Produktspezifische Begriffe von Corsearch – Investigations 360
Diese produktspezifischen Bedingungen gelten für den von Corsearch für den Kunden erbrachten Dienst „Investigations 360“ zusätzlich zu den übrigen Bedingungen, die im jeweiligen Bestellformular enthalten sind.
1. Begriffsbestimmungen
Die folgenden Begriffe und Ausdrücke haben in diesen produktspezifischen Bedingungen die nachstehend angegebene Bedeutung; alle hierin verwendeten, aber nicht definierten Begriffe in Großbuchstaben haben die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung:
„Integrated Investigation Program Services“sind eigenständige oder ergänzende Dienste, die über die Corsearch-Plattform(en) oder über die Corsearch-Abteilungen für Informationsbeschaffung und/oder operative Tätigkeiten zugänglich sind.
„Vollmacht“bezeichnet die schriftliche Ermächtigung des Kunden an Corsearch, die Corsearch die Befugnis erteilt, in seinem Namen in Bezug auf alle hierin aufgeführten oder in einem Bestellformular genannten Dienstleistungen zu handeln.
„Service Track“bezeichnet die spezifische Kategorie oder den spezifischen Umfang der Dienstleistungen, die Corsearch dem Kunden gemäß einem Bestellformular erbringt, wobei dieses von Zeit zu Zeit nach gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung geändert werden kann.
„Paket“bezeichnet den Umfang der Dienstleistungen des integrierten Untersuchungsprogramms, den der Kunde ausgewählt hat und der im Bestellformular angegeben ist.
„Testkäufe“bezeichnet den Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie die Rechte des Kunden verletzen, mit dem Ziel, Informationen zu sammeln und/oder die Rechtsverletzung zu überprüfen.
2. Dienstleistungen im Rahmen des integrierten Ermittlungsprogramms
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Corsearch in bestimmten Fällen verpflichtet sein kann, bei der Erbringung der im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Dienstleistungen des integrierten Untersuchungsprogramms gemäß einer gesonderten Vollmacht zu handeln.
Sofern dies nicht im Bestellformular vereinbart wurde, kann der Kunde verlangen, dass Corsearch während der Laufzeit Dienstleistungen im Rahmen des integrierten Untersuchungsprogramms erbringt, und die Parteien vereinbaren, dass für solche Dienstleistungen im Rahmen des integrierten Untersuchungsprogramms ein zusätzliches Bestellformular unterzeichnet werden muss. Corsearch ist nicht verpflichtet, Dienstleistungen im Rahmen des integrierten Untersuchungsprogramms zu erbringen, die gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen würden. Der Kunde ist sich der mit der Durchführung von Dienstleistungen im Rahmen des Integrierten Ermittlungsprogramms verbundenen Risiken bewusst, einschließlich der Möglichkeit, dass die Ermittlungsobjekte auf die Ermittlungen aufmerksam werden, und versteht, dass Corsearch hierfür keine Haftung übernimmt, außer im Falle von Betrug oder vorsätzlichem Fehlverhalten. Der Kunde erkennt an, dass Corsearch keine Erfolgsgarantie in Bezug auf Dienstleistungen im Rahmen des Integrierten Ermittlungsprogramms geben kann.
3. Servicebereiche und Pakete
Die Dienstleistungen im Rahmen des integrierten Ermittlungsprogramms werden gemäß den im jeweiligen Bestellformular angegebenen Leistungsbereichen und Paketen erbracht. Corsearch kann den Umfang der im Rahmen der einzelnen Pakete angebotenen Dienstleistungen jederzeit nach eigenem Ermessen ändern.
Jeder Service-Track umfasst einen eigenständigen Satz von Leistungen, Zeitplänen, Verantwortlichkeiten und Ergebnissen und kann Abweichungen bei der Preisgestaltung, dem Supportumfang oder anderen Vertragsbedingungen beinhalten. Der Umfang und die Art der im Rahmen eines bestimmten Service-Tracks angebotenen Dienstleistungen sind in dem entsprechenden Bestellformular zwischen Corsearch und dem Kunden dargelegt. Der Kunde kann durch schriftliche Anfrage an Corsearch Ressourcen im Rahmen eines Service-Tracks hinzufügen oder neu zuweisen, sofern dies mindestens sechzig (60) Tage im Voraus schriftlich angekündigt wird.
4. Testkäufe
Der Kunde kann Corsearch während der Laufzeit um Unterstützung bei Testkäufen bitten. Sofern dies nicht im Bestellformular angegeben ist, können Testkauf-Dienstleistungen nach einer E-Mail-Bestätigung des Kunden oder mittels eines separaten Bestellformulars nach Ermessen von Corsearch erbracht werden. Corsearch holt vor der Durchführung eines Testkaufs eine vorherige schriftliche Genehmigung per E-Mail ein. In Bezug auf Testkäufe werden alle vorab genehmigten Kosten dem Kunden nach Auftragserteilung zum Selbstkostenpreis zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von Corsearch in Rechnung gestellt.
Alle abgeschlossenen Testkäufe gehen in das Eigentum des Kunden über. Sofern nicht anders angegeben, erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass diese Testkäufe lediglich für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Lieferdatum aufbewahrt werden müssen; danach werden sie nach Ermessen von Corsearch entsorgt. Der Kunde kann jederzeit vor der Entsorgung auf eigene Kosten und eigenes Risiko die Lieferung der Testkäufe an einen Ort seiner Wahl veranlassen. Die Parteien vereinbaren, dass Corsearch keine Haftung für die Nichtlieferung oder Entsorgung der Testkäufe übernimmt.
5. Einarbeitungsprozess
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bereitstellung der folgenden Unterlagen und Informationen erforderlich sein kann, damit Corsearch mit der Erbringung der Dienstleistungen beginnen kann:
a. Eine unterzeichnete Vollmacht
b. Eine Liste der betroffenen Marken;
c. Eine Liste der Nutzer gemäß der Definition im Corsearch-Rahmenvertrag; und
d. Alle Informationen und/oder Unterlagen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind und von Corsearch in angemessener Weise angefordert werden
(zusammenfassend als „Onboarding-Unterlagen“ bezeichnet)
Sollte es zu einer Verzögerung seitens des Kunden bei der Bereitstellung der Onboarding-Unterlagen an Corsearch kommen, wird Corsearch den Kunden über die Auswirkungen der fehlenden Onboarding-Unterlagen informieren, und der Kunde erkennt an, dass die Fähigkeit von Corsearch, die integrierten Ermittlungsdienste vollständig zu erbringen, beeinträchtigt sein kann.
Der Kunde und Corsearch verpflichten sich, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Implementierung und das Onboarding der Dienste innerhalb von sechs (6) Wochen nach dem Datum des Inkrafttretens des Bestellformulars abzuschließen. Dieser Zeitplan setzt die rechtzeitige Lieferung der in den produktspezifischen Bedingungen aufgeführten Onboarding-Materialien sowie aller anderen kundenabhängigen Materialien voraus, die im jeweiligen Bestellformular angegeben sind.
6. Unterauftragsverarbeiter
Bei der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen des Integrierten Ermittlungsprogramms kann Corsearch auch weitere Unterauftragsverarbeiter oder Subunternehmer beauftragen. Eine Liste der für einen bestimmten Kunden relevanten Unterauftragsverarbeiter ist auf Anfrage bei Corsearch erhältlich.






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