




Haben Sie sich jemals gefragt, warum nur eine Handvoll Cocktailnamen als Markenzeichen geschützt sind? Der Dark 'N Stormy und der Painkiller sind die einzigen beiden, die mir sofort einfallen. Schade, dass es in einigen Teilen der Welt noch etwas zu früh ist, um dies bei einem Cocktail zu diskutieren, aber nehmen Sie einen Schluck von dem, was neben Ihnen sitzt, und lesen Sie weiter...
Zunächst einmal besitzt Gosling’s Rum die Marke für „Dark ’N Stormy“ (Gosling’s Black Seal Rum, Ingwerbier und eine Limettenscheibe), und wie der CEO des Unternehmens, E. Malcolm Gosling Jr., gegenüber der New York Times: „Wir verteidigen diese Marke mit Nachdruck, was sehr zeitaufwendig und kostspielig ist.“ Die Marke für Painkiller (Pusser’s Rum, Ananassaft, Kokosnusscreme, Orangensaft und frisch geriebene Muskatnuss) gehört Pusser’s Rum.
Wenn man genauer hinschaut, findet man auch den „Hand Grenade“ (Gin, Getreidealkohol, Melonenlikör, Rum und Wodka), der zur Bar-Gruppe 721 Bourbon, Inc. aus New Orleans gehört. Und manchmal fällt einem auf, dass ein Cocktail in einem bestimmten Restaurant auf der Speisekarte mit einem Markenzeichen versehen ist, wie zum Beispiel „Applebee’s Summer Squeeze“ oder „Mucho Margarita“.
Die Marke für einen Cocktail kann sich auf den Markennamen, das Logo und/oder den Slogan beziehen; vor allem aber schützt sie nur den Namen des Getränks, nicht sein Rezept.
Ein Gespräch über den Dark ‘N Stormy mit Maximsagte Goslings Sprecher Glenn Kelley, das Markenzeichen des Drinks sei wichtig, „um die Geschmacksbeständigkeit dieses Cocktails zu gewährleisten“.
Gosling’s ließ die Marke zunächst auf Bermuda eintragen und folgte anschließend mit Eintragungen in Westeuropa, der Karibik, den Vereinigten Staaten und Asien, wobei Australien ausgelassen wurde. Die Marke in Australien befindet sich nun im Besitz von Bundaberg Distilling, einem lokalen Rumhersteller.
Pusser’s ließ den Namen „Painkiller“ 2003 in den Vereinigten Staaten und im Vereinigten Königreich als Marke eintragen. Als 2010 in New York City eine Bar mit dem Namen „Painkiller“ eröffnete, forderte Pusser’s in einem Unterlassungsschreiben, dass die Bar nicht nur ihren Namen ändern, sondern auch die Domain www.painkillernyc.com abtreten müsse. Strategisch gesehen hatte Pusser’s „Painkiller“ nicht nur als alkoholisches Getränk, sondern auch in der Kategorie „Restaurant- und Bar-Dienstleistungen“ registriert.
Sicherlich gibt es noch andere Cocktails, die auf der ganzen Welt geschützt sind - welche sind Ihnen in Ihrer Region oder auf Ihren Reisen begegnet?
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