Corsearch – Produktspezifische Begriffe – Ermittlungsdienstleistungen
Diese produktspezifischen Bedingungen gelten für die von Corsearch für den Kunden erbrachten Ermittlungsdienstleistungen zusätzlich zu den übrigen Bestimmungen, die im jeweiligen Auftragsformular enthalten sind.
1. Definitionen
Die folgenden Begriffe und Ausdrücke haben in diesen produktspezifischen Bedingungen die nachstehend angegebenen Bedeutungen. Alle großgeschriebenen Begriffe, die hier verwendet, aber nicht definiert werden, haben die in der Vereinbarung festgelegten Bedeutungen:
„Recherchedienste“sind eigenständige oder ergänzende Dienste, die über die Corsearch-Plattform(en) oder über die Corsearch-Abteilungen für Informationsbeschaffung und/oder operative Tätigkeiten zugänglich sind.
„Vollmacht“bezeichnet die dokumentierte Ermächtigung des Kunden an Corsearch, die Corsearch die Befugnis erteilt, in seinem Namen in Bezug auf alle hierin aufgeführten oder in einem Bestellformular genannten Dienstleistungen zu handeln.
„Testkäufe“ bezeichnet den Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie die Rechte des Kunden verletzen, mit dem Ziel, Informationen zu sammeln und/oder die Rechtsverletzung zu überprüfen.
2. Ermittlungsdienste
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Corsearch in bestimmten Fällen verpflichtet sein kann, bei der Erbringung der im Rahmen des Vertrags vereinbarten Ermittlungsdienstleistungen gemäß einer gesonderten Vollmacht zu handeln.
Sofern dies nicht im Auftragsformular vereinbart wurde, kann der Kunde Corsearch während der Laufzeit um die Erbringung von Ermittlungsdienstleistungen bitten, und die Parteien vereinbaren, dass für solche Ermittlungsdienstleistungen ein zusätzliches Auftragsformular unterzeichnet werden muss. Corsearch ist nicht verpflichtet, Ermittlungsdienstleistungen durchzuführen, die gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen würden. Der Kunde ist sich der mit der Durchführung von Ermittlungsdienstleistungen verbundenen Risiken bewusst, einschließlich der Möglichkeit, dass die zu untersuchenden Personen auf die Ermittlungen aufmerksam werden, und versteht, dass Corsearch hierfür keine Haftung übernimmt, außer im Falle von Betrug oder vorsätzlichem Fehlverhalten. Der Kunde erkennt an, dass Corsearch keine Erfolgsgarantie in Bezug auf die Ermittlungsdienstleistungen geben kann.
3. Testkäufe
Der Kunde kann Corsearch während der Laufzeit um Unterstützung bei Testkäufen bitten. Sofern dies nicht im Bestellformular angegeben ist, können Testkauf-Dienstleistungen nach einer E-Mail-Bestätigung des Kunden oder mittels eines separaten Bestellformulars nach Ermessen von Corsearch erbracht werden. Corsearch holt vor der Durchführung eines Testkaufs eine vorherige schriftliche Genehmigung per E-Mail ein. In Bezug auf Testkäufe werden alle vorab genehmigten Kosten dem Kunden nach Auftragserteilung zum Selbstkostenpreis zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von Corsearch in Rechnung gestellt.
Alle abgeschlossenen Testkäufe gehen in das Eigentum des Kunden über. Sofern nicht anders angegeben, erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass diese Testkäufe lediglich für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Lieferdatum aufbewahrt werden müssen; danach werden sie nach Ermessen von Corsearch entsorgt. Der Kunde kann jederzeit vor der Entsorgung auf eigene Kosten und eigenes Risiko die Lieferung der Testkäufe an einen Ort seiner Wahl veranlassen. Die Parteien vereinbaren, dass Corsearch keine Haftung für die Nichtlieferung oder Entsorgung der Testkäufe übernimmt.






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