Produktspezifische Begriffe von Corsearch – Dashboards zur Markenanalyse
Diese produktspezifischen Bedingungen gelten für die von Corsearch für den Kunden erbrachten Brand Intelligence Dashboard-Dienstleistungen zusätzlich zu den übrigen Bedingungen, die im jeweiligen Bestellformular enthalten sind.
1. Begriffsbestimmungen
Die folgenden Begriffe und Ausdrücke haben in diesen produktspezifischen Bedingungen die nachstehend angegebene Bedeutung; alle hierin verwendeten, aber nicht definierten Begriffe in Großbuchstaben haben die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung:
„Brand Intelligence Dashboard Services“bezeichnet die von Corsearch angebotenen maßgeschneiderten Business-Intelligence-Dashboard-Dienstleistungen, die die Erfassung, Verarbeitung und Darstellung von Datenpunkten umfassen können, die zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden, und zwar in einem individuell angepassten Dashboard-Format.
2. Dienstleistungen
Corsearch erbringt die im jeweiligen Bestellformular festgelegten Leistungen für den Kunden. Die Einzelheiten des Brand Intelligence Dashboards, einschließlich der zu erfassenden und anzuzeigenden Datenpunkte, werden von den Parteien vor Erbringung der Leistungen schriftlich vereinbart.
3. Einarbeitungsprozess
Der Kunde erkennt an, dass die Bereitstellung zusätzlicher Dokumente und Informationen erforderlich sein kann, damit Corsearch mit der Erbringung der Dienstleistungen beginnen kann (zusammenfassend als„Onboarding-Unterlagen“bezeichnet). Im Falle einer Verzögerung seitens des Kunden bei der Bereitstellung der erforderlichen Onboarding-Unterlagen an Corsearch wird Corsearch den Kunden über die Auswirkungen der fehlenden Onboarding-Unterlagen informieren, und der Kunde erkennt an, dass die Fähigkeit von Corsearch, die Dienstleistungen vollständig zu erbringen, beeinträchtigt sein kann.
Der Kunde und Corsearch verpflichten sich, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Implementierung und das Onboarding der Dienste innerhalb von sechs (6) Wochen nach dem Datum des Inkrafttretens des Bestellformulars abzuschließen. Dieser Zeitplan setzt die rechtzeitige Lieferung der in den produktspezifischen Bedingungen aufgeführten Onboarding-Materialien sowie aller anderen kundenabhängigen Materialien, die im jeweiligen Bestellformular angegeben sind, durch den Kunden voraus.
4. Drittanbieter
Die Brand Intelligence Dashboard Services können Daten aus verschiedenen Quellen umfassen, darunter auch von Drittanbietern, und werden ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden bereitgestellt. Corsearch behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Drittanbieter oder Technologien, die zur Erbringung der Dienste genutzt werden, zu ersetzen, zu ändern oder auszutauschen, sofern solche Änderungen die Funktionalität der Dienste nicht wesentlich beeinträchtigen. Corsearch wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass solche Änderungen die Nutzung der Dienste durch den Kunden nicht nachteilig beeinflussen.
5. Haftung
Diese Klausel hat Vorrang vor allen widersprüchlichen Bestimmungen zur Haftung, die sich ausschließlich auf die Nutzung der Brand Intelligence Dashboard-Dienste beziehen und in der Vereinbarung enthalten sind.
Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schränkt die Haftung einer der Parteien ein oder schließt sie aus für: (a) Tod oder Körperverletzung, die durch ihre Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter, Beauftragten oder Subunternehmer verursacht wurden; (b) Betrug oder arglistige Täuschung; oder (c) jede andere Haftung, die nach geltendem Recht nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann.
Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei – sei es aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), wegen Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus sonstigen Gründen –, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, für entgangenen Gewinn, entgangene Umsätze oder Geschäftsmöglichkeiten, den Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen, entgangene erwartete Einsparungen, Nutzungsausfall oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen, Verlust oder Beeinträchtigung von Goodwill oder Ruf sowie für sonstige indirekte oder Folgeschäden.
Mit Ausnahme der Haftung, die sich aus den folgenden Bestimmungen des Vertrags ergibt: (a) Ziffer 8 (Haftungsfreistellung); (b) Ziffer 11 (Vertraulichkeit); (c) an Corsearch zu zahlende Gebühren; (d) einen Verstoß des Kunden gegen Klausel 4.2; und (e) etwaige Vorladungen, gerichtliche Anordnungen, Aufforderungen oder Auskunftsersuchen, ist die Gesamthaftung jeder Partei im Rahmen der Vereinbarung auf die Beträge beschränkt, die der Kunde tatsächlich an Corsearch für Business-Intelligence-Dashboard-Dienstleistungen in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Ereignis, das diese Haftung begründet, gezahlt hat oder zu zahlen hat.






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