




Die Cartier-Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hob die Urteile der unteren Instanzen auf und legte fest, dass die Kosten für die Umsetzung einer gerichtlich angeordneten Sperrung einer Website von den Markeninhabern getragen werden müssen.
Wir haben die wichtigsten Erkenntnisse aus dieser Entscheidung sowie aus früheren Entscheidungen des High Court(Oktober 2014) und des Court of Appeal(Juli 2016), die Auswirkungen auf die Zukunft und die Unterstützung durch Corsearch dargelegt.
- Die Gerichte im Vereinigten Königreich können Internetdienstanbieter (ISP) anweisen, den Zugang ihrer Kunden zu Websites zu sperren, die gefälschte Waren verkaufen. Wird eine solche Anordnung erlassen, ist der ISP verpflichtet, seine Systeme so zu konfigurieren, dass Anfragen von Verbrauchern, die eine gesperrte Website aufrufen möchten, zurückgewiesen werden.
- Gerichte in Europa, die die Durchsetzungsrichtlinie umgesetzt haben, verfügen über ähnliche Befugnisse – Artikel 11 der Durchsetzungsrichtlinie (der detaillierte Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums in Europa enthält) sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den Rechteinhabern die Möglichkeit einräumen sollten, Unterlassungsklagen gegen Vermittler zu erwirken, wenn die Dienste dieser Vermittler von einem Dritten zur Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums genutzt werden;
- Wenn Websites in einem Rechtsgebiet von Internetdienstanbietern gesperrt werden, kann dies zu einem erheblichen Rückgang des Datenverkehrs auf der betreffenden Website führen. Im Fall Cartier akzeptierte der High Court die von Corsearch vorgelegten Beweise, wonach der Datenverkehr auf gesperrten Websites innerhalb relativ kurzer Zeit um über 70 % zurückgehen kann (High Court, Randnr. 227–229);
- Um eine Sperrverfügung zu erwirken, muss der Markeninhaber Gerichtskosten aufwenden, da er vor Gericht einen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung geltend machen muss. Die Kosten für die Erwirkung einer solchen Sperrungsverfügung sind im Laufe der Zeit gesunken, aber es ist immer noch der Fall, dass Sperrungsverfügungen wahrscheinlich relativ sparsam eingesetzt werden. Sie können jedoch ein sehr wirksames Mittel sein, um Schaden zu verhindern, da die Anordnungen mit der Website Schritt halten können, wenn sie von einem Server zum anderen wechselt und sogar wenn sie den Namen der Website oder den Domänennamen ändert. Die Möglichkeit, eine Website unabhängig von ihrem Standort zu sperren, ist ein wichtiger strategischer Grund, warum die Sperrung von Websites eine wirksame Durchsetzungsoption darstellt;
- Wenn im Vereinigten Königreich zum Schutz von Marken die Sperrung einer Website angeordnet wird, müssen die Kosten für die Umsetzung der Sperrung durch den Internetdienstanbieter vom Markeninhaber getragen werden - diese Kosten dürften relativ gering sein, da sie sich nur auf die Kosten beziehen, die dem Internetdienstanbieter bei der Anweisung seiner Systeme zur Sperrung einer Website entstehen. Dieser Prozess kann automatisiert werden und ist in jedem Fall relativ einfach. Die für das Urheberrecht geltenden Kostenbestimmungen sind wahrscheinlich anders;
- In Europa erlassene Sperrverfügungen können je nach nationalem Recht der einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Kostenregelungen vorsehen – in vielen Fällen wird erwartet, dass die Kosten vom Internetdienstanbieter getragen werden (wie es in Frankreich der Fall war).
- Im Vereinigten Königreich können Internet-Diensteanbieter die Kosten, die ihnen durch die Anschaffung und Aufrüstung von Systemen zur Sperrung von Websites entstehen, nicht decken;
- Im Vereinigten Königreich muss der Inhaber der durch die Sperrungsverfügung geschützten Marken den Internet-Diensteanbietern eine Entschädigung zahlen, falls ihnen durch eine zu häufige Sperrung ein Schaden entsteht, d. h. falls eine Website irrtümlich zur Sperrung angemeldet wird.
Um es kurz zu machen: Sperrungsverfügungen bei Markenverletzungen sind möglich und können sehr wirksam sein, da sie mit der Entwicklung der Website Schritt halten und sich anpassen können. Bei der Entscheidung, ob eine Sperrung beantragt werden soll, muss der Markeninhaber den durch die Website verursachten Schaden und die Kosten abwägen, die durch die Sicherung und Aufrechterhaltung der Sperrung entstehen.
Wie kann Corsearch helfen?
Wie bei allen Online-Durchsetzungsstrategien ist es wichtig, Prioritäten zu setzen und strategisch vorzugehen.
Ein Markeninhaber muss in der Lage sein, zu beurteilen, welche Websites den größten Schaden anrichten. Die Tatsache, dass es eine große Anzahl rechtsverletzender Websites gibt, ist nicht entscheidend. Welche Website ist die beliebteste, sichtbarste und schädlichste? Die Markenschutztechnologie von Corsearch ermöglicht eine vollständige Identifizierung aller rechtsverletzenden Websites, die Ihre Marken beeinträchtigen. Die Algorithmen von Corsearch gehen dann noch einen Schritt weiter und bewerten, welche Websites die größte Bedrohung darstellen – sowohl hinsichtlich der Sichtbarkeit als auch hinsichtlich des kommerziellen Umfangs. Mit diesen Informationen kann ein Markeninhaber die richtige strategische Entscheidung treffen, welche Websites zu sperren sind, und dem Gericht nachweisen, dass er über Beweise verfügt, die die von ihm ausgewählten Ziele rechtfertigen.
Zweitens muss der Markeninhaber bei einer gerichtlich angeordneten Sperrung einer Website die Website verfolgen, um sicherzustellen, dass alle Domänen, Unterdomänen und IP-Adressen gesperrt werden. Außerdem muss der Markeninhaber sicherstellen, dass andere Websites nicht irrtümlich vom Internetdienstanbieter zur Sperrung angemeldet werden. Die Systeme von Corsearch ermöglichen eine ständige Verfolgung der gesperrten Websites, um sicherzustellen, dass die Sperrung wirksam ist und nicht zu weit geht.
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