Corsearch – Produktspezifische Bedingungen – Dienstleistungen zur Umsatzrückgewinnung
1. Begriffsbestimmungen
Die folgenden Begriffe und Ausdrücke haben in diesen produktspezifischen Bedingungen die nachstehend angegebene Bedeutung; alle hierin verwendeten, aber nicht definierten Begriffe in Großbuchstaben haben die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung:
„Forderungsbetrag“bezeichnet den Gesamtbetrag, der im Rahmen einer Forderung eingezogen wurde, einschließlich aller im Rahmen einer Forderung erzielten Vergleichszahlungen und gerichtlichen Urteile.
„Ansprüche“bezeichnet eine gerichtliche Klage oder ein gerichtliches Verfahren – wobei es sich um mehrere handeln kann –, die bzw. das eingeleitet wird, um die geistigen Eigentumsrechte des Kunden gegenüber mutmaßlichen Rechtsverletzern gemäß den Bestimmungen dieses Bestellformulars durchzusetzen. Dies umfasst unter anderem Ansprüche wegen Verletzung eingetragener geistiger Eigentumsrechte, Fälschung oder sonstiger unbefugter Nutzung der Produkte oder geistigen Eigentumsrechte des Kunden.
„Auftragsvereinbarung“bezeichnet die zwischen dem Kunden und dem Prozessanwalt zu unterzeichnende Vereinbarung, mit der der Prozessanwalt ermächtigt wird, eine Klage vor einem US-Bundesbezirksgericht einzureichen und den Kunden in dieser Klage zu vertreten.
„Auslagen“werden von Corsearch im Voraus bezahlt und vor der Ausschüttung der Erlöse aus einem Anspruch von der Forderung abgezogen; sie bezeichnen:
(i) alle direkten Prozesskosten wie Anmeldegebühren, Bürgschaften (sofern vom zuständigen Gericht verlangt) und Gebühren für die Bearbeitung von Zeugenvorladungen Dritter;
(ii) etwaige gesonderte Anmeldegebühren für jede weitere oder gesonderte Anmeldung, sofern der Prozessbevollmächtigte darauf hinweist, dass gesonderte Anmeldungen erforderlich sind; und
(iii) alle Gebühren im Zusammenhang mit Testkäufen.
Zur Klarstellung: Der Prozessanwalt stellt dem Kunden keine Rechtskosten für eine Forderung oder für die Abwehr einer etwaigen Gegenklage im Zusammenhang mit einer Forderung in Rechnung. Der Prozessanwalt wird ausschließlich aus den Erlösen der Eintreibung vergütet, wie in diesem Auftragsformular näher erläutert.
„Prozessbevollmächtigter“bezeichnet den Prozessbevollmächtigten, der damit beauftragt wurde, im Namen des Kunden einen Anspruch geltend zu machen.
„Dienstleistungen zur Einziehung von Forderungen“bezeichnet Dienstleistungen, die von Corsearch angeboten werden, um Rechtsstreitigkeiten zu belegen und zu unterstützen, damit Gelder aus Verstößen gegen die geistigen Eigentumsrechte des Kunden eingezogen werden können.
„Testkäufe“bezeichnet den Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie die Rechte des Kunden verletzen, mit dem Ziel, Informationen zu sammeln und/oder die Rechtsverletzung zu überprüfen.
2. Bearbeitung und Genehmigung von Anträgen
Damit Corsearch eine Klage einleiten kann, ist ein unterzeichneter Auftragsbrief zwischen dem Prozessanwalt und dem Kunden erforderlich. Für einzelne Klagen kann ein separater Auftragsbrief erforderlich sein; Corsearch wird den Kunden darüber informieren, wenn dies notwendig ist. Der Entwurf einer Klage, einschließlich einer Liste der vorgeschlagenen Beklagten, wird dem Kunden vor Einreichung der Klage zur Genehmigung vorgelegt. Nach Einreichung der Klage stimmen sich Corsearch und der Kunde über die Vergleichsbedingungen und den Fortgang der Klage ab. Der Kunde hat das letzte Wort bei der Festlegung der Vergleichsbedingungen für eine Klage und der allgemeinen Durchführung der Klage.
3. Testkäufe im Rahmen eines Anspruchs
Corsearch wird Testkäufe nach eigenem Ermessen entsorgen, sobald die für einen Anspruch erforderlichen Nachweise erfasst wurden.
4. Zahlungen aus der Sammlung
4.1. Der Kunde zahlt nicht direkt an Corsearch und trägt keine Auslagen oder Kosten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zur Eintreibung von Forderungen. Corsearch und der Kunde teilen sich die eingezogenen Beträge zu gleichen Teilen (50:50), nachdem die Zahlung an den Prozessanwalt erfolgt ist und alle Kosten an Corsearch erstattet wurden.
4.2. Corsearch zahlt dem Prozessanwalt vor Einreichung einer Klage einen Vorschuss in Höhe von 10.000 $.
4.3. Das Gesamt Honorar des Prozessbevollmächtigten für die Dienstleistungen zur Forderungsbeitreibung beläuft sich auf 10.000 $ oder 20 % des Brutto-Einziehungsbetrags, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Darin enthalten ist der von Corsearch gezahlte Vorschuss in Höhe von 10.000 $, der im Gesamt Honorar des Prozessbevollmächtigten berücksichtigt wird.
4.4. Der Anteil des Kunden an den eingezogenen Beträgen wird an den Kunden ausgezahlt, sobald dies unter Berücksichtigung der Umstände zumutbar ist, nachdem alle Forderungen beglichen und alle Zahlungsmittel, Urteilssummen sowie sonstige erwartete Einziehungen im Zusammenhang mit Urteilen vollständig eingezogen wurden. Der Kunde ist nicht verpflichtet, Gebühren, Kosten oder Aufwendungen aus eigener Tasche zu tragen.
5. Unterauftragsverarbeiter
Bei der Erbringung der Dienstleistungen zur Forderungsbeitreibung beauftragt Corsearch zudem den Prozessbevollmächtigten als weiteren Unterauftragsverarbeiter. Die derzeitigen Unterauftragsverarbeiter von Corsearch sind aufgeführt unter https://corsearch.com/privacy/subprocessorsaufgeführt.
6. Allgemeines
6.1. Der Kunde versichert, dass er zahlungsfähig ist und dass weder ein Insolvenzverfahren gegen ihn anhängig ist noch rechtskräftige Urteile vorliegen, die die Einleitung eines Rechtsstreits verhindern würden, und dass er Corsearch und den Prozessbevollmächtigten unverzüglich informieren wird, sollten solche Umstände während eines Rechtsstreits eintreten.
6.2. Während der Beweisaufnahme: (i) vereinbaren die Parteien eine Strategie für die Durchsetzung des Markenschutzes, sofern Corsearch diese für den Kunden durchführt; oder (ii) erklärt sich der Kunde damit einverstanden, keine Maßnahmen zu ergreifen, die die Möglichkeit zur Geltendmachung eines Anspruchs gefährden könnten – wie beispielsweise die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber identifizierten potenziellen Beklagten –, sofern diese Durchsetzung nicht zuvor mit Corsearch abgestimmt wurde.
6.3. Corsearch arbeitet mit dem Prozessbevollmächtigten zusammen, wenn es um die Verteidigung oder eine Widerklage geht, die ein Beklagter auf eine Forderung erheben könnte. Wenn der Kunde einen eigenen Prozessbevollmächtigten beauftragen möchte, um auf eine Verteidigung oder Widerklage zu reagieren, ist er dazu auf eigene Kosten berechtigt; dies fällt nicht in den Umfang der Dienstleistungen zur Forderungsbeitreibung.






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