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Axel Rahnberg
Rechtsberater bei H&M
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Produktspezifische Bedingungen von Corsearch – Markenüberwachungsdienste

Diese produktspezifischen Bedingungen gelten für die von Corsearch für den Kunden erbrachten Markenüberwachungsdienste zusätzlich zu den übrigen Bestimmungen, die im jeweiligen Bestellformular enthalten sind.

1. Begriffsbestimmungen

Die folgenden Begriffe und Ausdrücke haben in diesen produktspezifischen Bedingungen die nachstehend angegebene Bedeutung; alle hierin verwendeten, aber nicht definierten Begriffe in Großbuchstaben haben die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung:

„Überwachung“bezeichnet die fortlaufende Beobachtung einer Markenanmeldung, -eintragung und -nutzung in ausgewählten Registern sowie der Nizza-Klassifikation, um potenzielle Rechtsverletzungen zu erkennen.

„Automatisierte Überwachung“bezeichnet einen Überwachungsauftrag, der von der/den Corsearch-Plattform(en) mithilfe künstlicher Intelligenz automatisch verarbeitet und ausgeführt wird, basierend auf dem vom Nutzer festgelegten Ähnlichkeitsschwellenwert.

„Expert Watch“bezeichnet einen Watch-Auftrag, der von einem Experten des Corsearch Watch-Admin-Teams geprüft, bearbeitet und ausgeführt wird.

„Automatisierte Kalibrierung der Bildmarkenüberwachung“bezeichnet die einmalige Dienstleistung, die die Analyse, Auswertung und Kalibrierung der Corsearch-Plattform umfasst, um deren automatische Erkennung von Ähnlichkeiten bei der Bildmarke zu verbessern, die in einem Auftrag zur automatisierten Überwachung enthalten ist, basierend auf den vom Kunden angegebenen Unterscheidungskriterien, visuellen Prioritäten, relevanten Rechtsordnungen und der Nizza-Klassifikation.

2. Einarbeitungsprozess

Der Kunde erkennt an, dass die Bereitstellung der folgenden Unterlagen und Informationen erforderlich ist, damit Corsearch mit der Erbringung der Markenüberwachungsdienste beginnen kann:

2.1 Liste der Nutzer im Sinne des Corsearch-Rahmenvertrags;

2.2 gegebenenfalls die Kontaktdaten des Empfängers einer „Expert Watch“; und

2.3 alle Informationen und/oder Unterlagen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind und von Corsearch in angemessener Weise angefordert werden (zusammenfassend als „Onboarding-Unterlagen“ bezeichnet).

Sollte es zu einer Verzögerung seitens des Kunden bei der Bereitstellung der Onboarding-Unterlagen an Corsearch kommen, wird Corsearch den Kunden über die Auswirkungen der fehlenden Onboarding-Unterlagen informieren, und der Kunde erkennt an, dass die Fähigkeit von Corsearch, die Markenüberwachungsdienste vollständig zu erbringen, beeinträchtigt sein kann.

Der Kunde und Corsearch verpflichten sich, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Implementierung und das Onboarding der Dienste innerhalb von sechs (6) Wochen nach dem Datum des Inkrafttretens des Bestellformulars abzuschließen. Dieser Zeitplan setzt die rechtzeitige Lieferung der in den produktspezifischen Bedingungen aufgeführten Onboarding-Materialien sowie aller anderen kundenabhängigen Materialien voraus, die im jeweiligen Bestellformular angegeben sind.

3. Rechnungsstellung

Corsearch kann die Rechnung über die Corsearch-Tochtergesellschaft ausstellen, die den Auftrag für die Dienstleistungen ausführt.

4. Bestellvorgang verfolgen

Nach Unterzeichnung des Bestellformulars übermittelt der Kunde Corsearch eine schriftliche Liste der Marken, die Corsearch im Rahmen dieser Vereinbarung im Auftrag des Kunden überwachen soll. Diese Liste kann über die Corsearch-Plattform(en), per E-Mail (an die von Corsearch angegebene Adresse) oder über einen anderen von Corsearch bestimmten Kanal übermittelt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle für einen Überwachungsauftrag erforderlichen relevanten Angaben bereitzustellen. Wird eine automatisierte Überwachung bestellt, übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Bestellung der automatisierten Überwachung, die Überprüfung der Einstellungen und die Festlegung des geltenden Ähnlichkeitsschwellenwerts.

5. Automatisierter Kalibrierungsprozess für figurative Uhren

5.1 Wird die automatisierte Kalibrierung von Armbanduhren über ein Bestellformular in Auftrag gegeben, wird Corsearch:

5.1.1 Entgegennahme und Prüfung der Bildmarke(n) des Kunden;

5.1.2 Gemeinsam mit dem Kunden die wesentlichen visuellen Elemente und Prioritäten für den Kalibrierungsprozess festlegen, einschließlich der relevanten Rechtsordnungen und der Nizza-Klassifikationen;

5.1.3 Zugriff auf das/die vom Kunden angegebene(n) Konto/Konten auf der Corsearch-Plattform, um die automatisierte Kalibrierung der Bildmarkenüberwachung unter Anwendung der vereinbarten visuellen Prioritäten durchzuführen; und

5.1.4 Die Kalibrierungsauswahl dokumentieren und nach Abschluss dem Kunden als Kalibrierungsbericht zur Verfügung stellen.

5.2 Der Kunde verpflichtet sich:

5.2.1 Corsearch alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um die Unterscheidungskraft, die visuellen Prioritäten, die relevanten Rechtsordnungen und die Nizza-Klassifikation jeder Bildmarke zu definieren;

5.2.2 Corsearch Zugriff auf ihr Konto auf der Corsearch-Plattform zu gewähren, damit Corsearch die Dienstleistungen zur Uhrenkalibrierung erbringen kann;

5.2.3 zeitnahes und klares Feedback zu den wesentlichen Elementen ihrer Bildmarke(n) sowie zu etwaigen spezifischen visuellen Prioritäten für die Kalibrierung geben.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Wirksamkeit der automatisierten Kalibrierung von Bildmarken von der Klarheit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen abhängt. Darüber hinaus ist dem Kunden bewusst, dass Corsearch eine Expertenprüfung vorschlagen kann, falls die Bildmarke sehr spezifisch ist.

5.3 Die automatisierte Kalibrierung der Überwachungsfunktion für Bildmarken dient dazu, den Ähnlichkeitsschwellenwert der automatisierten Überwachungsfunktion für Bildmarken entsprechend den spezifischen Anforderungen des Kunden anzupassen. Der Kunde erkennt an, dass die Kalibrierung der Überwachungsfunktion zwar darauf abzielt, die Relevanz zu verbessern, jedoch weder die Erkennung aller potenziellen Rechtsverletzungen garantiert noch den grundlegenden Charakter der hierin definierten automatisierten Überwachungsfunktion verändert.

6. Automatisierter Uhrenwechselprozess

Während der Laufzeit des Bestellformulars kann der Kunde über die Corsearch-Plattform(en) Änderungen an der/den bestellten automatisierten Überwachung(en) vornehmen. Alle beantragten Änderungen treten innerhalb eines (1) Werktags in Kraft. Ein Antrag auf Umstellung von einer automatisierten Überwachung auf eine Expertenüberwachung gilt als neue Überwachungsbestellung und unterliegt den für die Expertenüberwachung geltenden Bestimmungen dieser Vereinbarung.

7. Verfahren zum Austausch von Uhren durch Fachpersonal

Während der Laufzeit des Auftragsformulars kann der Kunde Änderungen an den bestellten Expertenbeobachtungen per E-Mail oder über einen anderen von Corsearch bereitgestellten Kanal beantragen. Änderungen an den folgenden Beobachtungskriterien können zu zusätzlichen Kosten führen:

7.1 Name der Überwachung;
7.2 Art der Überwachung;
7.3 Anzahl der überwachten Marken;
7.4 Register, einschließlich der Anzahl der Register; und
7.5 Anzahl der Nizza-Klassen.

Die beantragten Änderungen treten gemäß dem einvernehmlich vereinbarten Zeitplan in Kraft, sobald (i) der Kunde die zusätzlichen Kosten genehmigt hat und (ii) Corsearch dies schriftlich bestätigt hat. Eine beantragte Änderung, einschließlich eines Wechsels von „Expert Watch“ zu „Automated Watch“, führt weder zu einer teilweisen noch zu einer vollständigen Rückerstattung. Der Kunde darf die Anzahl der bestellten „Expert Watches“ während der Laufzeit des Bestellformulars nicht verringern.

8. Angemessene Nutzung

Der Kunde muss stets über eine Lizenz für die Corsearch-Plattform(en) verfügen, um die Überwachungsdienste nutzen zu können. Sofern im jeweiligen Bestellformular nichts anderes angegeben ist, ist die Anzahl der automatisierten Überwachungen, die der Kunde nutzen darf, auf fünfhundert (500) Überwachungen pro 12-Monats-Zeitraum begrenzt.

Für alle Uhrenbestellungen, die über das oben genannte Limit hinausgehen, ist ein separates Bestellformular erforderlich, und es fallen zusätzliche Gebühren an. Der Kunde muss sich per E-Mail (an die von Corsearch angegebene Adresse) oder über einen anderen von Corsearch angegebenen Kanal an Corsearch wenden, um ein neues Bestellformular zu erhalten.

Sollte die Nutzung der automatisierten Überwachungsdienste durch den Kunden das im jeweiligen Bestellformular festgelegte Limit überschreiten, kann Corsearch künftige Verlängerungen vom Erwerb eines Pakets einer höheren Stufe abhängig machen.