Standardvertragsklauseln (SCCs)
Liste der Parteien
MODUL ZWEI: Übergabe des Controllers an den Prozessor
Datenexporteur: Kunde (wie im Corsearch Master Service Agreement oder einer anderen ausgehandelten Vereinbarung zwischen den Parteien (die "Vereinbarung") definiert)
Adresse: Die in der Vereinbarung angegebene Adresse.
Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: Die in der Vereinbarung angegebenen Kontaktdaten.
Tätigkeiten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten relevant sind: Corsearch-Dienstleistungen, die dem Kunden gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.
Rolle (Verantwortlicher/Verarbeiter): Verantwortlicher
Datenimporteur: Corsearch B.V. und/oder eines ihrer verbundenen Unternehmen, das gemäß der Vereinbarung Daten vom Kunden erhalten kann.
Adresse: Naritaweg 116, 1034CA Amsterdam, Niederlande
Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: Corsearch Privacy Team [email protected]
Tätigkeiten im Zusammenhang mit den gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten: Corsearch-Dienstleistungen, die dem Kunden gemäß der Vereinbarung erbracht werden.
Rolle (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter): Auftragsverarbeiter
MODUL VIER: Übertragung des Prozessors auf den Controller
Datenexporteur: Corsearch B.V. und/oder eines ihrer verbundenen Unternehmen, das Daten an den Kunden übermittelt, wie in der Vereinbarung festgelegt.
Adresse: Naritaweg 116, 1034CA Amsterdam, Niederlande
Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: Corsearch Privacy Team [email protected]
Tätigkeiten im Zusammenhang mit den gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten: Corsearch-Dienstleistungen, die dem Kunden gemäß der Vereinbarung erbracht werden.
Rolle (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter): Auftragsverarbeiter
Datenimporteur: Kunde (wie im Corsearch Master Service Agreement oder einer anderen ausgehandelten Vereinbarung zwischen den Parteien (die "Vereinbarung") definiert)
Adresse: Die in der Vereinbarung angegebene Adresse.
Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson: Die in der Vereinbarung angegebenen Kontaktdaten.
Tätigkeiten, die für die gemäß diesen Klauseln übermittelten Daten relevant sind: Corsearch-Dienstleistungen, die dem Kunden gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.
Rolle (Verantwortlicher/Verarbeiter): Verantwortlicher
ANWENDBARKEIT
EU SCCs
Wenn personenbezogene Daten des Kunden von einem im EWR ansässigen Kunden an Corsearch in einem nicht adäquaten Land übertragen werden, unterliegen solche Übertragungen dem Modul Zwei der EU SCCs, wie unten dargelegt.
Wenn personenbezogene Daten des Kunden von Corsearch, das sich im EWR befindet, an den Kunden in einem nicht adäquaten Land übertragen werden, unterliegen solche Übertragungen dem Modul Vier der EU SCCs, wie unten dargelegt.
UK SCCs
Wenn personenbezogene Daten des Kunden vom Kunden im Vereinigten Königreich an Corsearch in einem nicht adäquaten Land übertragen werden, unterliegen solche Übertragungen dem Modul Zwei der EU SCCs, das durch den unten aufgeführten UK-Zusatz geändert wird.
Wenn personenbezogene Daten des Kunden von Corsearch im Vereinigten Königreich an den Kunden in einem nicht adäquaten Land übertragen werden, unterliegen solche Übertragungen dem Modul Vier der EU-SCCs, das durch den unten aufgeführten britischen Zusatz geändert wird.
EU SCCs
MODUL ZWEI: Übertragung des Controllers auf den Prozessor
Die Parteien nehmen hiermit das Modul 2 der EU-Standardvertragsklauseln auf, das wie folgt als ausgefüllt gilt:
– Die optionale Klausel 7 gilt nicht als aufgenommen;
– In Klausel 9(a) (Einsatz von Unterauftragsverarbeitern) wählen die Parteien Option 2 „Allgemeine schriftliche Ermächtigung“ mit der in der Datenschutzvereinbarung („DPA“) festgelegten Laufzeit;
– In Klausel 11 (Rechtsbehelfe) gilt der optionale Wortlaut als nicht aufgenommen;
– In Klausel 17 (Anwendbares Recht) gilt Option 1, und diese EU-SCCs unterliegen niederländischem Recht;
– In Klausel 18(b) (Gerichtsstand und Zuständigkeit) sind Streitigkeiten vor den Gerichten in Amsterdam, Niederlande, beizulegen;
– Die Beschreibung der Übermittlung ist unter Anhang A „Umfang der Verarbeitung“ in der DPA dargelegt; und
– Die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit entsprechen den Bestimmungen in der DPA.
MODUL VIER: Übertragung des Prozessors auf den Controller
Die Parteien nehmen hiermit das Modul 4 der EU-Standardvertragsklauseln auf, das wie folgt als ausgefüllt gilt:
– Die optionale Klausel 7 gilt nicht als aufgenommen;
– In Klausel 11 (Rechtsbehelfe) gilt der optionale Wortlaut nicht als aufgenommen;
– In Klausel 17 (Anwendbares Recht) unterliegen diese EU-SCCs niederländischem Recht;
– In Klausel 18(b) (Gerichtsstand und Zuständigkeit) sind Streitigkeiten vor den Gerichten in Amsterdam, Niederlande, beizulegen; und
– Die Beschreibung der Datenübermittlung ist im Anhang A „Umfang der Verarbeitung“ der DPA dargelegt.
UK SCCs
MODUL ZWEI: Übertragung des Controllers auf den Prozessor
Die Parteien nehmen hiermit das Modul 2 der EU-Standardvertragsklauseln auf, das wie folgt an die britische DSGVO angepasst wird:
– Tabelle 1 ist gemäß den Bestimmungen der Datenschutzvereinbarung und der Vereinbarung auszufüllen.
– Tabelle 2: Die Auswahl lautet „die genehmigten EU-SCC, einschließlich der Informationen im Anhang und wobei nur die folgenden Module, Klauseln oder optionalen Bestimmungen der genehmigten EU-SCC für die Zwecke dieses Nachtrags in Kraft treten“, und die Tabelle ist wie folgt auszufüllen:
i. Es handelt sich um Modul 2.
ii. Ziffer 7 (Andockklausel) findet keine Anwendung.
iii. Ziffer 11 (Option) findet keine Anwendung.
iv. Ziffer 9a (Vorabgenehmigung oder allgemeine Genehmigung) gilt als allgemeine Genehmigung, wobei die Laufzeit der im DPA festgelegten Frist entspricht.
- Die Tabelle 3 ist wie folgt auszufüllen:
i. Anhang I.A: Die in der Vereinbarung genannten Parteien
ii. Anhang I.B: Wie in Anhang A „Umfang der Verarbeitung“ der DPA dargelegt
iii. Anhang II: Wie in der DPA dargelegt
iv. Anhang III: Wie in der DPA dargelegt
- Tabelle 4: Die Auswahl erfolgt durch beide Parteien.
MODUL VIER: Übertragung des Prozessors auf den Controller
Die Parteien nehmen hiermit das Modul 4 der EU-Standardvertragsklauseln auf, das wie folgt an die britische DSGVO angepasst wird:
– Tabelle 1 ist gemäß den Bestimmungen der Datenschutzvereinbarung und der Vereinbarung auszufüllen.
– Tabelle 2: Die Auswahl lautet „die genehmigten EU-SCC, einschließlich der Informationen im Anhang und wobei nur die folgenden Module, Klauseln oder optionalen Bestimmungen der genehmigten EU-SCC für die Zwecke dieses Nachtrags in Kraft gesetzt werden“, und die Tabelle ist wie folgt auszufüllen:
i. Es handelt sich um Modul 4.
ii. Klausel 7 (Docking-Klausel) findet keine Anwendung.
iii. Klausel 11 (Option) findet keine Anwendung.
iv. Die Frage „Werden vom Importeur erhaltene personenbezogene Daten mit vom Exporteur erhobenen personenbezogenen Daten zusammengeführt?“ ist mit „Nein“ zu beantworten, sofern in der DPA nichts anderes festgelegt ist.
- Die Tabelle 3 ist wie folgt auszufüllen:
i. Anhang I.A: Die in der Vereinbarung genannten Parteien
ii. Anhang I.B: Wie in Anhang A „Umfang der Verarbeitung“ der DPA dargelegt
iii. Anhang II: Wie in der DPA dargelegt
iv. Anhang III: Wie in der DPA dargelegt
- Tabelle 4: Die Auswahl erfolgt durch beide Parteien.






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