Nutzung der Kundendaten, um aus den Kundendaten abgeleitete Werke zu erstellen und die Dienstleistungen zu erbringen, und (b) die Berechtigung der verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmer und Service Providers von Corsearch, die Kundendaten zu nutzen, zu kopieren und davon abgeleitete Werke zu erstellen, soweit diese verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmer und Service Providers diese benötigen, um die Verpflichtungen von Corsearch im Rahmen des Vertrags zu erfüllen. Dies gilt für alle vorgenannten Fälle einschließlich der visuellen Anzeige, aber nicht beschränkt auf diese, von Kundendaten für Nutzer. Der Kunde gewährleistet, dass: (i) die Kundendaten keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen und (ii) er über die notwendigen Rechte, Genehmigungen und Zustimmungen verfügt, um Kundendaten an die Corsearch-Plattformen zu übermitteln und Corsearch das Recht zu gewähren, die Kundendaten zur Erbringung der Dienstleistungen zu verwenden.
5.3 Rückmeldungen Der Kunde gewährt Corsearch eine unbefristete, unwiderrufliche, gebührenfreie, ausschließliche und unterlizenzierbare weltweite Lizenz zur Nutzung und Integration von Rückmeldungen des Kunden an Corsearch in die Dienstleistungen. Derartige Rückmeldungen gelten nicht als Kundendaten oder vertrauliche Informationen, und Corsearch hat das Recht, die Rückmeldungen ohne Vergütung in beliebiger Weise zu nutzen.
5.4 Verwendung von Logos Keine der Parteien darf die Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos oder Domainnamen der anderen Partei ohne deren Zustimmung verwenden.
6. Konditionen und Zahlungsbedingungen
6.1. Gebühren Der Kunde zahlt alle im jeweiligen Auftragsformular angegebenen Gebühren, wobei die Gebühren auf den gekauften Dienstleistungen beruhen und nicht der tatsächlichen Nutzung. Zahlungsverpflichtungen sind nicht stornierbar und gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet; die gekauften Mengen können während der Laufzeit des Auftragsformulars nicht reduziert werden.
6.2. Rechnungsstellung und Zahlung
6.2.1 Sofern im Auftragsformular nicht anders angegeben, sind die in Rechnung gestellten Gebühren dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum netto fällig.
6.2.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Corsearch vollständige und korrekte Rechnungs- und Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen und Corsearch über alle Änderungen an diesen Informationen zu informieren.
6.2.3 Wenn der Kunde mit einem Abrechnungsdienstleister arbeitet, der Corsearch eine Bearbeitungs-, Einreichungs- oder sonstige Verwaltungsgebühr in Rechnung stellt, stellt Corsearch dem Kunden diese Gebühr bei der nächsten Rechnung von Corsearch zur Rückerstattung in Rechnung.
6.2.4 Alle Zahlungen im Rahmen des Vertrags sind in der Währung zu leisten, die in der Rechnung angegeben oder auf dem Auftragsformular genannt ist.
6.2.5 Wenn der Kunde in Bezug auf eine Rechnung Fragen oder Einwände hat, sind diese Corsearch innerhalb von zehn (10) Werktagen schriftlich mitzuteilen. Alle unstrittigen Posten der Rechnungen müssen pünktlich bezahlt werden, während die Parteien versuchen, etwaige Fragen oder Einwände so schnell wie möglich in Treu und Glauben zu lösen.
6.2.6 Im Falle einer Nichtzahlung der im Rahmen des Vertrags fälligen Gebühren und nachdem Corsearch den Kunden schriftlich über den fehlenden Zahlungseingang informiert hat, kann Corsearch nach dreißig (30) Tagen Zahlungsverzug die Dienstleistungen aussetzen und den Zugang des Kunden und aller Nutzer zu den Corsearch-Plattformen aussetzen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
6.2.7 Wenn ein Rechnungsbetrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum gemäß Ziffer 6.2.1 bei Corsearch eingeht, können ohne Einschränkung der Rechte oder Rechtsmittel von Corsearch (a) Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % des ausstehenden Betrages pro Monat oder des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes anfallen, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und/oder (b) Corsearch kann künftige Verlängerungen und Auftragsformulare an kürzere Zahlungsfristen als die oben genannten knüpfen.
6.3. Zahlung und Einziehung von Steuern Alle im Vertrag festgelegten Gebühren verstehen sich ohne geltende Steuern und Abgaben, einschließlich Steuern, MwSt und eventueller USt oder Nutzungssteuern. Der Kunde stellt Corsearch alle Informationen zur Verfügung, die Corsearch angemessenerweise anfordert, um festzustellen, ob Corsearch verpflichtet ist, MwSt, USt oder Nutzungssteuern vom Kunden einzubehalten, einschließlich der USt-ID oder Steuerzahler-ID des Kunden sowie ggf. Nachweise der Steuerbefreiung oder vergleichbare Dokumente.
7. Haftungsausschluss
7.1. Allgemeiner Haftungsausschluss DIE CORSEARCH PLATTFORMEN, BERICHTE UND DIENSTLEISTUNGEN WERDEN DEM KUNDEN VON CORSEARCH OHNE MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG UND OHNE VERFÜGBARKEITSGARANTIE BEREITGESTELLT. CORSEARCH GIBT KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE ODER GESETZLICHE GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF DIE CORSEARCH-PLATTFORMEN, BERICHTE UND DIENSTLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNG DER VERKEHRSFÄHIGKEIT, GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, RECHTSANSPRÜCHE, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER RICHTIGKEIT. DER ZUGANG ZU DEN CORSEARCH-PLATTFORMEN UND DEN DIENSTLEISTUNGEN, DIE KOSTENLOS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, EINSCHLIESSLICH GGF. IM RAHMEN EINER TESTPHASE, WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG UND UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.
7.2. Informationen Dritter Corsearch überprüft nicht die Richtigkeit von Informationen Dritter und übernimmt keine Haftung für die Nichtverfügbarkeit, für Fehler oder Auslassungen. Der Kunde ist verantwortlich dafür, den Inhalt von Informationen Dritter zu prüfen und zu bestätigen. Wenn der Kunde über die Dienstleistungen und/oder die Corsearch-Plattformen auf öffentliche Websites Dritter zugreift, muss der Kunde den entsprechenden Nutzungs- und Zugriffsbedingungen der jeweiligen Website zustimmen und ist in vollem Umfang für die Einhaltung dieser Bedingungen dafür verantwortlich.
7.3. Keine Rechts- oder Fachberatung Corsearch ist keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechtsberatung im Rahmen der Dienstleistungen an. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den notwendigen Rechtsbeistand für die über die Corsearch Plattformen, Berichte oder Dienstleistungen gewonnenen Informationen einzuholen. Jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt oder der Erstellung eines Berichts ist auf die Rückerstattung der vom Kunden gezahlten Gebühren für den Bericht beschränkt.
8. Schadloshaltung
8.1. Schadloshaltung durch Corsearch Corsearch verpflichtet sich, den Kunden für Verluste zu entschädigen und gegen Verluste zu verteidigen, die sich aus der Behauptung eines Dritten ergeben, dass die Nutzung der Dienstleistungen in Übereinstimmung mit dem Vertrag die Rechte an geistigem Eigentum dieses Dritten verletze.
8.2. Schadloshaltung durch den Kunden Der Kunde verpflichtet sich, Corsearch für Verluste zu entschädigen und gegen Verluste zu verteidigen, die sich aus Ansprüchen Dritter aufgrund folgender Umstände ergeben: (a) Verstoß des Kunden gegen Ziffer 4.2 oder Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum Dritter durch den Kunden im Rahmen seiner Nutzung der Corsearch-Plattformen oder Dienstleistungen, (b) Corsearch macht eine Meldung oder wird tätig wie vom Kunden angewiesen und/oder von diesem autorisiert, (c) der Kunde handelt eigenständig, wenn er die Daten der Corsearch-Plattformen oder einen Bericht nutzt und/oder mit den Corsearch-Plattformen juristische Maßnahmen ergreift.
8.3. Umgang mit Forderungen Jede Schadenersatzforderung setzt voraus, dass (a) die um Schadenersatz ersuchende Partei die Forderung unverzüglich schriftlich anzeigt und in angemessener Weise kooperiert, informiert und unterstützt und (b) die entschädigende Partei die alleinige Kontrolle und Befugnis zur Verteidigung, Beilegung oder Kompromissfindung in Bezug auf die Forderung behält, wobei: (i) sich die entschädigte Partei auf eigene Kosten das Recht vorbehält, einen eigenen Rechtsbeistand zu beauftragen und sich an der Verteidigung zu beteiligen, (ii) jeder Vergleich, der die Rechte oder die Reputation der entschädigten Partei beeinträchtigt, der vorherigen schriftlichen Zustimmung dieser Partei bedarf, welche jedoch nicht unbillig verweigert oder verzögert werden darf, und (iii) die entschädigende Partei eine Forderung gegen die entschädigte Partei nur dann begleichen darf, wenn sie die entschädigte Partei bedingungslos von jeglicher Haftung freistellt.
9. Haftung
9.1. Ausschlüsse Keine der Bestimmungen des Vertrags schränkt die Haftung der Parteien für folgende Umstände ein oder schließt die Haftung für folgende Umstände aus: (a) Personenschäden mit oder ohne Todesfolge, die durch ihre Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer verursacht wurden, (b) Betrug oder arglistige Täuschung oder (c) jede andere Haftung, die nach geltendem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.
9.2. Folgeschäden Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für entgangenen Gewinn, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus sonstigem Grund, der sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergibt, Umsatz- oder Geschäftseinbußen, Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen, Verlust von erwarteten Einsparungen, Nutzungsausfall oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen, Verlust oder Beschädigung des Firmenwerts oder der Reputation sowie indirekte oder Folgeschäden.
9.3. Haftungsbeschränkung Mit Ausnahme der Haftung, die sich aus: (a) Ziffer 8 (Schadenersatz), (b) Ziffer 11 (Vertraulichkeit), (c) den an Corsearch zu zahlenden Gebühren, (d) einen Verstoß gegen Ziffer 4.2 durch den Kunden und (e) Vorladungen, gerichtliche Anordnungen, Auskunftsforderungen oder Auskunftsersuchen ergibt, ist die Gesamthaftung jeder Partei im Rahmen des Vertrags auf diejenigen Beträge beschränkt, die der Kunde im Rahmen des Vertrags in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem diese Haftung bedingenden Ereignis tatsächlich an Corsearch gezahlt oder zu zahlen hat.
10. Laufzeit und Beendigung
10.1. Laufzeit Der Vertrag beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und gilt so lange, bis alle Auftragsformulare abgelaufen oder beendigt sind. Die Laufzeit für jede Dienstleistung ist in einem Auftragsformular für diese Dienstleistung angegeben.
10.2 Beendigung Jede der Parteien kann den Vertrag aus wichtigem Grund beenden: (a) nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei über eine wesentliche Vertragsverletzung mit einer Frist von 30 Tagen, wenn die Vertragsverletzung nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist weiter besteht, oder (b) mit sofortiger Wirkung, wenn die andere Partei Gegenstand eines Konkursantrags oder eines anderen Insolvenz-, Zwangsverwaltungs-, Liquidations- oder Abtretungsverfahrens zugunsten ihrer Gläubiger wird.
10.3. Rückerstattung oder Zahlung bei Beendigung Die Beendigung entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die vor dem Datum des Wirksamwerdens der Beendigung an Corsearch zu zahlenden Gebühren zu entrichten.
10.4. Folgen der Beendigung Bei Beendigung des Vertrags, unabhängig vom Grund der Beendigung:
10.4.1 Innerhalb von 30 Tagen nach dem Beendigungsdatum muss der Empfänger auf schriftliche Aufforderung alle vertraulichen Informationen, die dem Offenleger gehören oder vom diesem offengelegt wurden und sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Empfängers befinden, an den Offenleger zurückgeben (oder nach Wahl des Offenlegers vernichten),
10.4.2 innerhalb von 30 Tagen nach dem Beendigungsdatum kann der Kunde, soweit möglich, die Kundendaten herunterladen oder Corsearch schriftlich auffordern, die Kundendaten an ihn zurückzugeben. In beiden Fällen sind ggf. anfallende Hosting-Gebühren Dritter vom Kunden zu zahlen, und Corsearch kann, wenn die Rückgabe mehr als einen Arbeitstag Unterstützung durch Corsearch erfordert, eine zusätzliche angemessene Gebühr für diese Unterstützung berechnen, die im Voraus mit dem Kunden vereinbart wird, und
10.4.3alle Bestimmungen des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend bei oder nach der Beendigung oder dem Ablauf des Vertrags wirksam werden oder fortbestehen sollen, einschließlich der folgenden Ziffern, bleiben in vollem Umfang gültig und wirksam: Ziffer 2.2 (Testphasen), Ziffer 4 (Verantwortlichkeiten des Kunden), Ziffer 5.3 (Rückmeldungen), Ziffer 6 (Konditionen und Zahlungsbedingungen), Ziffer 7 (Haftungsausschluss), Ziffer 9 (Haftung), Ziffer 11 (Vertraulichkeit), Ziffer 12 (Datenschutz), Ziffer 13 (Vorladungen, gerichtliche Anordnungen, Forderungen oder Auskunftsersuchen), Ziffer 14.9 (Export-Compliance) und Ziffer 14.15 (Anwendbares Recht).
11. Vertraulichkeit
11.1 Verpflichtung Der Empfänger ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die vom Offenleger stammen oder diesem gehören, durch Maßnahmen der guten Branchenpraxis vertraulich zu behandeln und derartige vertraulichen Informationen an niemanden weiterzugeben, außer, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist, an seine Mitarbeiter und an die Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder an Vollzeit-Auftragnehmer, die an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind.
11.2 Ausnahmen Zu den vertraulichen Informationen zählen keine Informationen: (a) die ohne Zutun des Empfängers öffentlich zugänglich sind oder werden, (b) die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch den Offenleger bereits rechtmäßig im Besitz des Empfängers befinden, (c) die dem Empfänger nach dem Zeitpunkt der Offenlegung durch den Offenleger durch einen Dritten oder eine Drittquelle ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit offengelegt werden oder (d) für die der Empfänger durch Dokumentation oder stichhaltige Beweise nachweisen kann, dass sie vom Empfänger unabhängig, ohne Nutzung vertraulicher Informationen des Offenlegers, entwickelt wurden.
11.3 Zulässige Offenlegung Ungeachtet des Vorstehenden kann der Empfänger vertrauliche Informationen des Offenlegers in dem Umfang offenlegen, wie dies von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen staatlichen Behörde verlangt wird oder durch geltendes Recht vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, dass der Empfänger (soweit rechtlich zulässig) angemessene Anstrengungen unternimmt, um den Offenleger vor einer derartigen Offenlegung zu benachrichtigen, damit der Offenleger vor einer derartigen Offenlegung eine vertrauliche Behandlung oder eine Schutzanordnung beantragen kann. Zur Klarstellung: Die Offenlegung vertraulicher Informationen aufgrund eines Sicherheitsvorfalls oder einer Datenschutzverletzung stellt keine Verletzung der Verpflichtungen einer der Parteien gemäß Ziffer 11 dar.
12. Datenschutz Jede Partei beachtet die Bestimmungen der Datenschutzgesetze. Wenn Corsearch im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, hält jede der Parteien bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die entsprechenden Bestimmungen des Datenschutzvertrags („DSV“) ein.
13. Vorladungen, gerichtliche Anordnungen, Auskunftsforderungen oder Auskunftsersuchen Wenn Corsearch einen gültigen Durchsuchungsbefehl, eine Vorladung, eine gerichtliche Anordnung, eine Auskunftsaufforderung oder ein Auskunftsersuchen in Bezug auf den Kunden, Nutzer, Kundendaten oder Berichte erhält, kommt Corsearch dieser Aufforderung nach, wobei Corsearch, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist: (a) den Kunden unverzüglich über eine derartige Aufforderung in Kenntnis setzt, (b) sich mit dem Kunden über die Antwort von Corsearch berät, (c) auf Kosten des Kunden mit dessen angemessenen Ersuchen in Zusammenhang mit Bemühungen des Kunden um Intervention, Aufhebung oder Änderung der Aufforderung kooperiert und (d) dem Kunden auf Anfrage eine Kopie der Antwort von Corsearch zukommen lässt.
14. Allgemeines
14.1 Trennbarkeit Bestimmungen oder Bedingungen des Vertrags, die in bestimmten Situationen in bestimmten Gerichtsbarkeiten ungültig oder nicht durchsetzbar sind, berühren nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen und Bedingungen des Vertrags oder die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der verletzenden Bestimmungen und Bedingungen in anderen Situationen oder anderen Gerichtsbarkeiten.
14.2 Verzichtserklärungen Keine Nichtinanspruchnahme und keine Verzögerung einer Partei bei der Ausübung ihrer Rechte oder Rechtsbehelfe, sei es ganz oder teilweise, gilt als Verzicht, es sei denn, hierzu erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung, die jedoch, sofern nicht anders angegeben, nicht für frühere oder spätere Angelegenheiten gilt.
14.3. Unabhängige Unternehmer Die Parteien sind unabhängige Unternehmer, und nichts in diesem Vertrag stellt eine Partnerschaft oder ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) zwischen den Parteien her oder kann dahingehend ausgelegt werden.
14.4. Rechte Dritter Abgesehen von den ausdrücklichen Rechten verbundener Unternehmen im Rahmen eines Auftragsformulars beabsichtigen die Parteien nicht, durch den Abschluss des Vertrags Rechte Dritter zu begründen. Solche nach geltendem Recht möglichen Rechte Dritter werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
14.5. Rangfolge Im Falle von Konflikten zwischen einzelnen Elementen des Vertrags gelten in absteigender Rangfolge: das entsprechende Auftragsformular, die DSV und der Rahmendienstleistungsvertrag.
14.6. Ausfertigungen Der Vertrag kann in einer oder mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt und die alle ein und dieselbe Urkunde darstellen.
14.7. Änderungen Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten oder eines anderen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters jeder der Parteien.
14.8. Abtretung Keine der Parteien darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ihre Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten oder übertragen oder anderweitig über den Vertrag verfügen, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor, wobei die Zustimmung nicht ohne Grund verweigert werden darf. Ungeachtet des Vorstehenden ist jede Partei berechtigt, den Vertrag an ein verbundenes Unternehmen abzutreten oder zu übertragen oder den Vertrag im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel, einer Fusion oder dem Verkauf aller oder wesentlicher Teile ihrer Vermögenswerte abzutreten oder zu übertragen.
14.9. Export-Compliance Die Dienstleistungen, andere Corsearch-Technologien und davon abgeleitete Produkte und Dienstleistungen können den Exportgesetzen und -bestimmungen der USA, des Vereinigten Königreichs, der Niederlande und anderen relevanten Gerichtsbarkeiten unterliegen. Jede Partei sichert zu, dass sie nicht auf einer der einschlägigen staatlichen Sanktionslisten, einschließlich der OFAC-Liste, steht. Der Kunde gestattet keinem Nutzer oder Nutzer der Dienstleistungen, auf eine Dienstleistung in mit einem US-Embargo belegten oder anderweitig sanktionierten Ländern oder Regionen zuzugreifen oder diese zu nutzen oder gegen geltende Exportgesetze oder -bestimmungen zu verstoßen.
14.10. Compliance Die Parteien halten alle Gesetze ein, die für die Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vorschriften zur Bekämpfung von Sklaverei, Bestechung und Korruption. Erfährt eine Partei von einem Verstoß gegen diese Bestimmung, so unterrichtet sie unverzüglich die andere Partei.
14.11. Höhere Gewalt Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, sofern sie die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Eintreten der geltend gemachten höheren Gewalt unterrichtet und sich in angemessener Weise darum bemüht, das Vorliegen höherer Gewalt so schnell wie möglich abzustellen oder zu vermeiden.
14.12. Mitteilungen Alle Mitteilungen im Rahmen des Vertrags erfolgen schriftlich im Namen oder im Auftrag der mitteilenden Partei. Mitteilungen können per E-Mail oder per Einschreiben mit dem Vermerk zu Händen des zuständigen Vertreters des Kunden und im Falle von Corsearch zu Händen der Rechtsabteilung (Legal Department) von Corsearch oder an eine andere Adresse gesendet werden, die die jeweilige Partei der anderen Partei bei Veranlassung schriftlich mitteilen kann. E-Mail-Mitteilungen an Corsearch sind an [email protected] zu senden und E-Mail-Mitteilungen an den Kunden an die im entsprechenden Auftragsformular angegebene E-Mail-Adresse. Mitteilungen per Einschreiben sind an die im entsprechenden Auftragsformular angegebene Adresse zu senden. Mitteilungen gelten zum Zeitpunkt der Zustellung als zugestellt.
14.13. Unterauftragsvergabe Corsearch ist berechtigt, seine für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, vorausgesetzt, dass Corsearch für Handlungen oder Versäumnisse der beauftragten Unterauftragnehmer haftbar bleibt.
14.14. Gesamter Vertrag Der Vertrag stellt, zusammen mit den entsprechenden Auftragsformularen und allen produkt- bzw. dienstleistungsspezifischen Bedingungen, auf die Bezug genommen wird, und die von Corsearch jederzeit aktualisiert werden können, den gesamten Vertrag und die gesamte Übereinkunft zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Verträge der Parteien zum jeweiligen Gegenstand. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Bedingungen, die der Kunde im Schriftverkehr oder an anderer Stelle anwendet, oder die durch Handel, Gewohnheit oder Geschäftsverlauf oder Bestell- oder Ausschreibungsbedingungen impliziert sind, ausgeschlossen.
14.15. Geltendes Recht und Rechtsstreitigkeiten Der Vertrag unterliegt dem niederländischen Recht und ist nach diesem auszulegen: der Gerichtsstand ist Amsterdam, Niederlande. Die Parteien verpflichten sich zu konstruktiven Verhandlungen zur Streitbeilegung, bevor sie einen Rechtsstreit beginnen.






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