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Vier Grundsätze des Gewohnheitsrechts bei Markenrechtsverletzungen, die Sie kennen müssen
- Lösungen für Markenzeichen

Wie besorgniserregend ist die Verletzung des Gewohnheitsrechts bei Marken?
Eine Frage, die sich größere Unternehmen oft stellen. Markenmanager und Unternehmensjuristen haben die schwierige Aufgabe, dafür zu sorgen, dass während des Markenfreigabeverfahrens nichts unversucht bleibt. Und dafür sollten sie aus mehreren Gründen gelobt werden:
- Die Überprüfung von Quellen des Common Law war in der Vergangenheit ein mühsamer Prozess.
- Es ist leicht anzunehmen, dass ein scheinbar verfügbarer Name reif für die Ernte ist.
Interessanterweise ist der zweite Grund ein echtes Problem, denn man sollte nicht die falsche Annahme treffen, dass kleinere Unternehmen niemals eine echte Bedrohung für Ihre Marke darstellen könnten. Dieser Gedanke könnte nicht weiter von der Wahrheit entfernt sein.
Gewohnheitsrechtlicher Verstoß gegen das Markenrecht
Kleinere Unternehmen mit nicht eingetragenen Marken können tatsächlich eine erhebliche Bedrohung für die Gewinne größerer Konzerne darstellen, wenn sich herausstellt, dass sie Inhaber von Marken sind, in die das größere Unternehmen bereits stark investiert hat.
Unabhängig davon, ob ein Unternehmen einen Markenkandidaten sucht, der letztlich unwidersprochen bleibt, oder ein kleineres Unternehmen, das wegen einer Markenverletzung klagen möchte, ist es wichtig, sowohl die Vorteile als auch die Grenzen des Gewohnheitsrechtsschutzes zu kennen.
Vier Faktoren des gemeinsamen Markenrechts, die Sie nicht ignorieren sollten
Heute werden wir darüber sprechen, wie technologiegestützte Markensoftware Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann, wenn es darum geht, sich gegen Markenverletzungen nach dem Gewohnheitsrecht zu schützen (und warum die Suche nach Quellen des Gewohnheitsrechts nicht mehr so zeitaufwändig ist wie früher).
Genaue juristische Analysen auf Knopfdruck zu haben, ist sehr hilfreich. Solche Erkenntnisse verhindern nicht nur kostspielige Fehler, sondern bieten auch die Art von verwertbaren Erkenntnissen, die es den Nutzern ermöglichen, der Konkurrenz einige Schritte voraus zu sein.
1. "First to Use" vs. "First to File"
Einer der grundlegendsten Aspekte beim Schutz Ihrer Marke vor Verletzungen des Gewohnheitsrechts ist das Verständnis des Unterschieds zwischen "Erstbenutzung" und "Erstanmeldung".
In Ländern, in denen die Marke zuerst verwendet wird (z. B. in Irland, den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich), haben Marken das Privileg, auch ohne Eintragung ein gewisses Maß an Schutz zu genießen. Solange man den Erhalt von Geld im Austausch für Produkte und/oder Dienstleistungen nachweisen kann, wird in der Regel rechtliches Eigentum gewährt - sollte es jemals zu einem Streitfall kommen.
Wenn ein Unternehmen bisher nur Waren in einem Land verkauft hat, in dem es als erstes zum Einsatz kommt, ist es sich möglicherweise nicht bewusst, wie privilegiert es wirklich ist. Ihre Regierung sagt im Wesentlichen: Du hast eine tolle Idee? Warten Sie nicht auf unsere Zustimmung, sondern fangen Sie jetzt an.
Umgekehrt vermitteln "First to file"-Länder eine andere Botschaft: Sie haben eine tolle Idee? Probieren Sie sie nicht aus, bevor Sie zu uns kommen. In diesen Ländern (z. B. China, Deutschland, Frankreich) ist es der Regierung egal, ob jemand anderes die brillante Idee gestohlen hat, die Sie im letzten Jahr leidenschaftlich mit verschiedenen Marktsegmenten getestet haben.
Das Wichtigste zum Mitnehmen: Informieren Sie sich über das Verfahren der Markeneintragung in dem Land, in dem Sie geschäftlich tätig sind.
2. Der Schutz ist begrenzt
An dieser Stelle bleiben viele unerfahrene Unternehmer stecken - sie gehen davon aus, dass sie nach dem Gewohnheitsrecht vollständig geschützt sind, obwohl sie nur einen begrenzten Schutz haben. Nur weil Sie die Marke zuerst benutzt haben, heißt das nicht, dass Sie rechtmäßig verhindern können, dass die Marke auf andere Weise benutzt wird.
Denken Sie daran: Eine Marke ist ein Erkennungszeichen für Ihre Marke, das sie von anderen unterscheidet. Nicht alle Markennamen erfüllen diese Funktion, selbst wenn es sich um eingetragene Marken handelt.
Das Nizzaer Klassifikationssystem umfasst 45 Kategorien. Jede dieser Kategorien gewährt die legale Nutzung von Marken für bestimmte Arten von Waren und Dienstleistungen. Der gewohnheitsrechtliche Schutz erstreckt sich nicht auf mehrere Kategorien, ebenso wie sich die Eintragung einer Marke nicht automatisch auf mehrere Kategorien erstreckt. Sie tragen Ihre Marke in den spezifischen Klassen ein, die Sie als rechtmäßiges Eigentum behalten wollen.
Darüber hinaus räumt das Gewohnheitsrecht den Markeninhabern nicht das Recht ein, im Falle eines Rechtsstreits über eine Markenverletzung Schadensersatz zu verlangen.
Das Wichtigste zum Schluss: Gehen Sie nicht davon aus, dass Sie das gleiche Maß an Schutz erhalten wie eingetragene Marken.
3. Überprüfen Sie Ihre Domains
Wenn Ihr Unternehmen nicht online ist, existiert es dann wirklich? In der heutigen elektronisch geprägten Welt greifen die Verbraucher immer häufiger auf das Internet zurück, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen. Da Unternehmen zunehmend Websites erstellen, um diesem Bedarf gerecht zu werden, nehmen die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Domänennamen weiter zu.
Die Verwendung von Domänennamen ist in Ländern wie den Vereinigten Staaten durch Gewohnheitsrecht geschützt, weshalb eine gründliche Suche so wichtig ist. In den Anfängen des Internets hatten Organisationen nur eine Handvoll von Top-Level-Domänenformaten zur Auswahl (.com, .edu, .gov). Heute stehen uns Dutzende von zusätzlichen Domänenformaten zur Verfügung. Während diese Optionen das Spielfeld geöffnet haben, haben sie wenig dazu beigetragen, Streitigkeiten über Domänennamen der "zweiten Ebene" zu verringern.
Der Name der zweiten Ebene ist der Name, der sich direkt links vom Namen der ersten Ebene befindet. Zwei identische Second-Level-Domain-Namen können nicht unter derselben Top-Level-Domain geführt werden.
Obwohl wir zum Beispiel vermuten, dass sowohl die Delta Faucet Company als auch Delta Airlines die Domäne "delta.com" gerne hätten, kann nur ein "Delta-Unternehmen" sie legal besitzen. Lange Zeit besaß Delta Financial aus Woodbury, NY, diese Domäne, obwohl Delta Airlines sie erworben hat.
Nach Angaben von Bloomberg:
"Anders als in der .com-Welt, wo delta.com mit deltadental.com koexistieren kann, kann es nur eine .delta geben. Die ICANN lässt nämlich keine zwei Bewerbungen für Namen zu, die so ähnlich sind, dass sie bei den Benutzern Verwirrung stiften. Und wenn mehrere Unternehmen denselben Namen beantragen, würde der Höchstbietende bei einer Auktion den Zuschlag erhalten. Wenn Sie den Wettbewerb fürchten, sollten Sie sich frühzeitig bewerben.
Wissenswertes: Domain-Namen
- Chanel, Deckers, Tiffany, Louis Vuitton, Gucci und Coach sind die häufigsten Parteien, die den Verzicht auf einen Domänennamen erwirken.
- Chanel hat den größten Schadenersatz erhalten (1 Milliarde Dollar), gefolgt von Burberry Limited (523 Millionen Dollar) und Gucci (208 Millionen Dollar).
- Die Rückgabe eines Domänennamens dauert im Durchschnitt 4,6 Monate (50 % zwischen 2,4 und 8,0 Monaten)*.
*Aus dem LexMachina Litigation Report 2016
Das Wichtigste zum Schluss: Nutzen Sie technologiegestützte Software, um Domains gründlich und mühelos zu durchsuchen.
4. Überprüfen Sie Ihre Apps
Eine weitere "neuere Praxis", die sich auf gewohnheitsrechtliche Markenstreitigkeiten auswirkt, ist die Nutzung von App-Stores. Im Juni 2015 wurden mehr als 100 Milliarden mobile Apps aus dem Apple App Store heruntergeladen. Aber Apple ist nicht der einzige Anbieter in der Stadt. Google Play, Windows Phone Store und BlackBerry App World verkaufen ebenfalls Apps online.
Jeden Monat werden schätzungsweise 60.000 neue Apps in Kategorien von Sport und Unterhaltung bis hin zu Produktivität und Organisation entwickelt. Wie nicht anders zu erwarten, schützen viele der Unternehmen und Einzelpersonen, die diese Apps entwickeln, ihre Namen nicht offiziell.
Große Unternehmen müssen bedenken, dass Apps (und auch Musik) als geistiges Eigentum gelten. Auch hier gilt die gleiche Regel: Solange die Transaktionsgeschichte und die erste Nutzung nachgewiesen werden können, sind App-Namen nach dem Gewohnheitsrecht geschützt.
Wichtigste Erkenntnis: Nutzen Sie technologiegestützte Software, um App-Stores und Musikbibliotheken an einem Ort zu durchsuchen.
Wissenswertes: Apps
- Die Nutzer verbringen 90 Prozent ihrer Zeit in Apps im Vergleich zum mobilen Web.
- Es wird erwartet, dass die Downloads von mobilen Apps im Jahr 2017 ca. 269 Milliarden erreichen werden.
- Der Umsatz mit mobilen Apps belief sich 2015 auf 69,7 Milliarden US-Dollar.
- Der Umsatz mit mobilen Apps wird bis 2020 voraussichtlich 188,9 Milliarden US-Dollar betragen.
Gewohnheitsrecht im Vorteil
Wie bereits erwähnt, ist eine gründliche Suche nach dem Gewohnheitsrecht oft ein langwieriger Prozess. Das Springen von einer Datenbank zur nächsten ist zeitaufwändig, ermüdend und langweilig.
Mit NameCheck™ erhalten Unternehmen ein aussagekräftiges Barometer, mit dem sie die Wahrscheinlichkeit einer Markenrechtsverletzung mühelos einschätzen können. Der firmeneigene Algorithmus der Software bewertet die modernsten Verstöße gegen das Gewohnheitsrecht innerhalb von Sekunden.
Die Plattform kann die häufigsten Störenfriede des Gewohnheitsrechts, wie z. B.:
- App-Stores
- Musik-Bibliotheken
- Domain-Namen
- Linguistik/Wortbedeutungen
Was könnte Ihr Unternehmen tun, wenn es sofortigen Zugriff auf relevante Common Law-Daten hätte?
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