Corsearch-Produktspezifische Bedingungen – Schutz von Inhalten
Diese produktspezifischen Bedingungen gelten für Content Protection Services, die Corsearch dem Kunden zusätzlich zu den anderen Bedingungen im entsprechenden Bestellformular bereitstellt.
1. Definitionen
Die folgenden Begriffe und Ausdrücke haben in diesen produktspezifischen Bedingungen die nachstehend angegebenen Bedeutungen. Alle großgeschriebenen Begriffe, die hier verwendet, aber nicht definiert werden, haben die in der Vereinbarung festgelegten Bedeutungen:
„Inhaltsschutzdienste“ bezeichnet Dienste zum Entfernen von Online-Inhalten, die die Rechte des Kunden verletzen, und umfasst: (a) Suchmaschinendienste („Suchmaschinen“); (b) Social-Media-Dienste („Social Media“); (c) Dienste zum Entfernen von Inhalten, die auf die Quelle im gesamten Piratennetzwerk abzielen („Entfernen von Inhalten“); (d) Einblicke in Piraterieplattformen; (e) Ermittlungsdienste; (f) Überwachung von Anmeldedaten; und (g) Blockwatch™-Dienste.
„Eskalierte Entfernung“bedeutet: (i) in Bezug auf Suchmaschinen und soziale Medien den Eskalationsprozess innerhalb einer relevanten Plattform, auf der eine Entfernung beantragt wurde; und (ii) in Bezug auf die Entfernung von Inhalten die Eskalation durch Benachrichtigung des relevanten Hosting-Anbieters, Reverse-Proxy-Servers und/oder der Bereitstellungsnetzwerke.
„Plattform“bezeichnet die in dem entsprechenden Bestellformular angegebene Plattform.
„Befugnis“bezeichnet eine vom Kunden gegenüber Corsearch dokumentierte Ermächtigung, die Corsearch die Befugnis erteilt, in seinem Namen in Bezug auf alle hier aufgeführten oder in einem Bestellformular angegebenen Dienstleistungen zu handeln.
„Fernsehen“ bedeutet: (i) in Bezug auf Suchmaschinen eine gesamte Serie (einschließlich aller Staffeln und Episoden) und (ii) in Bezug auf die Entfernung von Inhalten entweder eine gesamte Serie (einschließlich aller Staffeln und Episoden) oder eine einzelne Staffel (bis zu 10 Episoden) einer Serie, wie von den Parteien vor dem Beginn der Inhaltschutzdienste vereinbart (wie im entsprechenden Bestellformular angegeben).
„Titel“bezeichnet audiovisuelle Werke, an denen der Kunde Rechte des geistigen Eigentums besitzt.
„Trusted Partner Removal“bezieht sich auf Portale und Formulare, die von verschiedenen seriösen Plattformen (Suchmaschinen und Social-Media-Seiten) bereitgestellt werden, wenn Inhalte zur Löschung eingereicht werden.
2. Vollmacht
Der Kunde erkennt an, dass Corsearch bei der Erbringung der im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellten Content-Schutzdienste gemäß der Vollmacht handelt. Falls erforderlich, wird der Kunde die erforderliche Vollmacht während des Onboarding-Prozesses vorlegen. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Vollmacht vom Inhaber der im Bestellformular aufgeführten geistigen Eigentumsrechte erteilt wird, und Corsearch haftet nicht für Ansprüche Dritter, die sich aus den angeordneten Maßnahmen oder erbrachten Dienstleistungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
3. Einarbeitungsprozess
Der Kunde erkennt an, dass die Bereitstellung der folgenden Dokumente und Informationen erforderlich ist, damit Corsearch mit der Erbringung der Content Protection Services beginnen kann:
3.1 eine unterzeichnete Vollmacht/Bevollmächtigung;
3.2 Liste der betroffenen Titel;
3.3 Liste der Nutzer gemäß der Definition im Corsearch-Rahmenvertrag; und
3.4 alle Informationen und/oder Unterlagen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind und von Corsearch in angemessener Weise angefordert werden.
(zusammenfassend als „Onboarding-Materialien“ bezeichnet)
Sollte es zu einer Verzögerung seitens des Kunden bei der Bereitstellung der Onboarding-Materialien an Corsearch kommen, wird Corsearch den Kunden über die Auswirkungen der fehlenden Onboarding-Materialien informieren, und der Kunde erkennt an, dass die Fähigkeit von Corsearch, die Content-Protection-Services vollständig zu erbringen, beeinträchtigt sein kann.
Der Kunde und Corsearch verpflichten sich, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Implementierung und das Onboarding der Dienste innerhalb von sechs (6) Wochen nach dem Datum des Inkrafttretens des Bestellformulars abzuschließen. Dieser Zeitplan setzt die rechtzeitige Lieferung der in den produktspezifischen Bedingungen aufgeführten Onboarding-Materialien sowie aller anderen kundenabhängigen Materialien voraus, die im jeweiligen Bestellformular angegeben sind.
4. Takedown-Mitteilungen und eskalierte Entfernung
Sofern Corsearch eine gültige Vollmacht vom Kunden erhalten hat, wird Corsearch versuchen, alle mutmaßlichen Verstöße, die mithilfe einer Kombination aus manuellen und automatisierten Prozessen entdeckt wurden, zu überprüfen. Wenn Verstöße gegen einen Titel überprüft und als aktiv befunden werden, wird Corsearch über die erforderliche Methode der jeweiligen Plattform eine Aufforderung zur Entfernung einreichen. Corsearch führt anschließend eine Überprüfung durch, um festzustellen, ob die Abmeldeaufforderung befolgt wurde. Bei Nichtbefolgung oder Verzögerungen durch die betreffende Plattform leitet Corsearch eine eskalierte Entfernung ein.
5. Anträge auf Entfernung
Der Kunde kann monatlich bis zu zwanzig (20) E-Mails einreichen, die jeweils maximal fünf (5) Links zu mutmaßlichen Verstößen gegen die Titel enthalten, damit Corsearch diese prüfen kann. Die E-Mails sind an die von Corsearch bereitgestellte E-Mail-Adresse im folgenden Format zu senden:„KUNDENNAME[email protected]“. Jede solche E-Mail-Einreichung wird von Corsearch bestätigt, und die entsprechenden Dienstleistungen werden innerhalb von acht (8) Arbeitsstunden nach der Bestätigung aufgenommen.






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