Corsearch – Produktspezifische Begriffe – Online-Markenschutz
Diese produktspezifischen Bedingungen gelten für die von Corsearch für den Kunden erbrachten Markenschutzdienstleistungen zusätzlich zu den übrigen Bestimmungen, die im jeweiligen Bestellformular enthalten sind.
1. Begriffsbestimmungen
Die folgenden Begriffe und Ausdrücke haben in diesen produktspezifischen Bedingungen die nachstehend angegebene Bedeutung; alle hierin verwendeten, aber nicht definierten Begriffe in Großbuchstaben haben die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung:
„Markenschutzdienste“bezeichnet Dienstleistungen, die zur Aufdeckung, Überwachung oder Durchsetzung von Rechten des Kunden im Bereich des geistigen Eigentums und anderer markenbezogener Rechte angeboten werden.
„Befugnis“bezeichnet eine vom Kunden gegenüber Corsearch dokumentierte Ermächtigung, die Corsearch die Befugnis erteilt, in seinem Namen in Bezug auf alle hier aufgeführten oder in einem Bestellformular angegebenen Dienstleistungen zu handeln.
2. Vollmacht
Der Kunde erkennt an, dass Corsearch bei der Erbringung der im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Markenschutzdienstleistungen gemäß der Vollmacht handelt. Falls erforderlich, wird der Kunde die erforderliche Vollmacht während des Onboarding-Prozesses vorlegen. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Vollmacht vom Inhaber der im Bestellformular genannten Rechte an geistigem Eigentum erteilt wurde, und Corsearch haftet nicht für Ansprüche Dritter, die sich aus den in Auftrag gegebenen Maßnahmen oder den erbrachten Dienstleistungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
3. Einarbeitungsprozess
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bereitstellung der folgenden Dokumente und Informationen erforderlich ist, damit Corsearch mit der Erbringung der Markenschutzdienste beginnen kann:
3.1 eine unterzeichnete Vollmacht/Bevollmächtigung;
3.2 Liste der betroffenen Marken;
3.3 Liste der Nutzer gemäß der Definition im Corsearch-Rahmenvertrag; und
3.4 alle Informationen und/oder Unterlagen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind und von Corsearch in angemessener Weise angefordert werden.
(zusammenfassend als „Onboarding-Materialien“ bezeichnet)
Sollte es zu einer Verzögerung seitens des Kunden bei der Bereitstellung der Onboarding-Unterlagen an Corsearch kommen, wird Corsearch den Kunden über die Auswirkungen der fehlenden Onboarding-Unterlagen informieren, und der Kunde erkennt an, dass die Fähigkeit von Corsearch, die Markenschutzdienste vollständig zu erbringen, beeinträchtigt sein kann.
Der Kunde und Corsearch verpflichten sich, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Implementierung und das Onboarding der Dienste innerhalb von sechs (6) Wochen nach dem Datum des Inkrafttretens des Bestellformulars abzuschließen. Dieser Zeitplan setzt die rechtzeitige Lieferung der in den produktspezifischen Bedingungen aufgeführten Onboarding-Materialien sowie aller anderen kundenabhängigen Materialien, die im jeweiligen Bestellformular angegeben sind, durch den Kunden voraus.
4. Marken
Während der Laufzeit des Bestellformulars kann der Kunde eine Änderung der in den Dienstleistungen enthaltenen Marken beantragen, indem er bei Corsearch einen Änderungsauftrag ausfüllt. Der Änderungsauftrag enthält die Einzelheiten zu den neuen Marken sowie das Startdatum für deren Erfassung. Aufgrund solcher Änderungen können zusätzliche Onboarding-Unterlagen erforderlich sein. Für jegliche Änderungen sollte sich der Kunde an seinen Kundenbetreuer wenden.
5. Zusätzliche Dienstleistungen
Der Kunde kann während der Laufzeit Ermittlungsdienstleistungen erwerben oder Testkäufe beantragen. In diesem Fall gelten für diese Dienstleistungen die produktspezifischen Bedingungen für Ermittlungsdienstleistungen, und gegebenenfalls wird ein zusätzliches Bestellformular unterzeichnet.






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