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Markenschutz – Allgemeine Geschäftsbedingungen (außerhalb des EWR)

A. Corsearch, Inc. („Corsearch“) ist über seine verbundenen Unternehmen ein Dienstleister im Bereich Markenschutz und Anbieter einer fortschrittlichen technischen Suchplattform – ZERO –, mit der Informationen zu gefälschten Waren und Markenrechtsverletzungen organisiert werden können.

B. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Corsearch, durch und über seine verbundenen Unternehmen, und dem Kunden im Zusammenhang mit der Lizenzierung oder dem Erwerb von Dienstleistungen durch den Kunden von Corsearch, und alle von Corsearch erbrachten Dienstleistungen unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe, wenn sie mit einem Großbuchstaben beginnen, die unten angegebene Bedeutung.

„Verbundenes Unternehmen“ des Kunden bezeichnet jede Person, die den Kunden direkt oder indirekt kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder mit diesem unter gemeinsamer Kontrolle steht, sowie alle leitenden Angestellten, Direktoren, Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Gesellschafter, Mitglieder, Eigentümer, Mitarbeiter und Berater dieser Person. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ über eine Person die Befugnis, die Geschäftsführung und die Politik dieser Person zu lenken oder deren Lenkung zu bewirken, sei es durch den Besitz von Stimmrechtsanteilen, durch Vertrag oder auf andere Weise;

„Vereinbarung“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen den Parteien, die aus dem Lizenz- und Dienstleistungsvertrag (sofern zutreffend), dem Angebot von Corsearch und allen dazugehörigen Anhängen besteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen von Corsearch Brand Protection („CBP“).

„Berechtigte Personen“ bezeichnet jene Personen (unabhängig davon, ob es sich um Mitarbeiter des Kunden oder dessen Kunden handelt), die vom Kunden zum Zugriff auf und zur Nutzung von ZERO sowie des entsprechenden Teils der Inhalte autorisiert wurden; es gilt jedoch die unwiderlegbare Vermutung, dass jede Person, die gültige Anmeldedaten für den Zugriff auf ZERO vorlegt, entsprechend autorisiert ist, sofern Corsearch keine gegenteilige Mitteilung erhalten hat;

„Startdatum“ bezeichnet das Datum, an dem der Kunde gemäß der Vereinbarung die Dienste in Betrieb nehmen soll.

„Vertrauliche Informationen“ hat die in Ziffer 10 festgelegte Bedeutung.

„Inhalte“ bezeichnet die vertraglichen, rechtlichen oder sonstigen Unterlagen und Materialien sowie alle darin enthaltenen Informationen, die von einer autorisierten Person oder einem Kunden im Rahmen der Nutzung von ZERO zur Erbringung der hierunter genannten Dienstleistungen durch Corsearch für den Kunden hochgeladen, erstellt, bearbeitet, geändert oder auf andere Weise erzeugt wurden. Dies umfasst keine öffentlichen Informationen oder anderweitig von Corsearch oder ZERO erzeugten Ergebnisse, die nicht zum Umfang der für den Kunden erbrachten Dienstleistungen gehören.

„Kunde“ hat die ihm in der Vereinbarung zugewiesene Bedeutung.

„Offenlegende Partei“ bezeichnet in Bezug auf eine bestimmte vertrauliche Information die Partei, die diese vertrauliche Information der anderen Partei offenlegt.

„Erweiterung“ bezeichnet jede Fehlerbehebung, jedes Update, jedes Upgrade, jede neue Version, jeden Patch, jede Änderung oder jede Verbesserung an ZERO, die von Corsearch von Zeit zu Zeit bereitgestellt wird und die anderen Corsearch-Kunden in der Regel ohne zusätzliche Kosten oder Gebühren zur Verfügung gestellt wird.

„Höhere Gewalt“ bezeichnet jeden Umstand, der außerhalb der Kontrolle von Corsearch liegt und infolge dessen Corsearch nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Zu diesen Umständen zählen unter anderem höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen oder zivile Unruhen, nachträglich erlassene behördliche Vorschriften, Ausfälle der öffentlichen Versorgung, Netzwerkausfälle, branchenweite Arbeits- oder Materialengpässe sowie Naturkatastrophen oder Gesundheitskrisen.

„Hosting-Subunternehmer“ bezeichnet die Person oder Organisation, die von Corsearch ausgewählt wurde, um ZERO bei Bedarf zu hosten und die hierunter vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.

„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle Urheberrechte, Datenbankrechte, Geschmacksmusterrechte, Rechte an Erfindungen (unabhängig davon, ob diese patentierbar sind oder nicht), Patente, Patentanmeldungen, Know-how, Marken, Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnisse sowie alle Rechte, die den vorgenannten ähnlich oder analog sind, jeweils: (a) unabhängig davon, ob sie kraft Gesetzes entstehen, eintragungsfähig oder eingetragen sind; (b) unabhängig davon, ob sie derzeit bekannt sind oder in Zukunft entstehen; (c) in jedem Teil der Welt; (d) für die gesamte Laufzeit dieser Rechte einschließlich etwaiger Verlängerungen; (e) einschließlich (ohne Einschränkung) aller künftigen Rechte, sofern diese bereits jetzt abtretbar sind; und (f) mit dem Recht, Ansprüche wegen vergangener Rechtsverletzungen geltend zu machen.

„Partei“/„Parteien“ bezeichnet im Singular entweder Corsearch, vertreten durch seine verbundenen Unternehmen, oder den Kunden, und im Plural sowohl Corsearch als auch den Kunden.

„Person“ bezeichnet eine natürliche Person, eine Personengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ein Joint Venture, eine Kapitalgesellschaft, einen Trust, eine nicht eingetragene Organisation, einen Geschäftsbereich oder eine operative Einheit einer der vorgenannten Einrichtungen, eine Regierung oder eine ihrer Dienststellen oder Behörden sowie jede andere juristische Person.

„Personenbezogene Daten“ bezeichnet „personenbezogene Daten“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679.

„Zweck“ bezeichnet das zwischen den Parteien begründete Rechtsverhältnis, in dessen Rahmen Corsearch dem Kunden die Dienstleistungen erbringt und ihm eine Lizenz für ZERO zur eigenen internen Nutzung gewährt, und zwar in Übereinstimmung mit den in der Vereinbarung festgelegten Geschäftsbedingungen.

„Empfänger“ bezeichnet in Bezug auf eine vertrauliche Information die Partei, die diese vertrauliche Information erhält.

„Dienstleistungen“ bezeichnet alle von Corsearch im Rahmen des Vertrags zu erbringenden und zu liefernden Dienstleistungen, wie in Anhang A näher beschrieben. Der Kunde benennt die Marke(n), Suchbegriffe, Module, Plattformen und spezifischen Dienstleistungen, die im Rahmen seines Markenschutzprogramms gemäß der Definition in Anhang A zu erbringen sind.

„Quellmaterialien“ bezeichnet den Quellcode, den ausführbaren Code, die Dokumentation zum Software-Build-Prozess und das Datenbankschema, Codierungsrichtlinien und -standards, sonstige technische Dokumente in Bezug auf die Software, Erweiterungen und sonstige Textdateien in einer Form, die eine Kompilierung oder Interpretation in Objektcode ermöglicht, sowie alle technischen Informationen und Dokumentationen, die die Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und Erweiterung der Software ermöglichen, die ZERO und die jeweils aktuellen Erweiterungen umfasst, einschließlich Informationen, die von ZERO über Open-Source- und Clustering-Technologie generiert werden und die es der Software ermöglichen, zu funktionieren und Ergebnisse zu erzeugen.

„Standard-Supportleistungen“ hat die in Ziffer 3.1 festgelegte Bedeutung.

„Subunternehmer“ bezeichnet diejenigen Subunternehmer von Corsearch, die gemäß Ziffer 15 tätig werden dürfen.
„Laufzeit“ hat die in Ziffer 8.1 festgelegte Bedeutung.

„ZERO“ bezeichnet die Software „ZERO“ sowie eine technische Suchplattform, die Informationen zu gefälschten Waren und Markenrechtsverletzungen organisieren kann; dabei handelt es sich um die firmeneigene Software von Corsearch, einschließlich aller Erweiterungen sowie aller Sicherungskopien oder Kopien davon, die von Corsearch oder einem mit dem Hosting beauftragten Subunternehmer an einem beliebigen Standort gemäß den Bestimmungen von Corsearch im Rahmen der Vereinbarung gepflegt und betrieben werden, soweit dies zur Erbringung und Lieferung der hierunter vereinbarten Dienstleistungen erforderlich ist.

2. Lizenzen, Rechte an geistigem Eigentum und Eigentums
en 2.1 Lizenz für ZERO
2.1.1 Corsearch gewährt dem Kunden hiermit für die Laufzeit der Vereinbarung eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und weltweite Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung von ZERO für seine eigenen geschäftlichen Zwecke.
2.1.2 Während der Laufzeit kann der Kunde ohne zusätzliche Lizenz den autorisierten Personen den Zugriff auf ZERO und dessen Nutzung für die eigenen geschäftlichen Zwecke des Kunden in der im Vertrag vorgesehenen Weise gestatten.

2.2 Zugang zu ZERO-
Der Kunde wird neue autorisierte Personen gemäß den von Corsearch festgelegten Verfahren für ZERO autorisieren. Vorbehaltlich der Klausel 2.3 und unter der Voraussetzung, dass der Kunde diese Anforderung erfüllt, erkennt Corsearch an und stimmt zu, dass es kein Recht oder keinen Anspruch hat, den Zugang einer vom Kunden autorisierten Person zu ZERO zu beschränken, zu verhindern oder zu verweigern. Ungeachtet des Vorstehenden kann Corsearch nach angemessener Benachrichtigung des Kunden den Zugang gemäß seinen jeweils geltenden Zugangs- und Sicherheitsverfahren regulieren und einschränken, einschließlich der Forderung nach Eingabe eines gültigen Benutzernamens und Passworts für den Zugang und/oder anderer Verfahren, die in Zukunft eingeführt werden können.

2.3 Angemessene Zusammenarbeit
Wenn Corsearch den Kunden darüber informiert, dass eine Sicherheitsverletzung bei ZERO vorliegt oder vorgelegen hat, wird der Kunde in angemessener Weise mit Corsearch zusammenarbeiten, damit Corsearch die Verletzung identifizieren und beheben kann, um alle seine globalen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

2.4 Geistige Eigentumsrechte und Eigentumsrechte an ZERO
2.4.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an ZERO (mit Ausnahme der Inhalte), den Quellmaterialien und den Erweiterungen verbleiben bei Corsearch, und es werden keine geistigen Eigentumsrechte an den Kunden abgetreten oder anderweitig übertragen. Alle geistigen Eigentumsrechte an allen Ergänzungen, Entwicklungen, Erweiterungen und Verbesserungen in Bezug auf die vorgenannten Punkte (mit Ausnahme der Inhalte), die vom Kunden erstellt, produziert oder durchgeführt wurden, verbleiben ausschließlich bei Corsearch, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle von Corsearch in angemessener Weise angeforderten Urkunden, Abtretungen und sonstigen Dokumente auszuführen, um sicherzustellen, dass alle diese geistigen Eigentumsrechte ausschließlich bei Corsearch verbleiben.
2.4.2 Corsearch garantiert, dass es über das uneingeschränkte Recht zur Lizenzierung von ZERO verfügt und dass die Nutzung von ZERO durch den Kunden oder Corsearch im Rahmen der Vereinbarung keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt.

2.5 Rechte an geistigem Eigentum und Eigentumsrechte an Inhalten
2.5.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum an Inhalten, die in ZERO enthalten sind oder Corsearch und/oder einem Hosting-Subunternehmer vom Kunden oder autorisierten Personen zur Verfügung gestellt werden, verbleiben ausschließlich beim Kunden. Soweit Corsearch im Rahmen der Vereinbarung Software oder zugehörige Quellmaterialien entwickelt, die nicht in den Umfang der hierunter fallenden Dienstleistungen fallen, gehören alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte ausschließlich Corsearch. Corsearch stellt sicher, dass keiner der Hosting-Subunternehmer durch die Erbringung eines Teils der Dienstleistungen Rechte an den Inhalten erlangt. Corsearch kommt unverzüglich jeder schriftlichen Aufforderung des Kunden nach, Inhalte aus ZERO zu entfernen oder anderen Personen als autorisierten Personen den Zugriff auf ZERO zu verweigern.

2.5.2 Der Kunde garantiert, dass keine Inhalte gegen zivil- oder strafrechtliche Gesetze oder Vorschriften verstoßen oder geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen und dass keine autorisierte Person Inhalte zu ZERO hinzufügt, die zu einem Verstoß gegen zivil- oder strafrechtliche Gesetze oder Vorschriften oder zur Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter führen.

2.6 Lizenz für Inhalte
Der Kunde gewährt Corsearch eine gebührenfreie und nicht übertragbare Lizenz, die sich auf das Hosting der Inhalte auf ZERO während der Laufzeit der Vereinbarung zum Zweck der Bereitstellung der Dienste beschränkt. Der Kunde erkennt an, dass diese Lizenz auf die Inhalte beschränkt ist, die gemäß der Definition Eigentum des Kunden sind und ihm durch die Bereitstellung der Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung gehören, dass Corsearch jedoch ansonsten berechtigt ist, ZERO und die ihm gehörenden Quellenmaterialien ohne Einschränkung für andere Kunden zu nutzen.

3. Die Dienstleistungen
Corsearch erbringt für den Kunden die Dienstleistungen im Rahmen des vom Kunden ausgewählten und festgelegten Markenschutzprogramms gemäß dem Dienstleistungsangebot in Anhang A.

3.1 Standard-Support-Service
Corsearch stellt dem Kunden während der gesamten Laufzeit unbegrenzt die folgenden Support-Services („Standard-Support-Services“) zur Verfügung:
(a) Services eines von Corsearch benannten qualifizierten Kundenbetreuers („Kundenbetreuer“) von Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr Eastern Standard Time;
(b) Zugang zu ZERO rund um die Uhr, sieben (7) Tage die Woche, mit Ausnahme von geplanten Ausfallzeiten für Upgrades und neue Releases der ZERO-Plattform;
(c) Monatliche Berichte über die Gesamtleistung und Nutzung des ZERO-Programms durch den Kunden auf der Grundlage von Kennzahlen, die von den Parteien gemeinsam festgelegt und vom Kundenbetreuer erstellt werden

3.2 Hosting und externe Datensicherung
3.2.1 Corsearch hostet ZERO oder beauftragt nach eigenem Ermessen einen Hosting-Subunternehmer mit dem Hosting und stellt sicher, dass das Niveau der bereitgestellten Hosting-Dienstleistung für den Zweck geeignet ist. Wenn Corsearch sich dafür entscheidet, ZERO von einem Hosting-Subunternehmer hosten zu lassen, muss es die Anforderungen von Klausel 15 erfüllen.
3.2.2 Corsearch sichert alle Inhalte und Daten mindestens einmal pro Nacht an einem externen Backup-Standort.
3.3 Ordnungsgemäße Funktion und Wartung von ZERO
3.3.1 Corsearch stellt sicher, dass:
(a) sofern die spezifischen Anforderungen der Vereinbarung keine anderen Vorgehensweisen erfordern, Corsearch ZERO betreibt und die Dienste in Übereinstimmung mit den guten Branchenstandards erbringt,
(b) keine anderen Personen als die autorisierten Personen und das entsprechende Personal und die Subunternehmer von Corsearch Zugang zu ZERO haben,
(c) Nur autorisierte Personen, denen Zugriffs- und/oder Bearbeitungsrechte für eine Reihe von Inhalten gewährt wurden, haben Zugriffs- und/oder Bearbeitungsrechte für diese Inhalte, und
(d) Corsearch wendet die für das Hosting und die Bereitstellung von ZERO sowie die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen und den guten Branchenstandards entsprechenden Techniken, Maßnahmen, Tools und Schutzvorkehrungen zur Informationssicherheit an und nutzt diese.
(e) Niemand außer autorisiertem Personal von Corsearch und den Subunternehmern hat Zugriff auf die Inhalte und/oder ZERO, mit Ausnahme des regulären Zugriffs auf ZERO, der dem Kunden und den autorisierten Personen gewährt wird.
3.3.2 Corsearch kann nach einer mindestens sieben (7) Tage im Voraus erfolgten schriftlichen Mitteilung an den Kunden oder mit vorheriger Zustimmung des Kunden bei einer weniger als sieben (7) Tage im Voraus erfolgten schriftlichen Mitteilung ZERO für planmäßige Wartungsarbeiten außer Betrieb nehmen.

3.4 Service-Levels
3.4.1 ZERO muss rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr verfügbar sein, mit Ausnahme der oben in Abschnitt 3.3.2 genannten Zeiten für geplante Wartungsarbeiten. Der Begriff „Verfügbarkeit” im Sinne dieses Abschnitts bezeichnet die allgemeine Verfügbarkeit der vorgesehenen Funktionen von ZERO.
3.4.2 Wenn Corsearch die vereinbarte Verfügbarkeit von ZERO während eines Kalendermonats nicht einhält, hat der Kunde als einzige und ausschließliche Abhilfe Anspruch auf eine Ermäßigung der monatlichen Gebühr für ZERO gemäß der folgenden Tabelle:

Verfügbarkeit (%) Leistungsgutschrift
99.80% 10 % der monatlichen Gebühr für ZERO
99.00% 20 % der monatlichen Gebühr für ZERO
< 98.00% 30 % der monatlichen Gebühr für ZERO
< 97.00% 40 % der monatlichen Gebühr für ZERO

3.4.3 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, werden Service Level Credits mit der monatlichen Gebühr für den dritten auf das Entstehen des Anspruchs auf Service Level Credits folgenden Kalendermonat verrechnet, d. h. wenn der Anspruch auf Service Level Credits im März entstanden ist, wird die monatliche Gebühr für Juni um den entsprechenden Prozentsatz reduziert.
3.4.4 Um Service Level Credits zu erhalten, muss der Kunde Corsearch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem ersten Auftreten des Ausfalls benachrichtigen, damit der Kunde eine Servicegutschrift erhält. Die Benachrichtigung des Kunden muss die Daten und Uhrzeiten des mutmaßlichen Serviceproblems enthalten, einschließlich der Anforderungsprotokolle, die den behaupteten Ausfall bestätigen.
3.4.5 Corsearch haftet nicht für Abweichungen vom Servicelevel, die durch Fahrlässigkeit oder Missbrauch von ZERO durch den Kunden, höhere Gewalt oder das externe Kommunikationsnetzwerk des Kunden verursacht werden. YBP kann daher nicht für Abweichungen vom vereinbarten Servicelevel verantwortlich gemacht werden, die durch einen mangelhaften Internetzugang verursacht werden.

3.5 Upgrades, Erweiterungen und Fehlerbehebungen
3.5.1 Spätestens drei (3) Monate nach der offiziellen Veröffentlichung einer neuen Version einer Erweiterung für ZERO ist Corsearch berechtigt, die vom Kunden lizenzierte Version von ZERO auf diese Version oder mit dieser Erweiterung zu aktualisieren.
3.5.2 Spätestens einen (1) Monat nach der offiziellen Veröffentlichung einer Fehlerbehebung oder eines Patches für ZERO ist Corsearch berechtigt, die vom Kunden lizenzierte Version von ZERO mit dieser Fehlerbehebung oder diesem Patch zu aktualisieren.

4. Finanz- und Zahlungsbedingungen
4.1 Gebühren
4.1.1 Der Kunde zahlt die vereinbarten Gebühren für die Dienstleistungen gemäß der Vereinbarung, wie in der Preisliste, Anhang B, aufgeführt.
4.1.2 Ab dem ersten Jahrestag des Beginns der Vereinbarung und jedem weiteren Jahrestag kann Corsearch die in der Vereinbarung festgelegten Gebühren erhöhen. Im Falle einer solchen geplanten Erhöhung muss Corsearch den Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor jedem Jahrestag des Vertragsbeginns schriftlich benachrichtigen.
4.1.3 Die Preise können auch aufgrund einer vom Kunden genehmigten Änderung des Leistungsumfangs angepasst werden. Solche Änderungen müssen vom Kunden und Corsearch schriftlich genehmigt werden.
4.1.4 Dem Kunden werden alle Kosten in Rechnung gestellt, die im Zusammenhang mit Waren stehen, die Corsearch zum Zweck der Untersuchung einer Rechtsverletzung im Rahmen seiner Dienstleistungen und auf Anweisung des Kunden erworben hat. Die erworbenen Artikel gehen zum Zeitpunkt des Kaufs in das Eigentum des Kunden über. Auf Wunsch des Kunden liefert Corsearch die gekauften Artikel entweder an den Kunden oder lässt sie vernichten. Hat der Kunde bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung keine Lieferung der gekauften Artikel verlangt, vernichtet Corsearch die entsprechenden Waren.

4.2 Rechnungsstellung und Zahlungs
4.2.1 Alle Gebühren sind jährlich im Voraus gegen die von Corsearch, Inc. ausgestellte Rechnung zu zahlen. Der Fälligkeitstermin für jeden an Corsearch zu zahlenden Betrag ist dreißig (30) Tage nach Rechnungsstellung, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
4.2.2 Alle Zahlungen im Rahmen der Vereinbarung sind in US-Dollar zu leisten, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
4.2.3 Hat der Kunde Einwände gegen eine Rechnung, muss er diese innerhalb von sieben (7) Tagen schriftlich bei Corsearch melden. Rechnungsstreitigkeiten setzen die Verpflichtung zur Zahlung der Rechnungen nicht aus.

4.3 Zahlungsverzugs
4.3.1 Bei Zahlungsverzug hinsichtlich der gemäß der Vereinbarung fälligen Gebühren und nachdem Corsearch den Kunden schriftlich zur Zahlung des fälligen Betrags aufgefordert hat, kann Corsearch dreißig (30) Tage nach der schriftlichen Aufforderung an den Kunden den Zugang des Kunden und aller autorisierten Personen zu ZERO bis zur vollständigen Zahlung sperren.
4.3.2 Bei verspäteter Zahlung der gemäß der Vereinbarung fälligen Gebühren ist der Kunde verpflichtet, Zinsen auf den ausstehenden Betrag vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum des Zahlungseingangs bei Corsearch zu zahlen, und zwar zu einem Jahreszinssatz, der dem niedrigeren der folgenden Werte entspricht: (a) LIBOR zuzüglich drei Prozent (3 %) oder (b) dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstzinssatz.

4.4 Zahlung und Einziehung anwendbarer Steuern
4.4.1 Alle in der Vereinbarung festgelegten Gebühren verstehen sich ohne anwendbare Steuern und Abgaben, einschließlich aller Steuern oder Mehrwertsteuer und/oder anwendbarer Umsatz- oder Gebrauchssteuer. Der Kunde stellt Corsearch alle Informationen zur Verfügung, die Corsearch vernünftigerweise anfordern kann, um festzustellen, ob Corsearch verpflichtet ist, Mehrwertsteuer, Umsatz- oder Gebrauchssteuer vom Kunden zu erheben, einschließlich der Umsatzsteuer- oder Steueridentifikationsnummer des Kunden sowie gegebenenfalls einer Steuerbefreiungsbescheinigung oder vergleichbarer Dokumente.
4.4.2 Wenn Corsearch gesetzlich zur Erhebung von Steuern verpflichtet ist, stellt Corsearch über Corsearch, Inc. dem Kunden eine Rechnung aus, und der Kunde zahlt Corsearch alle zusätzlichen Beträge, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass der Nettobetrag, den Corsearch nach Zahlung aller Steuern erhält, dem Betrag entspricht, den Corsearch erhalten hätte, wenn keine Steuern erforderlich gewesen wären.

5. Entschädigungs
5.1.1 Vorbehaltlich der in Klausel 6 festgelegten Haftungsbeschränkungen verpflichtet sich jede Partei, die andere Partei von allen Ansprüchen, Klagen, Verfahren, Kosten (einschließlich angemessener Rechtskosten), Aufwendungen, Verlusten, Schäden (mit Ausnahme von Folgeschäden) und Verbindlichkeiten freizustellen und zu verteidigen, die sich aus einer wesentlichen Verletzung der Verpflichtungen dieser Partei aus dieser Vereinbarung ergeben.
5.1.2 Corsearch verpflichtet sich, den Kunden von allen Ansprüchen, Klagen, Verfahren, Kosten (einschließlich angemessener Rechtskosten), Ausgaben, Verlusten, Schäden (mit Ausnahme von Folgeschäden) und Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, dass die Nutzung von ZERO durch den Kunden oder YPB im Rahmen der Vereinbarung die geistigen Eigentumsrechte dieser Dritten verletzt.
5.1.3 Der Kunde verpflichtet sich, Corsearch von allen Ansprüchen, Klagen, Verfahren, Kosten (einschließlich angemessener Rechtskosten), Ausgaben, Verlusten, Schäden (mit Ausnahme von Folgeschäden) und Haftungen freizustellen und zu verteidigen, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, dass (1) Inhalte gegen zivil- oder strafrechtliche Gesetze oder Vorschriften verstoßen oder die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzen; (2) Schäden oder Ansprüche, die sich aus der Meldung oder den Maßnahmen von Corsearch ergeben, die auf Anweisung des Kunden und/oder mit dessen Genehmigung gemäß Klausel 6 und durch und mittels der während des Onboarding-Prozesses ausgeführten Genehmigungsdokumente erfolgen; (3) wenn der Kunde ZERO, die Inhalte oder die Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung genutzt und eigenständig Maßnahmen ergriffen hat.

6.Haftungs
6.1 Haftungsbeschränkung
6.1.1 Mit Ausnahme der Haftung gemäß den Klauseln 5.1.2 und 5.1.3 (Freistellung), Klausel 10 (Vertraulichkeit) und Klausel 12 (Vorladungen, gerichtliche Anordnungen, Aufforderungen oder Auskunftsersuchen) darf die Gesamthaftung von Corsearch im Rahmen der Vereinbarung unter keinen Umständen die Zahlungen übersteigen, zu deren Rechnungsstellung an den Kunden Corsearch im letzten Kalenderjahr berechtigt war.
6.1.2 Corsearch übernimmt keine Haftung, wenn gefälschte Produkte im Internet oder anderswo nicht von der Suchmaschine ZERO oder den Mitarbeitern von Corsearch gefunden werden.
6.1.3 Autorisierung Der Kunde erkennt an, dass Corsearch im Rahmen der Autorisierung und der Anweisungen des Kunden bei der Erstellung, Produktion und Durchführung von Maßnahmen im Namen des Kunden in Bezug auf die Durchsetzung seiner Marke und durch und mittels der im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Dienste handelt. Wenn Corsearch angewiesen wird, im Rahmen dieser Vereinbarung Ermittlungsdienstleistungen zu erbringen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Versenden von Unterlassungserklärungen und/oder den Kauf von Produkten im Namen des Kunden, stellt der Kunde während des Onboarding-Prozesses die erforderliche Vollmacht (Power of Attorney oder ähnliche Dokumente) zur Verfügung.
6.1.4 Corsearch ist nicht verantwortlich für Ansprüche Dritter, die sich aus den angeordneten Maßnahmen oder erbrachten Dienstleistungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
6.1.5 Die Haftung von Corsearch für Fehler oder Mängel in oder im Zusammenhang mit ZERO umfasst ferner keine Fehler oder Mängel, die durch Umstände verursacht wurden, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Corsearch liegen.
6.1.6 Keine Partei haftet für entgangenen Gewinn, Geschäftsausfall, Verlust von Goodwill oder ähnliche Verluste oder reine wirtschaftliche Verluste für besondere, indirekte oder Folgeschäden, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, unabhängig davon, wie diese entstehen.

6.2 Verlust von Inhalts
en Bei Verlust von Inhalten, die von einer autorisierten Person veröffentlicht wurden, unternimmt Corsearch wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um diese Inhalte auf eigene Kosten wiederherzustellen und abzurufen, wobei Corsearch jedoch nicht verpflichtet ist, einen Betrag aufzuwenden, der den geringeren der folgenden Beträge übersteigt: (a) den Zahlungen, zu deren Rechnungsstellung an den Kunden Corsearch gemäß Klausel 4 (Finanz- und Zahlungsbedingungen) im letzten Kalenderjahr berechtigt gewesen wäre, oder (b) zehntausend US-Dollar. Der Kunde wird Corsearch bei diesen Bemühungen unterstützen, unter anderem indem er Corsearch elektronische und/oder physische Kopien der Materialien zur Verfügung stellt, aus denen die verlorenen Inhalte bestehen.

7. Versicherungs
7.1.1 Corsearch hat über seine Muttergesellschaft und verbundene Unternehmen, Corsearch, Inc., eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Millionen US-Dollar bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen und wird diese während der Laufzeit der Vereinbarung bereitstellen, bezahlen und in vollem Umfang aufrechterhalten.
7.1.2 Auf begründete Anfrage des Kunden legt Corsearch unverzüglich Unterlagen vor, die hinreichend belegen, dass diese Versicherung besteht.

8. Laufzeit undKündigungs
en 8.1 Laufzeit
en 8.1.1 Die Laufzeit der Vereinbarung, die Verlängerungsfrist und die Kündigungsfrist sind in der Vereinbarung festgelegt. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, beträgt die anfängliche Laufzeit der Vereinbarung ein (1) Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens („anfängliche Laufzeit“). Danach verlängert sich die Vereinbarung automatisch um jeweils ein (1) Jahr (jeweils eine „Verlängerungsfrist“), sofern nicht eine der Parteien mindestens neunzig (90) Tage vor dem letzten Tag der Anfangsfrist (oder der dann aktuellen Verlängerungsfrist) schriftlich kündigt. Die Anfangsfrist und die Verlängerungsfristen werden hierin zusammenfassend als „Laufzeit“ bezeichnet.
8.2 Kündigung durch eine Partei wegen Vertragsverletzung
Jede Partei ist berechtigt, die Vereinbarung nach schriftlicher Mitteilung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Verletzung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung begeht, die ihrer Art nach nicht behebbar ist oder zwar behebbar ist, aber nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach vorheriger schriftlicher Mitteilung der kündigenden Partei, in der die Verletzung angegeben und deren Behebung innerhalb dieser Frist von dreißig (30) Tagen verlangt wird, behoben wird.
8.3 Kündigung wegen Insolvenz
Jede Partei kann die Vereinbarung unter den folgenden Umständen kündigen: (a) die andere Partei beantragt oder stimmt der Bestellung oder der Übernahme durch einen Konkursverwalter, Treuhänder oder Liquidator für sich selbst oder für ihr gesamtes Vermögen oder einen wesentlichen Teil davon zu, (b) wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt, von einem Bundeskonkursgericht (oder einem anderen zuständigen Gericht) für insolvent oder konkurs erklärt wird oder Gegenstand eines Verfahrens nach dem Bundeskonkursgesetz oder einem anderen Gesetz über die Entlastung von Gläubigern im Allgemeinen ist, das nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen eingestellt wird; (c) bei der Bestellung oder Beantragung eines Konkursverwalters, Verwahrers, Treuhänders oder Liquidators der anderen Partei oder des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Geschäfts oder Betriebs der anderen Partei; (d) bei der Abtretung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der anderen Partei zugunsten der Gläubiger; oder (e) bei der Liquidation, Auflösung oder Abwicklung der anderen Partei. 8.4 Kündigung aus Bequemlichkeitsgründen
Der Kunde kann nach Ablauf der ersten sechs (6) Monate der ursprünglichen Vertragslaufzeit aus Bequemlichkeitsgründen kündigen. Danach muss die Kündigung aus Bequemlichkeitsgründen gemäß den Bestimmungen in 8.1 mindestens neunzig (90) Tage vor dem letzten Tag einer Verlängerungslaufzeit erfolgen.

9. Folgen der Beendigung
9.1 Bei Beendigung der Vereinbarung, gleich aus welchem Grund,
(a) hat der Empfänger die vertraulichen Informationen, die der offenlegenden Partei gehören oder von dieser offengelegt wurden und sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Empfängers befinden, an die offenlegende Partei zurückzugeben (oder nach Wahl der offenlegenden Partei zu vernichten);
(b) Die folgenden Klauseln bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung (aus welchem Grund auch immer) der Vereinbarung bestehen: Klausel 2 (Lizenzen, Rechte an geistigem Eigentum und Eigentumsrechte), Klausel 4 (Finanz- und Zahlungsbedingungen in Bezug auf alle Corsearch geschuldeten Zahlungen oder alle dem Kunden geschuldeten Rückerstattungen oder Gutschriften), Klausel 5 (Freistellung), Klausel 6 (Haftung), Klausel 7 (Versicherung), Klausel 9 (Folgen der Kündigung), Klausel 10 (Vertraulichkeit), Klausel 12 (Vorladungen, gerichtliche Anordnungen, Aufforderungen oder Auskunftsersuchen), Klausel 14 (Mitteilungen), Klausel 16 (Gesamte Vereinbarung), Klausel 17.6 (Anwendbares Recht und Streitigkeiten).

10. Vertraulichkeits
10.1 Jede Partei behandelt alle vertraulichen Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten hat oder die dieser gehören, vertraulich (unter Anwendung der Maßnahmen, die gemäß den branchenüblichen Gepflogenheiten zum Schutz wirtschaftlich sensibler und vertraulicher Informationen erforderlich sind) und gibt diese vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiter (außer bei Bedarf für interne Zwecke, wenn dies zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung gegenüber ihren Mitarbeitern oder Vollzeitvertragspartnern erforderlich ist, die (im Falle von Corsearch) einer ausdrücklichen schriftlichen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen) oder diese vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der betreffenden offenlegenden Partei für andere Zwecke als zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung verwenden.
10.2 Vertrauliche Informationen sind in diesem Zusammenhang: (a) alle Informationen vertraulicher Art, die Geschäftsgeheimnisse oder Geschäftsbeziehungen, Geschäftsmethoden, Kunden, Klienten, Lieferanten, Marktinformationen, Transaktionen, Pläne oder Angelegenheiten einer Partei betreffen, (b) alle proprietären Informationen, die von den Parteien im Rahmen der Durchführung der Vereinbarung entwickelt wurden, (c) alle Dokumente oder Informationen, die mit „Vertraulich”, „Commercial in Confidence“ (geschäftlich vertraulich) gekennzeichnet oder anderweitig ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind, (d) in direktem Zusammenhang mit dem Kunden alle in ZERO gespeicherten, zwischengespeicherten oder anderweitig enthaltenen Inhalte und/oder (e) alle Informationen, bei denen der Empfänger aufgrund ihrer Art vernünftigerweise zu dem Schluss kommen sollte, dass es sich um vertrauliche Informationen der anderen Partei handelt, unabhängig davon, ob sie verschlüsselt sind oder nicht, einschließlich aller Kopien der oben genannten Informationen auf beliebigen Medien (einschließlich elektronischer Medien). Ungeachtet des Vorstehenden umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen, (a) die ohne Verschulden des Empfängers öffentlich zugänglich sind oder werden, (b) die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei rechtmäßig im Besitz des Empfängers befanden, (c) die dem Empfänger von einem Dritten oder einer dritten Quelle ohne Vertraulichkeitsverpflichtungen nach der Offenlegung durch die offenlegende Partei offengelegt wurden; oder (d) von denen der Empfänger durch Unterlagen oder stichhaltige Beweise nachweisen kann, dass sie vom Empfänger unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden.
10.3 Corsearch erkennt an und stimmt zu, dass es keinen Zugriff auf oder keine Nutzung von Inhalten benötigt, um seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu erfüllen, und dass die Nutzung von Inhalten durch Corsearch oder autorisierte Personen zuvor schriftlich vom Kunden genehmigt werden muss. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für vertrauliche Informationen, soweit deren Offenlegung gegenüber oder durch ein zuständiges Gericht, Tribunal oder eine zuständige Behörde oder durch geltendes Recht erforderlich ist.

11. Datenschutzbestimmungen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch jede Partei im Zusammenhang mit den Dienstleistungen unterliegt den Datenschutzbestimmungen von Corsearch, die Bestandteil der Vereinbarung sind, wie in Anhang C dargelegt.

12. Vorladungen, gerichtliche Anordnungen, Aufforderungen oder Auskunftsersuchen
12.1 Erhält Corsearch von einer staatlichen Stelle oder einem Gericht, das für Corsearch zuständig ist, einen gültigen Durchsuchungsbefehl, eine Vorladung, eine gerichtliche Anordnung, eine Aufforderung oder ein anderes Auskunftsersuchen in Bezug auf die Inhalte, wird Corsearch, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, wie folgt vorgehen:
(a) den Kunden unverzüglich über ein solches Ersuchen informieren;
(b) sich mit dem Kunden über die Antwort von Corsearch beraten;
(c) den angemessenen Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit dessen Bemühungen, in die Anfrage einzugreifen und sie aufzuheben oder zu ändern, nachkommen; und
(d) dem Kunden auf dessen Anfrage hin eine Kopie der Antwort von Corsearch zur Verfügung stellen
12.2 Vorbehaltlich der Klausel 12.1(a) kommt Corsearch einer solchen Anfrage nach, sofern diese nicht aufgehoben, zurückgezogen oder geändert wurde.
12.3 Der Kunde erstattet Corsearch die tatsächlichen Kosten, die Corsearch durch die Erfüllung einer solchen Anfrage entstehen, einschließlich der Rechtskosten von Corsearch, sofern diese Anfrage mit Handlungen des Kunden oder einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem Kunden oder einem seiner Kunden zusammenhängt.

13. Höhere Gewalt
13.1 Corsearch haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, die durch höhere Gewalt verursacht werden, vorausgesetzt, dass es den Kunden unverzüglich schriftlich über das Eintreten der höheren Gewalt informiert und alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um diese höhere Gewalt so schnell wie möglich zu beseitigen oder zu vermeiden.
13.2 Wenn Corsearch aufgrund höherer Gewalt insgesamt fünf (5) Werktage innerhalb des Rechnungszeitraums von einem Monat nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, werden die Gebühren für diesen Monat anteilig von der Zahlung abgezogen. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt, auf das sich eine der Parteien gemäß Ziffer 13 beruft, von dieser Partei mehr als 60 aufeinanderfolgende Kalendertage lang geltend gemacht wurde und weiterhin besteht, werden die Parteien die Neuverhandlung der Vereinbarung besprechen, oder die andere Partei ist berechtigt, die Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich gegenüber der anderen Partei zu kündigen.

14. Mitteilungs
Alle Mitteilungen im Rahmen der Vereinbarung müssen schriftlich im Namen oder im Auftrag der Partei erfolgen, die sie übermittelt. Mitteilungen können per vorfrankierter First-Class-Post, Einschreiben oder Fax an die Adresse der Partei gesendet werden, die in der Einleitung des Vertrags angegeben ist, wobei im Falle des Kunden die Mitteilung an den Bevollmächtigten und im Falle von Corsearch an den CFO oder den General Counsel von Corsearch, Inc. zu richten ist, oder an eine andere Adresse, die diese Partei der anderen Partei von Zeit zu Zeit schriftlich mitteilt.
Eine Mitteilung gilt als zugestellt:
(a) zum Zeitpunkt der Zustellung, wenn sie persönlich zugestellt wird;
(b) 48 Stunden nach dem Versand per E-Mail.

15. Untervergabe
Corsearch kann seine Verpflichtungen gemäß Ziffer 3.2 (Hosting und Offsite-Backup von Daten) an Subunternehmer weitervergeben. Corsearch kann seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nach schriftlicher Zustimmung des Kunden weiter an Subunternehmer vergeben. Ungeachtet dessen bleibt Corsearch für alle Handlungen oder Unterlassungen der von ihm beauftragten Subunternehmer haftbar.

16. Gesamte Vereinbarung
Die Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung und Abmachung zwischen den Parteien und ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ersetzt die Vereinbarung alle Bedingungen, die in Korrespondenz oder an anderer Stelle enthalten sind oder auf die dort Bezug genommen wird oder die sich aus Handelsbräuchen, Gepflogenheiten oder dem Geschäftsverlauf ergeben, und hat Vorrang vor diesen.*

17. Allgemeines
17.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder Bedingung dieser Vereinbarung in einer bestimmten Situation oder in einer bestimmten Gerichtsbarkeit ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung oder auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der betreffenden Bestimmung oder Bedingung in einer anderen Situation oder in einer anderen Gerichtsbarkeit.
17.2 Verzichtserklärungen
Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei bei der Ausübung ihrer Rechte oder Rechtsmittel gilt nicht als Verzicht, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich mitgeteilt. Der Verzicht einer Partei auf die Geltendmachung eines Verstoßes, einer Falschdarstellung oder einer Verletzung einer Garantie oder Vereinbarung im Rahmen dieser Vereinbarung, unabhängig davon, ob dieser vorsätzlich oder unbeabsichtigt erfolgt, gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung früherer oder späterer Verstöße, Falschdarstellungen oder Verletzungen von Garantien oder Vereinbarungen im Rahmen dieser Vereinbarung und hat keinerlei Auswirkungen auf Rechte, die sich aus früheren oder späteren solchen Vorfällen ergeben. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels einer Partei gilt nicht als Verzicht und schließt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht aus.
17.3 Unabhängige Vertragspartner
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner, und keine Bestimmung dieser Vereinbarung begründet oder gilt als Begründung einer Partnerschaft, eines Joint Ventures oder einer Agentur zwischen den Parteien; keine der Parteien ist befugt oder ermächtigt, die andere Partei zu binden, in ihrem Namen Verträge abzuschließen oder Verbindlichkeiten für sie oder gegen sie zu begründen.
17.4 Änderungen
Änderungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem leitenden Angestellten oder einem anderen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter jeder der Parteien unterzeichnet sind.
17.5 Abtretung
Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung abtreten oder übertragen oder anderweitig über diese Vereinbarung verfügen, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der anderen Partei einzuholen, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist und diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert wird. Ungeachtet des Vorstehenden ist Corsearch berechtigt, die Vereinbarung im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel, einer Fusion oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte abzutreten oder zu übertragen.
17.6 Geltendes Recht und Streitigkeiten
17.6.1 Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York, USA, und ist entsprechend auszulegen. Die Parteien erkennen an, dass diese Vereinbarung eine Transaktion im zwischenstaatlichen Handel darstellt. Die Auslegung, Durchsetzung und Verfahren gemäß der Schiedsklausel in dieser Vereinbarung unterliegen dem United States Arbitration Act.
17.6.2 Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren der American Arbitration Association gemäß deren Commercial Arbitration Rules beigelegt, und das Urteil des/der Schiedsrichter(s) kann bei jedem zuständigen Gericht eingetragen werden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist New York, New York.
17.6.3 Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, dürfen weder eine Partei noch ein Schiedsrichter ohne vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien die Existenz, den Inhalt oder die Ergebnisse eines Schiedsverfahrens gemäß dieser Vereinbarung offenlegen.

*Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 18.05.2020 in Kraft. Für bestehende Kunden von Yellow Brand Protection oder Pointer Brand Protection bleiben die vor dem 18.05.2020 geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die zum Zeitpunkt des Abschlusses einer bestehenden und derzeit gültigen Vereinbarung mit den genannten Unternehmen geltenden Bedingungen bis zum Ablauf oder zur Kündigung der Vereinbarung in Kraft.