Corsearch – Produktspezifische Begriffe – Marken-Dienstleistungen
Diese produktspezifischen Bedingungen gelten für die von Corsearch für den Kunden erbrachten Marken-Dienstleistungen zusätzlich zu den übrigen Bestimmungen, die im jeweiligen Bestellformular enthalten sind.
1. Definitionen
Die folgenden Begriffe und Ausdrücke haben in diesen produktspezifischen Bedingungen die nachstehend angegebenen Bedeutungen. Alle großgeschriebenen Begriffe, die hier verwendet, aber nicht definiert werden, haben die in der Vereinbarung festgelegten Bedeutungen:
„Markendienstleistungen“sind computergestützte und/oder von Analysten durchgeführte Markenrecherchen und -überwachungsdienste, die über die Corsearch-Plattform(en) angeboten werden.
2. Einarbeitungsprozess
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bereitstellung der folgenden Unterlagen und Informationen erforderlich ist, damit Corsearch mit der Erbringung der Markenrechtsdienstleistungen beginnen kann:
3.1 Liste der relevanten Marken, die unter diese Regelung fallen;
3.2 Liste der Nutzer gemäß der Definition im Corsearch-Rahmenvertrag; und
3.3 alle Informationen und/oder Unterlagen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind und von Corsearch in angemessener Weise angefordert werden.
(zusammenfassend als „Onboarding-Materialien“ bezeichnet)
Sollte es zu einer Verzögerung seitens des Kunden bei der Bereitstellung der Onboarding-Unterlagen an Corsearch kommen, wird Corsearch den Kunden über die Auswirkungen der fehlenden Onboarding-Unterlagen informieren, und der Kunde erkennt an, dass die Fähigkeit von Corsearch, die Markenschutzdienste vollständig zu erbringen, beeinträchtigt sein kann.
Der Kunde und Corsearch verpflichten sich, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Implementierung und das Onboarding der Dienste innerhalb von sechs (6) Wochen nach dem Datum des Inkrafttretens des Bestellformulars abzuschließen. Dieser Zeitplan setzt die rechtzeitige Lieferung der in den produktspezifischen Bedingungen aufgeführten Onboarding-Materialien sowie aller anderen kundenabhängigen Materialien, die im jeweiligen Bestellformular angegeben sind, durch den Kunden voraus.
3. Rechnungsstellung
Corsearch kann die Rechnung über die Corsearch-Tochtergesellschaft ausstellen, die den Auftrag für die Dienstleistungen ausführt.
4. Suche
Nach Unterzeichnung des entsprechenden Auftragsformulars übermittelt der Kunde Corsearch schriftliche Anweisungen, in denen der Auftrag zur Markenrecherche festgelegt ist, den Corsearch im Rahmen dieser Vereinbarung im Namen des Kunden durchführen wird. Nach Erhalt der schriftlichen Anweisungen bestätigt Corsearch die Annahme des Auftrags durch eine Auftragsbestätigung, die per E-Mail an die im entsprechenden Auftragsformular angegebene primäre Kontakt-E-Mail-Adresse gesendet wird.
5. Generative Namensgebung
Corsearch lehnt jegliche Eigentumsrechte an geistigem Eigentum ab, die durch die Nutzung des generativen Namensgenerators durch den Kunden entstehen, sofern solche Rechte überhaupt entstehen.






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