




Was ist ein Warenzeichen?
Eine Marke kann jedes grafisch darstellbare Zeichen sein, das dazu dient, die Herkunft einer Ware zu kennzeichnen. Manchmal erhält man Markenschutz allein durch die Nutzung, doch die Eintragung ist die sicherere Wahl. Markenregister werden von Markenämtern wie dem USPTO und dem EUIPO geführt.
Eine Marke wird immer für bestimmte Produkte (Waren und/oder Dienstleistungen) eingetragen, für die sie verwendet wird oder künftig verwendet werden soll. Eine Marke muss Ihre Produkte in dieser Kategorie von denen anderer Anbieter unterscheiden können. Das bedeutet, dass die Marke nicht einfach das Produkt beschreiben darf (wie „APPLE“ für Äpfel) oder eine allgemeine Eigenschaft eines beliebigen Produkts (wie „7 DAYS A WEEK“).
Eine Marke muss grafisch darstellbar sein. Dabei denkt man in der Regel an Markennamen und Slogans (Wortmarken wie Corsearch®️ oder OWN THE FUTURE™) oder Logos und andere grafische Elemente (Bildmarken wie das Symbol eines auf dem Kopf stehenden R), aber das ist noch nicht alles. So wurden beispielsweise Melodien durch die Eintragung der Noten registriert, und sogar Gerüche wurden mit einer verbalen Beschreibung des Geruchs eingetragen (während Versuche mit Gaschromatographie-Diagrammen bislang erfolglos geblieben sind).
Marke, Urheberrecht, Patent, was ist der Unterschied?
Eine Marke ist ein rechtlicher Schutz für Ihre Marke, damit andere keine ähnlichen Produkte unter einem ähnlichen Namen, mit einem ähnlichen Logo, in der gleichen Art von Verpackung usw. auf den Markt bringen können. Das Urheberrecht schützt ein konkretes literarisches oder künstlerisches Werk (z. B. einen Roman, ein Gemälde oder ein Computerprogramm) u. a. gegen unerlaubte Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe oder Ausstellung. Ein Patent schützt eine neue und nicht offensichtliche gewerblich nutzbare Erfindung vor der Nutzung durch andere.
Ein Patent zu erhalten, erfordert eine Anmeldung und kann kostspielig sein, während der Urheberrechtsschutz automatisch gilt, solange das Werk originell genug ist, um geschützt zu werden. Marken liegen irgendwo dazwischen: Man kann das Recht an einer Gewohnheitsmarke ohne Eintragung erwerben, aber eine eingetragene Marke ist sicherer und in der Regel nicht so kostspielig wie ein Patent. Sowohl Marken als auch Patente (sowie Geschmacksmuster und einige andere Rechte des geistigen Eigentums, die zusammenfassend als gewerbliches Eigentum bezeichnet werden) sind territorial begrenzte Rechte, d. h. sie gelten nur in bestimmten Rechtsordnungen, während das Urheberrecht automatisch fast weltweit gilt.
Was die Schutzdauer betrifft, so wird ein Patent für bis zu etwa 20 Jahre erteilt und muss jährlich verlängert werden, wobei die Verlängerungsgebühren insbesondere gegen Ende der Laufzeit stark ansteigen. Das Urheberrecht gilt während der gesamten Lebenszeit des Urhebers sowie weitere 50/70/n Jahre danach. Eine Markeneintragung muss in der Regel alle zehn Jahre verlängert werden, doch solange die Marke weiterhin im geschäftlichen Verkehr genutzt wird, kann die Eintragung auf unbegrenzte Zeit verlängert werden.
Ist mein Firmenname automatisch geschützt?
Ja und nein. Ein eingetragener Handelsname genießt zwar einen Teil des Schutzes einer eingetragenen Marke, dieser Schutz ist jedoch wesentlich geringer. Mit einem eingetragenen Handelsnamen sind Sie im Grunde nur vor der bösgläubigen Nutzung Ihrer Marke durch Dritte geschützt. Wenn jemand anderes vor Ihnen einen Antrag auf Eintragung Ihres Handelsnamens als seine Marke stellt, müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch gegen den Antrag einlegen, und selbst dann wird Ihr Prioritätsanspruch in der Regel nur dann vollständig durchgesetzt, wenn Sie nachweisen können, dass der frühere Anmelder Ihren Namen kannte, bevor er mit dessen Nutzung begann.
Was sollte mein Warenzeichen abdecken, wenn mein Unternehmen x, y oder z macht?
Eine einfache Möglichkeit besteht darin, die Markeneintragungen Ihrer Mitbewerber zu überprüfen, um zu sehen, welche Produkte sie angegeben haben, und zu prüfen, ob dies sinnvoll ist. Oder fragen Sie einfach einen Markenanwalt. Bitte beachten Sie, dass verschiedene Markenregister unterschiedliche Richtlinien hinsichtlich der Liste der Waren und Dienstleistungen haben: In den USA müssen Sie die tatsächliche Nutzung der Marke im Handel für die betreffenden Produkte nachweisen, bevor eine Eintragung überhaupt erteilt wird, während dies in Europa in der Regel nicht erforderlich ist (aber auch dort kann Nichtnutzung zur Löschung führen).
Wo sollte ich meine Marke eintragen lassen?
Im Gegensatz zum Urheberrecht, das (fast) weltweit automatisch gilt, sind Marken territoriale Exklusivrechte. Das bedeutet, dass Sie Ihre Marke bei den Markenämtern aller Länder anmelden müssen, in denen Sie Ihre Marke im geschäftlichen Verkehr nutzen und durch die Eintragung schützen möchten. Eine Eintragung in einem anderen Rechtsgebiet bietet Ihnen einen gewissen Schutz in Form einer Priorität für Ihre Anmeldung, falls Sie diese später einreichen; in diesem Fall müssen Sie jedoch sicherstellen, dass Sie umgehend reagieren, falls jemand anderes versucht, Ihre Marke zu nutzen oder einzutragen. Wenn Sie eine Anmeldung in mehreren Ländern gleichzeitig einreichen möchten, ist die internationale Registrierung eine bequeme Alternative, doch auch diese dient lediglich als Schnittstelle zu allen einzelnen Markenämtern, von denen jedes die Eintragung separat bearbeitet.
Brauche ich einen Anwalt?
Zwar ist es in den meisten Rechtsordnungen möglich, eine Markenanmeldung ohne Anwalt einzureichen, doch ist es stets dringend ratsam, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, die Ihnen bei der Markenfreigabe, der Ausarbeitung und Einreichung der Anmeldung (insbesondere der Liste der Waren und Dienstleistungen), der Korrespondenz mit dem Markenamt nach der Einreichung – falls Ihre Anmeldung geändert werden muss, um sie eintragungsfähig zu machen – sowie bei der Vertretung in etwaigen Widerspruchs- oder anderen Verfahren hilft. Das Corsearch-System übt keine Rechtsberatung aus, kann Ihnen jedoch bei der Markenprüfung, der Freigabeprüfung und der Überwachung behilflich sein.
Wie viel kostet es?
Die Anmeldung einer Marke ist mit bestimmten amtlichen Anmeldegebühren verbunden, die von der zuständigen Markenbehörde erhoben werden und sich in der Regel auf einige hundert Dollar oder Euro pro Rechtsgebiet belaufen. Bevor es soweit ist, beauftragen Sie in der Regel einen Markenanwalt, der die Marke auf ihre Verwendbarkeit prüft und die Markenanmeldung für Sie vorbereitet, was einschließlich der Recherchekosten bis zu mehreren tausend Dollar oder Euro pro Anmeldung kosten kann. Wenn Ihre Risikoanalyse in der Phase der Markenprüfung nicht gründlich genug war (oder Sie sich entscheiden, eine risikoreiche Anmeldung einzureichen), können zusätzliche Anwaltskosten anfallen, falls gegen Ihre Anmeldung Widerspruch eingelegt wird oder sie eine Amtsmitteilung erhält.
Meine Marke ist bereits eingetragen, was nun?
Gut für Sie! Dennoch sollten Sie zumindest Folgendes beachten:
- Nutzen Sie Ihre Marke. Wenn Sie dies nicht tun, kann sie gelöscht werden.
- Denken Sie daran, Ihre Marke zu erneuern. Eine Markeneintragung läuft in der Regel nach zehn Jahren ab, kann aber beliebig oft verlängert werden, wenn Sie die Verlängerungsgebühren bezahlen.
- Behalten Sie Ihre Marke und ähnliche Marken im Auge. Wenn jemand die Eintragung einer identischen oder ähnlichen Marke für ähnliche Produkte beantragt, müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist nach Veröffentlichung der neuen Anmeldung Widerspruch einlegen. Oder wenn jemand eine solche Marke lediglich im geschäftlichen Verkehr verwendet, sollten Sie umgehend mit einer Unterlassungsaufforderung reagieren. Unterlassen Sie beides, kann dies als Zustimmung gewertet werden und es später unmöglich machen, rechtliche Schritte einzuleiten. Das Vorhandensein einer ähnlichen Marke schwächt Ihre Marke und führt zu Verwechslungen auf dem Markt.
- Ignorieren Sie offiziell anmutende Aufforderungen zur „Eintragung“ von Marken, die keinerlei Rechtskraft haben, sowie ähnliche Dienstleistungen. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie bei der WIPO, dem USPTO und dem EUIPO.
®, ™, ℠?
® ist das Symbol für eingetragene Marken, ™ für (nicht eingetragene) Marken und ℠ für (nicht eingetragene) Dienstleistungsmarken. Eine ausführlichere Version finden Sie hier.
Warum werden Marken oft GROSSGESCHRIEBEN?
Hauptsächlich aus Tradition. Die Verwendung von Groß- oder Kleinbuchstaben bei der Registrierung macht im Allgemeinen keinen großen Unterschied, außer dass manchmal CamelCasing (kein juristischer Begriff) verwendet werden kann, um die Wahrnehmung der Marke zu verändern. So ist beispielsweise „IndiGo“ nicht ganz dasselbe wie „indigo“, „Indigo“ oder „INDIGO“. Dies ist jedoch recht selten i
Warenzeichen, Handelsmarke, Handelsmarke?
Das hängt von der Gerichtsbarkeit ab. "Trademark" als ein Wort in den Vereinigten Staaten, unter anderem, als zwei Wörter in der Europäischen Union, unter anderem, und mit einem Bindestrich in Kanada.
Mehr Informationen
Viele Markenämter verfügen über eigene FAQs, wie beispielsweise das USPTO (USA) und das EUIPO (EU).
Erfahren Sie mehr über Trademark Clearance-Lösungen
Die Eingrenzung einer Liste potenzieller neuer Marken ist ein zeit- und ressourcenaufwändiger Prozess.
Um komplexe Datensätze zu durchforsten, benötigen Sie schnelle, KI-gestützte Recherchetools, um Ihre geplanten Marken zu prüfen. Als letzten Schritt vor der Eintragung können Sie dies durch von Experten erstellte Rechercheberichte ergänzen. Um Rechtsverletzungen und Verwechslungen bei den Verbrauchern zu vermeiden, benötigen Sie anschließend zeitnahe Überwachungsbenachrichtigungen für Ihre eingetragenen Marken.
DISCLAIMER:
*Dies ist ein informativer Meinungsbeitrag des Autors. Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten und Meinungen sind die des Autors und geben nicht unbedingt die offizielle Politik oder die Standpunkte von Corsearch oder dessen Kunden wieder.
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