




Für Marken, die auf US-amerikanischen E-Commerce-Plattformen mit einer überwältigenden Zahl von Rechtsverletzungen konfrontiert sind, hat sich die „Schedule A Litigation“ als eines der wirksamsten Instrumente erwiesen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen und entgangene Einnahmen aus illegalen Verkäufen zurückzugewinnen.
Erfahren Sie, was Mike Sweeney (VP of Brand Protection) und Karl Florida (SVP of Revenue Recovery) von kürzlich in einem Corsearch-Webinar zum Thema „E-Commerce-Rechtsverletzungen auf US-Marktplätzen“ dargelegt haben:
Was ist ein Rechtsstreit nach Anhang A?
„Ein ‚Schedule A‘-Verfahren ist eine Sammelklage gegen eine Vielzahl von Beklagten“, erklärte Karl Florida, Senior Vice President of Revenue Recovery bei Corsearch. Es ermöglicht einer Marke, Dutzende oder Hunderte von ausländischen Verkäufern, die gegen das Urheberrecht verstoßen, in einer einzigen Bundesklage in den USA zusammenzufassen.
Durch die Erlangung einstweiliger Verfügungen können Marken die Zahlungskonten der Rechtsverletzer auf Marktplätzen sofort sperren lassen.
Die Nutzung von „Schedule A“-Verfahren hat stetig zugenommen: Seit 2018 wurden, wie wir festgestellt haben, über 5.000 „Schedule A“-Fälle bei US-Bezirksgerichten eingereicht, wobei etwa 86 % davon in einem einzigen Bezirk – dem Northern District of Illinois – eingereicht wurden.
Wann kommt ein Rechtsstreit nach Anhang A zur Anwendung?
Nicht jeder Rechtsverstoß rechtfertigt eine Klage.
Laut dem von Mike Sweeney, Vice President of Brand Protection bei Corsearch, erörterten Rahmenkonzept hat eine Marke gute Aussichten auf einen Rechtsstreit nach Anhang A, wenn sie fünf spezifische Kriterien erfüllt:
1. Solide Schutzrechtsanmeldungen
Der Markeninhaber muss über in den USA eingetragene Marken, Urheberrechte, Handelsaufmachungen oder Geschmacksmuster verfügen.
2. Die wichtigsten US-amerikanischen E-Commerce-Marktplätze
Die Rechtsverletzung findet auf Plattformen statt, die in den USA vertreten sind (wie Amazon, eBay, Temu oder Walmart).
3. Rechtsverletzungen in großem Umfang:
Der Markeninhaber sieht sich mit Dutzenden oder Hunderten von rechtsverletzenden Verkäufern konfrontiert, die erhebliche Umsätze erzielen.
4. Ausländische Rechtsverletzer:
Die rechtsverletzenden Verkäufer haben ihren Sitz außerhalb der USA (häufig in Ländern wie China), was herkömmliche Gerichtsverfahren und die Zustellung von Schriftstücken erschwert.
5. Eindeutige Rechtsverletzung:
Der Verstoß muss eindeutig sein, damit er vor Gericht geltend gemacht werden kann.
Sweeney hob den Fall von Viking Arm, einem revolutionären Handwerkzeug. Fälscher versuchten, die textbasierte Erkennung zu umgehen, indem sie die eingetragene Wortmarke der Marke in einzelne Begriffe aufteilten (d. h. indem sie im Produkttitel andere Wörter zwischen „Viking“ und „Arm“ einfügten).
So raffiniert dies auch sein mag, genau gegen solche offensichtlichen und vorsätzlichen Verstöße richtet sich Anhang A.
Echte Ergebnisse: Die Erfolgsgeschichte von Funwares
Im Rahmen des Webinars hob Corsearch den Erfolg von Funwares hervor, einem auf Innovation ausgerichteten Produktunternehmen.
Nachdem Funwares äußerst erfolgreiche Produkte auf den Markt gebracht hatte, sah sich das Unternehmen immer wieder mit einer Flut von Fälschungsangeboten konfrontiert.
„Leider werden unsere Produkte schon wenige Monate nach ihrer Markteinführung kopiert. Bevor wir Corsearch nutzten, verschickten unsere Anwälte scharf formulierte Mahnschreiben, die jedoch kaum etwas bewirkten.“
Rob Kushner - Präsident und Gründer von Funwares
Der Versuch, einzelne ausländische Unternehmen zu verklagen, war schlichtweg zu kostspielig, und es gab keine Aussicht auf eine Entschädigung.
Durch die Zusammenarbeit mit Corsearch gelang es Funwares, ausländische Fälscher in großem Umfang zu identifizieren und sie in Klagen nach Anhang A in bevorzugten Gerichtsbarkeiten zusammenzufassen. Die Wirkung stellte sich sofort ein.
„Als Erstes werden alle Angebote mit gefälschten Produkten gesperrt“, erklärte Rob Kushner . „Der unmittelbare Vorteil ist also ein Anstieg unserer Gesamtumsätze, da die Zahl der Fälschungen zurückgeht.“
Bis heute hat Funwares sechs separate Klagen nach Anhang A eingereicht und Einnahmen in Höhe von mehreren hunderttausend Dollar eingezogen, von denen das Unternehmen glaubte, sie seien durch Rechtsverletzer verloren gegangen.
Durch die Einbindung von Rechtsstreitigkeiten in ihre Markenschutzstrategie gelang es ihnen, kontinuierlich und messbar Umsatzverluste auszugleichen. Dies beweist, dass Marken mit den richtigen Instrumenten verlorene Umsätze wieder hereinholen und gleichzeitig ihre Marken schützen können, indem sie künftige Rechtsverletzungen verhindern.
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