Markenschutz – Allgemeine Geschäftsbedingungen (EWR)
A. Corsearch, Inc. („Corsearch“) ist über seine verbundenen Unternehmen ein Dienstleister im Bereich des Markenschutzes und Anbieter einer hochmodernen technischen Suchplattform – ZERO –, die Informationen zu gefälschten Waren und Markenverletzungen aufbereiten kann.
B. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge sowie für alle sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Corsearch – vertreten durch seine verbundenen Unternehmen – und dem Kunden im Zusammenhang mit der Lizenzierung oder dem Erwerb von Dienstleistungen durch den Kunden von Corsearch; alle von Corsearch erbrachten Dienstleistungen unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe, wenn sie mit einem Großbuchstaben beginnen, die unten angegebene Bedeutung.
„Verbundenes Unternehmen“des Kunden bezeichnet jede Person, die den Kunden direkt oder indirekt kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder mit diesem unter gemeinsamer Kontrolle steht, sowie alle leitenden Angestellten, Direktoren, Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Gesellschafter, Mitglieder, Eigentümer, Mitarbeiter und Berater dieser Person. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ über eine Person die Befugnis, die Geschäftsführung und die Politik dieser Person zu lenken oder deren Lenkung zu bewirken, sei es durch den Besitz von Stimmrechtsanteilen, durch Vertrag oder auf andere Weise;
„Vereinbarung“bezeichnet die Vereinbarung zwischen den Parteien, die aus dem Lizenz- und Dienstleistungsvertrag (sofern zutreffend), dem Angebot von Corsearch und allen dazugehörigen Anhängen besteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen von Corsearch.
„Berechtigte Personen“bezeichnet jene Personen (unabhängig davon, ob es sich um Mitarbeiter des Kunden oder dessen Kunden handelt), die vom Kunden zum Zugriff auf und zur Nutzung von ZERO sowie des entsprechenden Teils der Inhalte autorisiert wurden; es gilt jedoch die unwiderlegbare Vermutung, dass jede Person, die gültige Anmeldedaten für den Zugriff auf ZERO vorlegt, entsprechend autorisiert ist, sofern Corsearch keine gegenteilige Mitteilung erhalten hat;
„Startdatum“bezeichnet das Datum, an dem der Kunde gemäß der Vereinbarung die Dienste in Betrieb nehmen soll.
„Vertrauliche Informationen“hat die in Ziffer 10 festgelegte Bedeutung.
„Inhalte“bezeichnet die vertraglichen, rechtlichen oder sonstigen Unterlagen und Materialien sowie alle darin enthaltenen Informationen, die von einer autorisierten Person oder einem Kunden im Rahmen der Nutzung von ZERO zur Erbringung der hierunter fallenden Dienstleistungen durch Corsearch für den Kunden hochgeladen, erstellt, bearbeitet, geändert oder auf andere Weise erzeugt wurden. Dies umfasst keine öffentlichen Informationen oder anderweitig von Corsearch oder ZERO erzeugten Ergebnisse, die nicht zum Umfang der für den Kunden erbrachten Dienstleistungen gehören.
„Kunde“hat die ihm in der Vereinbarung zugewiesene Bedeutung.
„Offenlegende Partei“bezeichnet in Bezug auf eine bestimmte vertrauliche Information die Partei, die diese vertrauliche Information der anderen Partei offenlegt.
„Erweiterung“bezeichnet jede Fehlerbehebung, jedes Update, jedes Upgrade, jede neue Version, jeden Patch, jede Änderung oder jede Verbesserung an ZERO, die von Corsearch von Zeit zu Zeit bereitgestellt wird und die anderen Corsearch-Kunden in der Regel ohne zusätzliche Kosten oder Gebühren zur Verfügung gestellt wird.
„Höhere Gewalt“bezeichnet jeden Umstand, der außerhalb der Kontrolle von Corsearch liegt und infolge dessen Corsearch nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Zu diesen Umständen zählen unter anderem höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen oder zivile Unruhen, nachträglich erlassene behördliche Vorschriften, Ausfälle der öffentlichen Versorgung, Netzwerkausfälle, branchenweite Arbeits- oder Materialengpässe sowie Naturkatastrophen oder Gesundheitskrisen.
„Hosting-Subunternehmer“bezeichnet die Person oder Organisation, die von Corsearch ausgewählt wurde, um ZERO bei Bedarf zu hosten und die hierunter vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.
„Rechte an geistigem Eigentum“bezeichnet alle Urheberrechte, Datenbankrechte, Geschmacksmusterrechte, Rechte an Erfindungen (unabhängig davon, ob diese patentierbar sind oder nicht), Patente, Patentanmeldungen, Know-how, Marken, Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnisse sowie alle Rechte, die den vorgenannten ähnlich oder analog sind, jeweils: (a) unabhängig davon, ob sie kraft Gesetzes entstehen, eintragungsfähig oder eingetragen sind; (b) unabhängig davon, ob sie derzeit bekannt sind oder in Zukunft entstehen; (c) in jedem Teil der Welt; (d) für die gesamte Laufzeit dieser Rechte einschließlich etwaiger Verlängerungen; (e) einschließlich (ohne Einschränkung) aller künftigen Rechte, sofern diese bereits jetzt abtretbar sind; und (f) mit dem Recht, Ansprüche wegen vergangener Rechtsverletzungen geltend zu machen.
„Partei“/„Parteien“bezeichnet im Singular entweder Corsearch, vertreten durch seine verbundenen Unternehmen, oder den Kunden, und im Plural sowohl Corsearch als auch den Kunden.
„Person“bezeichnet eine natürliche Person, eine Personengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ein Joint Venture, eine Kapitalgesellschaft, einen Trust, eine nicht eingetragene Organisation, einen Geschäftsbereich oder eine operative Einheit einer der vorgenannten Einrichtungen, eine Regierung oder eine ihrer Dienststellen oder Behörden sowie jede andere juristische Person.
„Personenbezogene Daten“bezeichnet „personenbezogene Daten“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 oder der geltenden Datenschutzgesetze.
„Zweck“bezeichnet das zwischen den Parteien begründete Rechtsverhältnis, in dessen Rahmen Corsearch dem Kunden die Dienstleistungen erbringt und ihm eine Lizenz für ZERO zur eigenen internen Nutzung gewährt, und zwar in Übereinstimmung mit den in der Vereinbarung festgelegten Geschäftsbedingungen.
„Empfänger“bezeichnet in Bezug auf eine vertrauliche Information die Partei, die diese vertrauliche Information erhält.
„Dienstleistungen“bezeichnet alle von Corsearch im Rahmen des Vertrags zu erbringenden und zu liefernden Dienstleistungen, wie in Anhang A näher beschrieben. Der Kunde benennt die Marke(n), Suchbegriffe, Module, Plattformen und spezifischen Dienstleistungen, die im Rahmen seines Markenschutzprogramms gemäß der Definition in Anhang A erbracht werden sollen.
„Quellmaterialien“bezeichnet den Quellcode, den ausführbaren Code, die Dokumentation zum Software-Build-Prozess und das Datenbankschema, Codierungsrichtlinien und -standards, sonstige technische Dokumente in Bezug auf die Software, Erweiterungen und sonstige Textdateien in einer Form, die eine Kompilierung oder Interpretation in Objektcode ermöglicht, sowie alle technischen Informationen und Dokumentationen, die die Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und Erweiterung der Software ermöglichen, die ZERO und die jeweils aktuellen Erweiterungen umfasst, einschließlich Informationen, die von ZERO über Open-Source- und Clustering-Technologie generiert werden und die es der Software ermöglichen, zu funktionieren und Ergebnisse zu erzeugen.
„Standard-Supportleistungen“hat die in Ziffer 3.1 festgelegte Bedeutung.
„Subunternehmer“bezeichnet diejenigen Subunternehmer von Corsearch, die gemäß Ziffer 15 tätig werden dürfen.
Der Begriff „Laufzeit“hat die in Ziffer 8.1 angegebene Bedeutung.
„ZERO“bezeichnet die Software „ZERO“ sowie eine technische Suchplattform, die Informationen zu gefälschten Waren und Markenrechtsverletzungen organisieren kann; dabei handelt es sich um die firmeneigene Software von Corsearch, einschließlich aller Erweiterungen sowie aller Sicherungskopien oder Kopien davon, die von Corsearch oder einem mit dem Hosting beauftragten Subunternehmer an einem beliebigen Standort gemäß den Bestimmungen von Corsearch im Rahmen der Vereinbarung gepflegt und betrieben werden, soweit dies zur Erbringung und Lieferung der hierunter fallenden Dienstleistungen erforderlich ist.
2. Lizenzen, Rechte an geistigem Eigentum undEigentums
2.1 Lizenz für ZERO
2.1.1 Corsearch gewährt dem Kunden hiermit für die Laufzeit des Vertrags eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und weltweite Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung von ZERO für eigene geschäftliche Zwecke.
2.2 Zugang zu ZERO
Der Kunde wird neue autorisierte Personen gemäß den von Corsearch festgelegten Verfahren für den Zugriff auf ZERO autorisieren. Vorbehaltlich der Ziffer 2.3 und unter der Voraussetzung, dass der Kunde dieser Anforderung nachkommt, erkennt Corsearch an und erklärt sich damit einverstanden, dass es kein Recht und keinen Anspruch hat, einer vom Kunden autorisierten Person den Zugriff auf ZERO zu beschränken, zu verhindern oder zu verweigern. Ungeachtet des Vorstehenden kann Corsearch nach angemessener Benachrichtigung des Kunden den Zugang gemäß seinen jeweils geltenden Zugangs- und Sicherheitsverfahren regeln und einschränken, einschließlich der Anforderung der Eingabe eines gültigen Benutzernamens und Passworts für den Zugang und/oder anderer Verfahren, die in Zukunft eingeführt werden können.
2.3 Angemessene Zusammenarbeit
Sollte Corsearch den Kunden darüber informieren, dass bei ZERO eine Sicherheitsverletzung vorliegt oder vorgelegen hat, wird der Kunde in dem Umfang mitwirken, wie dies von Corsearch vernünftigerweise verlangt werden kann, damit Corsearch die Sicherheitsverletzung identifizieren und beheben sowie all seinen weltweiten rechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann.
2.4 Geistige Eigentumsrechte und Eigentumsrechte an ZERO
2.4.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an ZERO (mit Ausnahme der Inhalte), den Ausgangsmaterialien und den Erweiterungen verbleiben bei Corsearch; dem Kunden werden keine geistigen Eigentumsrechte abgetreten oder anderweitig übertragen. Alle geistigen Eigentumsrechte an allen Ergänzungen, Entwicklungen, Erweiterungen und Verbesserungen in Bezug auf die vorgenannten Elemente (mit Ausnahme der Inhalte), die vom Kunden erstellt, produziert oder durchgeführt wurden, stehen ausschließlich Corsearch zu, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle Urkunden, Abtretungen und sonstigen Dokumente zu unterzeichnen, die von Corsearch in angemessener Weise verlangt werden, um sicherzustellen, dass alle diese geistigen Eigentumsrechte ausschließlich bei Corsearch verbleiben.
2.4.2 Corsearch gewährleistet, dass es über das uneingeschränkte Recht verfügt, ZERO zu lizenzieren, und dass die Nutzung von ZERO durch den Kunden oder Corsearch im Rahmen des Vertrags keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt.
2.5 Rechte an geistigem Eigentum und Eigentumsrechte an Inhalten
2.5.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum an Inhalten, die in ZERO enthalten sind oder Corsearch und/oder einem Hosting-Subunternehmer vom Kunden oder autorisierten Personen zur Verfügung gestellt werden, verbleiben ausschließlich beim Kunden. Soweit Corsearch im Rahmen der Vereinbarung Software oder zugehörige Quellmaterialien entwickelt, die nicht in den Umfang der hierunter fallenden Dienstleistungen fallen, gehören alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte ausschließlich Corsearch. Corsearch stellt sicher, dass keiner der Hosting-Subunternehmer durch die Erbringung eines Teils der Dienstleistungen Rechte an den Inhalten erlangt. Corsearch kommt unverzüglich jeder schriftlichen Aufforderung des Kunden nach, Inhalte aus ZERO zu entfernen oder anderen Personen als autorisierten Personen den Zugriff auf ZERO zu verweigern.
2.5.2 Der Kunde garantiert, dass keine Inhalte gegen zivil- oder strafrechtliche Gesetze oder Vorschriften verstoßen oder geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen und dass keine autorisierte Person Inhalte zu ZERO hinzufügt, die zu einem Verstoß gegen zivil- oder strafrechtliche Gesetze oder Vorschriften oder zur Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter führen.
2.6 Lizenz für Inhalte
Der Kunde gewährt Corsearch eine gebührenfreie und nicht übertragbare Lizenz, die sich auf das Hosting der Inhalte auf ZERO während der Vertragslaufzeit zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen beschränkt. Der Kunde erkennt an, dass sich diese Lizenz auf die Inhalte im Sinne der Definition beschränkt, die sich im Eigentum des Kunden befinden und ihm durch die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags zustehen, dass es Corsearch jedoch ansonsten freisteht, ZERO und die ihm gehörenden Ausgangsmaterialien uneingeschränkt für die Betreuung anderer Kunden zu nutzen.
3. Die Dienste
Corsearch erbringt für den Kunden die Dienstleistungen im Rahmen des vom Kunden ausgewählten und festgelegten Markenschutzprogramms gemäß dem vereinbarten Leistungsangebot.
3.1 Standard-Support
Corsearch stellt dem Kunden während der gesamten Laufzeit die folgenden Supportleistungen („Standard-Supportleistungen“) in unbegrenztem Umfang zur Verfügung:
- Betreuung durch einen von Corsearch benannten qualifizierten Kundenbetreuer („Kundenbetreuer“) von Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr Eastern Standard Time;
- Zugang zu ZERO rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, mit Ausnahme geplanter Ausfallzeiten für Upgrades und neue Versionen der ZERO-Plattform;
- Monatliche Berichte über die Gesamtleistung und Nutzung des ZERO-Programms durch den Kunden, basierend auf Kennzahlen, die von den Parteien einvernehmlich festgelegt werden, und erstellt vom Kundenbetreuer.
3.2 Hosting und externe Datensicherung
3.2.1 Corsearch betreibt das Hosting von ZERO selbst oder beauftragt nach eigenem Ermessen einen Hosting-Subunternehmer damit und stellt sicher, dass die Qualität der erbrachten Hosting-Dienstleistungen dem Verwendungszweck entspricht. Entscheidet sich Corsearch dafür, das Hosting von ZERO durch einen Hosting-Subunternehmer durchführen zu lassen, hat es die Anforderungen von Ziffer 15 einzuhalten.
3.2.2 Corsearch muss alle Inhalte und Daten mindestens einmal pro Nacht an einem externen Speicherort sichern.
3.3 Ordnungsgemäße Funktion und Wartung von ZERO
3.3.1 Corsearch hat sicherzustellen, dass:
(a) Sofern die besonderen Bestimmungen des Vertrags keine abweichenden Vorgehensweisen vorschreiben, hat Corsearch ZERO zu betreiben und die Dienstleistungen nach den anerkannten Branchenstandards zu erbringen,
(b) Außer den befugten Personen sowie den zuständigen Mitarbeitern und Subunternehmern von Corsearch darf niemand Zugang zu ZERO haben,
(c) Nur die autorisierten Personen, denen Zugriffs- und/oder Bearbeitungsrechte für bestimmte Inhalte gewährt wurden, haben Zugriff auf diese Inhalte und/oder Bearbeitungsrechte daran, und
(d) Corsearch wendet bei der Bereitstellung von ZERO und der Erbringung der Dienste die erforderlichen Informationssicherheitstechniken, -maßnahmen, -instrumente und -schutzvorkehrungen an, die den anerkannten Branchenstandards entsprechen.
(e) Außer dem von Corsearch autorisierten Personal und den Subunternehmern hat niemand Zugang zu den Inhalten und/oder zu ZERO, mit Ausnahme des regulären Zugangs zu ZERO, der dem Kunden und den autorisierten Personen gewährt wird.
3.3.2 Corsearch kann ZERO nach einer schriftlichen Vorankündigung von mindestens sieben (7) Tagen an den Kunden oder mit dessen vorheriger Zustimmung bei einer Vorankündigung von weniger als sieben (7) Tagen für geplante Wartungsarbeiten vom Netz nehmen.
3.4 Service-Levels
3.4.1 ZERO muss rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr betriebsbereit sein, mit Ausnahme der oben in Ziffer 3.2 genannten Zeiten für planmäßige Wartungsarbeiten. Der Begriff „Verfügbarkeit“ bezeichnet in diesem Abschnitt die allgemeine Verfügbarkeit der vorgesehenen Funktionen von ZERO.
3.4.2
- Sollte Corsearch die vereinbarte Verfügbarkeit von ZERO in einem Kalendermonat nicht einhalten, hat der Kunde als alleinigen und ausschließlichen Rechtsbehelf Anspruch auf eine Ermäßigung der monatlichen Gebühr für ZERO gemäß der nachstehenden Tabelle:
3.4.3 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, werden Service-Level-Gutschriften mit der monatlichen Gebühr für den dritten auf den Monat folgenden Kalendermonat nach Entstehung des Anspruchs auf die Service-Level-Gutschrift verrechnet; das heißt, wenn der Anspruch auf die Service-Level-Gutschrift im März entstanden ist, wird die monatliche Gebühr für Juni um den entsprechenden Prozentsatz reduziert.
3.4.4 Um eine Gutschrift für die Dienstleistungsqualität zu erhalten, muss der Kunde Corsearch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem ersten Auftreten der Störung benachrichtigen. Die Benachrichtigung des Kunden muss die Daten und Uhrzeiten des angeblichen Dienstleistungsproblems enthalten, einschließlich Anforderungsprotokollen, die den behaupteten Ausfall belegen.
3.4.5 Corsearch haftet nicht für Abweichungen vom Service Level, die durch Fahrlässigkeit oder missbräuchliche Nutzung von ZERO durch den Kunden, durch höhere Gewalt oder durch das externe Kommunikationsnetzwerk des Kunden verursacht werden. Corsearch kann daher nicht für Abweichungen vom vereinbarten Service Level haftbar gemacht werden, die auf einen unzureichenden Internetzugang zurückzuführen sind.
3.5 Upgrades, Erweiterungen und Fehlerbehebungen
3.5.1 Spätestens drei (3) Monate nach der offiziellen Veröffentlichung einer neuen Version einer Erweiterung für ZERO ist Corsearch berechtigt, das vom Kunden lizenzierte ZERO auf diese Version oder mit dieser Erweiterung zu aktualisieren.
3.5.2 Spätestens einen (1) Monat nach der offiziellen Veröffentlichung eines Bugfixes oder einer Patch-Version für ZERO ist Corsearch berechtigt, die vom Kunden lizenzierte Version von ZERO mit diesem Bugfix oder dieser Patch-Version zu aktualisieren.
4. Zahlungs- und Zahlungsbedingungen
4.1 Entgelte
4.1.1 Der Kunde hat die vereinbarten Entgelte für die Dienstleistungen gemäß dem Vertrag zu zahlen, wie in der Preisliste (Anhang B) aufgeführt.
4.1.2 Ab dem ersten Jahrestag des Vertragsbeginns und an jedem darauf folgenden Jahrestag ist Corsearch berechtigt, die im Vertrag festgelegten Gebühren zu erhöhen. Im Falle einer solchen geplanten Erhöhung hat Corsearch den Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor jedem Jahrestag des Vertragsbeginns schriftlich zu benachrichtigen.
4.1.3 Die Preise können anderweitig angepasst werden, wenn der Kunde eine Änderung des Leistungsumfangs genehmigt. Eine solche Änderung muss schriftlich vom Kunden und von Corsearch genehmigt werden.
4.1.4 Dem Kunden werden alle Kosten in Rechnung gestellt, die im Zusammenhang mit Waren stehen, die Corsearch im Rahmen seiner Dienstleistungen und auf Anweisung des Kunden zum Zwecke der Untersuchung einer Rechtsverletzung erworben hat. Die erworbenen Gegenstände gehen ab dem Zeitpunkt des Erwerbs in das Eigentum des Kunden über. Auf Wunsch des Kunden liefert Corsearch die erworbenen Gegenstände entweder an den Kunden aus oder lässt sie vernichten. Hat der Kunde bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags keine Auslieferung der erworbenen Gegenstände verlangt, vernichtet Corsearch die entsprechenden Waren.
4.2 Rechnungsstellung und Zahlungs
en 4.2.1 Alle Gebühren sind jährlich oder monatlich im Voraus auf der Grundlage der von Corsearch ausgestellten Rechnung zu zahlen. Die Zahlungsfrist für jeden an Corsearch zu zahlenden Betrag beträgt dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
4.2.2 Alle Zahlungen im Rahmen des Vertrags erfolgen in US-Dollar, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
4.2.3 Hat der Kunde Einwände gegen eine Rechnung, muss er diese innerhalb von sieben (7) Tagen schriftlich bei Corsearch geltend machen. Einwände gegen Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht außer Kraft.
4.3 Zahlungsverzug
4.3.1 Bei Zahlungsverzug hinsichtlich der gemäß dem Vertrag fälligen Gebühren und nachdem Corsearch den Kunden schriftlich zur Zahlung des fälligen Betrags aufgefordert hat, ist Corsearch berechtigt, dreißig (30) Tage nach der schriftlichen Aufforderung an den Kunden den Zugang des Kunden und aller autorisierten Personen zu ZERO auszusetzen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
4.3.2 Bei verspäteter Zahlung der gemäß dem Vertrag fälligen Gebühren hat der Kunde Zinsen auf den ausstehenden Betrag vom Fälligkeitstag bis zum Tag des Zahlungseingangs bei Corsearch zu zahlen, und zwar zu einem Jahreszinssatz, der dem niedrigeren der folgenden Werte entspricht: (a) LIBOR zuzüglich drei Prozent (3 %) oder (b) dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstzinssatz.
4.4 Zahlung und Einziehung anfallender Steuern
4.4.1 Alle in der Vereinbarung genannten Gebühren verstehen sich zuzüglich anfallender Steuern und Abgaben, einschließlich etwaiger Steuern oder Mehrwertsteuer und/oder anfallender Umsatz- oder Gebrauchssteuer. Der Kunde stellt Corsearch alle Informationen zur Verfügung, die Corsearch vernünftigerweise anfordern kann, um festzustellen, ob Corsearch verpflichtet ist, Mehrwertsteuer, Umsatz- oder Gebrauchssteuer vom Kunden zu erheben, einschließlich der Umsatzsteuer- oder Steueridentifikationsnummer des Kunden sowie gegebenenfalls einer Steuerbefreiungsbescheinigung oder vergleichbarer Dokumente.
4.4.2 Sollte Corsearch gesetzlich verpflichtet sein, Steuern einzuziehen, stellt Corsearch dem Kunden über Corsearch, Inc. eine entsprechende Rechnung aus, und der Kunde zahlt Corsearch alle zusätzlichen Beträge, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass der Nettobetrag, den Corsearch nach Zahlung etwaiger Steuern erhält, dem Betrag entspricht, den Corsearch erhalten hätte, wenn keine Steuern fällig gewesen wären.
5. Haftungsfreistellungs
5.1.1 Vorbehaltlich der in Ziffer 6 festgelegten Haftungsbeschränkungen verpflichtet sich jede Partei, die andere Partei von allen Ansprüchen, Klagen, Verfahren, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Aufwendungen, Verlusten, Schäden (mit Ausnahme von Folgeschäden) und Verbindlichkeiten freizustellen und zu verteidigen, die sich aus einer wesentlichen Verletzung der Verpflichtungen dieser Partei aus dieser Vereinbarung ergeben.
5.1.2 Corsearch verpflichtet sich, den Kunden von allen Ansprüchen, Klagen, Verfahren, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Aufwendungen, Verlusten, Schäden (mit Ausnahme von Folgeschäden) und Haftungsansprüchen freizustellen, die sich aus der Behauptung eines Dritten ergeben, dass die Nutzung von ZERO durch den Kunden oder Corsearch im Rahmen des Vertrags die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzt.
5.1.3 Der Kunde verpflichtet sich, Corsearch von allen Ansprüchen, Klagen, Verfahren, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Aufwendungen, Verlusten, Schäden (mit Ausnahme von Folgeschäden) und Haftungsansprüchen freizustellen und zu verteidigen, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, sofern: (1) Inhalte gegen zivil- oder strafrechtliche Gesetze oder Vorschriften verstoßen oder die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzen; (2) Schäden oder Ansprüche, die sich aus der Berichterstattung oder dem Ergreifen von Maßnahmen durch Corsearch ergeben, die vom Kunden angeordnet wurden und/oder unter dessen Genehmigung erfolgen, wie in Ziffer 6 und in den während des Onboarding-Prozesses unterzeichneten Genehmigungsdokumenten festgelegt; (3) der Kunde ZERO, die Inhalte oder die hierunter fallenden Dienste genutzt und eigenständig Maßnahmen ergriffen hat.
6. Haftungs
6.1 Haftungsbeschränkung
6.1.1 Mit Ausnahme der Haftung, die sich aus den Ziffern 1.2 und 5.1.3 (Freistellung) ergibt, Klausel 10 (Vertraulichkeit) und Klausel 12 (Vorladungen, gerichtliche Anordnungen, Aufforderungen oder Auskunftsersuchen) darf die Gesamthaftung von Corsearch im Rahmen des Vertrags unter keinen Umständen die Zahlungen übersteigen, die Corsearch dem Kunden im letzten Kalenderjahr hätte in Rechnung stellen können.
6.1.2 Corsearch übernimmt keine Haftung, falls gefälschte Produkte im Internet oder anderswo nicht von der Suchmaschine „ZERO“ von Corsearch oder von Mitarbeitern von Corsearch gefunden werden.
6.1.3 Bevollmächtigung Der Kunde bestätigt, dass Corsearch bei der Erstellung, Produktion und Durchführung von Maßnahmen im Namen des Kunden im Zusammenhang mit dessen Markenschutz sowie im Rahmen der gemäß dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen auf der Grundlage der Bevollmächtigung und der Anweisungen des Kunden handelt. Wird Corsearch beauftragt, im Rahmen dieser Vereinbarung Ermittlungsdienstleistungen zu erbringen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Versenden von Unterlassungsaufforderungen und/oder den Kauf von Produkten im Namen des Kunden, wird der Kunde die erforderliche Vollmacht (Power of Attorney oder entsprechende Dokumente) während des Onboarding-Prozesses vorlegen.
6.1.4 Corsearch haftet nicht für Ansprüche Dritter, die sich aus den in Auftrag gegebenen Maßnahmen oder den erbrachten Dienstleistungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
6.1.5 Die Haftung von Corsearch für Fehler oder Mängel in oder im Zusammenhang mit ZERO erstreckt sich zudem nicht auf Mängel oder Fehler, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Corsearch liegen.
6.1.6 Keine der Parteien haftet für entgangenen Gewinn, Geschäftsausfälle, den Verlust von Firmenwert oder ähnliche Verluste sowie für reine wirtschaftliche Verluste, besondere, indirekte oder Folgeschäden, Kosten, Schäden, Aufwendungen oder Ausgaben, gleich aus welchem Grund diese entstehen.
6.2 Verlust von Inhalten
Im Falle des Verlusts von Inhalten, die von einer autorisierten Person veröffentlicht wurden, unternimmt Corsearch auf eigene Kosten wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um diese Inhalte wiederherzustellen und abzurufen; Corsearch ist jedoch nicht verpflichtet, einen Betrag aufzuwenden, der den niedrigeren der folgenden Beträge übersteigt: (a) die Zahlungen, die Corsearch dem Kunden im letzten Kalenderjahr gemäß Ziffer 4 (Finanz- und Zahlungsbedingungen) in Rechnung stellen könnte, oder (b) zehntausend US-Dollar. Der Kunde hat Corsearch bei diesen Bemühungen zu unterstützen, unter anderem durch die Bereitstellung elektronischer und/oder physischer Kopien der Materialien, aus denen sich die verlorenen Inhalte zusammensetzen.
7. Versicherungs
en 7.1.1 Corsearch hat bei einem renommierten Versicherungsunternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Millionen US-Dollar abgeschlossen und wird diese während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten und in vollem Umfang wirksam halten.
7.1.2 Auf begründetes Verlangen des Kunden hat Corsearch unverzüglich Unterlagen vorzulegen, die in angemessener Weise belegen, dass eine solche Versicherung besteht.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Laufzeit
8.1.1 Die Laufzeit des Vertrags, die Verlängerungsfrist und die Kündigungsfrist sind im Vertrag festgelegt. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, beträgt die anfängliche Laufzeit des Vertrags ein (1) Jahr ab dem Beginn der Laufzeit („anfängliche Laufzeit“). Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein (1) Jahr (jeweils eine„Verlängerungslaufzeit“), sofern nicht eine der Parteien mindestens neunzig (90) Tage vor dem letzten Tag der Erstlaufzeit (oder der dann geltenden Verlängerungslaufzeit) schriftlich mitteilt, dass sie den Vertrag nicht verlängern will. Die Erstlaufzeit und die Verlängerungslaufzeiten werden hierin gemeinsam als „Laufzeit“ bezeichnet.
8.2 Kündigung durch die Parteien wegen Vertragsverletzung
Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag nach schriftlicher Mitteilung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen begeht, die ihrer Natur nach nicht behebbar ist oder zwar behebbar ist, jedoch nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach vorheriger schriftlicher Mitteilung der kündigenden Partei, in der die Verletzung konkret benannt und deren Behebung innerhalb dieser Frist von dreißig (30) Tagen verlangt wird, behoben wird.
8.3 Kündigung wegen Insolvenz
Jede Partei kann den Vertrag unter folgenden Umständen kündigen: (a) die andere Partei beantragt die Bestellung eines Insolvenzverwalters, Treuhänders, Konkursverwalters oder Liquidators für sich selbst oder für ihr gesamtes Vermögen oder einen wesentlichen Teil davon oder stimmt einer solchen Bestellung oder der Übernahme des Vermögens durch einen solchen zu, (b) wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt, zahlungsunfähig wird oder von einem Bundeskonkursgericht (oder einem anderen zuständigen Gericht) für zahlungsunfähig oder insolvent erklärt wird oder Gegenstand eines Verfahrens nach dem Bundeskonkursgesetz oder nach einem anderen Gesetz über den allgemeinen Gläubigerschutz ist, das nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen abgewiesen wird; (c) bei der Bestellung oder Beantragung eines Zwangsverwalters, Verwahrers, Treuhänders oder Liquidators für die andere Partei oder für das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Geschäfts oder Betriebs der anderen Partei; (d) bei der Abtretung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der anderen Partei zugunsten der Gläubiger; oder (e) bei der Liquidation, Auflösung oder Abwicklung der anderen Partei.
8.4 Kündigung aus eigenem Antrieb
Der Kunde kann den Vertrag nach Ablauf der ersten sechs (6) Monate der ursprünglichen Vertragslaufzeit aus beliebigen Gründen kündigen. Danach muss eine Kündigung aus beliebigen Gründen gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 8.1 mindestens neunzig (90) Tage vor dem letzten Tag einer Verlängerungslaufzeit erfolgen.
9. Folgen der Kündigung
9.1 Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund,
(a) Der Empfänger hat die vertraulichen Informationen, die der offenlegenden Partei gehören oder von ihr offengelegt wurden und sich im Besitz des Empfängers befinden oder seiner Kontrolle unterliegen, an die offenlegende Partei zurückzugeben (oder nach Wahl der offenlegenden Partei zu vernichten);
(b) Die folgenden Bestimmungen bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung (aus welchem Grund auch immer) des Vertrags bestehen: Ziffer 2 (Lizenzen, Rechte an geistigem Eigentum und Eigentumsrechte), Ziffer 4 (Finanz- und Zahlungsbedingungen, in Bezug auf etwaige an Corsearch zu leistende Zahlungen oder dem Kunden zustehende Rückerstattungen oder Gutschriften), Ziffer 5 (Haftungsfreistellung), Klausel 6 (Haftung), Klausel 7 (Versicherung), Klausel 9 (Folgen der Kündigung), Klausel 10 (Vertraulichkeit), Klausel 12 (Vorladungen, gerichtliche Anordnungen, Aufforderungen oder Auskunftsersuchen), Klausel 14 (Mitteilungen), Klausel 16 (Gesamte Vereinbarung), Klausel 6 (Anwendbares Recht und Streitigkeiten).
10. Vertraulichkeits
10.1 Jede Partei ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten hat oder die dieser gehören, vertraulich zu behandeln (unter Anwendung der Maßnahmen, die gemäß den branchenüblichen Praktiken zum Schutz wirtschaftlich sensibler und vertraulicher Informationen erforderlich sind) und diese vertraulichen Informationen niemandem offenzulegen (außer auf einer Need-to-know-Basis ausschließlich für den internen Gebrauch, soweit dies zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich ist, gegenüber ihren Mitarbeitern oder Vollzeit-Auftragnehmern, die (im Falle von Corsearch) durch ausdrückliche schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind) oder diese vertraulichen Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweiligen offenlegenden Partei für andere Zwecke als zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag verwenden.
10.2 Unter „vertraulichen Informationen“ sind in diesem Zusammenhang zu verstehen: (a) alle Informationen vertraulicher Art, die Geschäftsgeheimnisse oder Geschäftsbeziehungen, Geschäftsmethoden, Kunden, Auftraggeber, Lieferanten, Marktinformationen, Transaktionen, Pläne oder Angelegenheiten einer Partei betreffen, (b) alle geschützten Informationen, die von den Parteien im Rahmen der Vertragserfüllung entwickelt wurden, (c) alle Dokumente oder Informationen, die mit „Vertraulich“, „Geschäftlich vertraulich“ gekennzeichnet oder anderweitig ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind, (d) in Bezug auf den Kunden direkt alle Inhalte, die in ZERO gespeichert, zwischengespeichert oder anderweitig enthalten sind, und/oder (e) alle Informationen, bei denen der Empfänger aufgrund ihrer Art vernünftigerweise davon ausgehen muss, dass es sich um vertrauliche Informationen der anderen Partei handelt, und zwar in allen Fällen, unabhängig davon, ob sie verschlüsselt sind oder nicht, sowie einschließlich aller Kopien der vorgenannten Informationen auf jeglichen Medien (einschließlich elektronischer Medien). Ungeachtet des Vorstehenden gelten als vertrauliche Informationen nicht (a) Informationen, die ohne Verschulden des Empfängers öffentlich zugänglich sind, werden oder waren, (b) Informationen, die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei rechtmäßig im Besitz des Empfängers befanden, (c) die dem Empfänger von einem Dritten oder einer dritten Quelle ohne jegliche Vertraulichkeitsverpflichtung nach dem Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei offengelegt werden; oder (d) von denen der Empfänger durch Unterlagen oder stichhaltige Beweise nachweisen kann, dass sie vom Empfänger unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden.
10.3 Corsearch erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass es zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag keinen Zugriff auf Inhalte oder deren Nutzung benötigt und dass die Nutzung von Inhalten durch Corsearch oder autorisierte Personen zuvor schriftlich vom Kunden genehmigt werden muss. Diese Verpflichtung gilt nicht für vertrauliche Informationen, soweit deren Offenlegung gegenüber einem zuständigen Gericht, Schiedsgericht oder einer zuständigen Behörde oder aufgrund geltender Gesetze erforderlich ist.
11. Datenschutzbestimmungen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch jede Partei im Zusammenhang mit den Diensten unterliegt den Datenschutzbestimmungen von Corsearch, die Bestandteil der Vereinbarung sind, wie in Anhang C dargelegt.
12. Vorladungen, gerichtliche Anordnungen, Aufforderungen oder Auskunftsersuchen
12.1 Erhält Corsearch von einer staatlichen Stelle oder einem Gericht, das für Corsearch zuständig ist, einen gültigen Durchsuchungsbefehl, eine Vorladung, eine gerichtliche Anordnung, eine Aufforderung oder ein anderes Auskunftsersuchen in Bezug auf die Inhalte, wird Corsearch, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, wie folgt vorgehen:
(a) den Kunden unverzüglich über ein solches Ersuchen informieren;
(b) sich mit dem Kunden über die Antwort von Corsearch beraten;
(c) den angemessenen Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit dessen Bemühungen, in die Anfrage einzugreifen und sie aufzuheben oder zu ändern, nachkommen; und
(d) dem Kunden auf dessen Anfrage hin eine Kopie der Antwort von Corsearch zur Verfügung stellen
12.2 Vorbehaltlich der Klausel 12.1(a) kommt Corsearch einer solchen Anfrage nach, sofern diese nicht aufgehoben, zurückgezogen oder geändert wurde.
12.3 Der Kunde erstattet Corsearch die tatsächlichen Kosten, die Corsearch durch die Erfüllung einer solchen Anfrage entstehen, einschließlich der Rechtskosten von Corsearch, sofern diese Anfrage mit Handlungen des Kunden oder einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem Kunden oder einem seiner Kunden zusammenhängt.
13. Höhere Gewalt
13.1 Corsearch haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, sofern es den Kunden unverzüglich schriftlich über das Eintreten der geltend gemachten höheren Gewalt informiert und alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um diese höhere Gewalt so schnell wie möglich zu beseitigen oder zu vermeiden.
13.2 Ist Corsearch aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage, seine vertraglichen Verpflichtungen innerhalb des einmonatigen Abrechnungszeitraums für insgesamt fünf (5) Werktage zu erfüllen, werden die Gebühren für diesen Monat anteilig von der Zahlung abgezogen. Sollte ein Ereignis höherer Gewalt, auf das sich eine der Parteien gemäß Ziffer 13 beruft, von dieser Partei länger als 60 aufeinanderfolgende Kalendertage geltend gemacht worden sein und andauern, so haben die Parteien die Neuverhandlung des Vertrags zu erörtern, oder die andere Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen.
14. Mitteilungen
Alle Mitteilungen im Rahmen des Vertrags bedürfen der Schriftform und sind im Namen oder im Auftrag der übermittelnden Partei zu erfolgen. Mitteilungen können per vorausbezahlter First-Class-Post, Einschreiben oder Fax an die im einleitenden Abschnitt der Vereinbarung angegebene Adresse der Partei gesendet werden, wobei sie im Falle des Kunden zur Aufmerksamkeit des bevollmächtigten Vertreters und im Falle von Corsearch zur Aufmerksamkeit des CFO oder des General Counsel von Corsearch, Inc. zu richten sind, oder an eine andere Adresse, die diese Partei der anderen Partei von Zeit zu Zeit schriftlich mitteilt.
Eine Mitteilung gilt als zugestellt:
(a) zum Zeitpunkt der Übergabe, wenn sie persönlich übergeben wird;
(b) 48 Stunden nach Versand per E-Mail.
15. Vergabe von Unteraufträgen
Corsearch ist berechtigt, seine Verpflichtungen gemäß Ziffer 3.2 (Hosting und externe Datensicherung) an Subunternehmer zu übertragen. Corsearch ist ferner berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nach schriftlicher Zustimmung des Kunden an Subunternehmer zu übertragen. Ungeachtet dessen haftet Corsearch weiterhin für alle Handlungen oder Unterlassungen der von ihm beauftragten Subunternehmer.
16. Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und Abmachung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien, die sich auf ihren Gegenstand beziehen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt diese Vereinbarung anstelle von und hat Vorrang vor allen Bedingungen, die in der Korrespondenz oder an anderer Stelle enthalten sind oder auf die dort Bezug genommen wird, oder die sich aus Handelsbräuchen, Gepflogenheiten oder der Geschäftsbeziehung ergeben.*
17. Allgemeines
17.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder Klausel dieser Vereinbarung in einem bestimmten Fall oder in einer bestimmten Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies weder die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen und Klauseln dieser Vereinbarung noch die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der betreffenden Bestimmung oder Klausel in einem anderen Fall oder in einer anderen Rechtsordnung.
17.2 Verzichtserklärungen
Ein Versäumnis oder eine Verzögerung einer Partei bei der Ausübung ihrer Rechte oder Rechtsmittel gilt nicht als Verzicht, es sei denn, dies wird durch eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung erklärt. Ein Verzicht einer Partei auf die Geltendmachung eines Versäumnisses, einer Falschdarstellung oder einer Verletzung einer Gewährleistung oder einer Verpflichtung aus diesem Vertrag, unabhängig davon, ob diese vorsätzlich begangen wurden oder nicht, gilt nicht als Ausweitung auf frühere oder spätere Versäumnisse, Falschdarstellungen oder Verletzungen von Gewährleistungen oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag und beeinträchtigt in keiner Weise die Rechte, die sich aus früheren oder späteren Vorfällen dieser Art ergeben. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels einer Partei gilt nicht als Verzicht und schließt die sonstige oder weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht aus.
17.3 Unabhängige Auftragnehmer
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner, und keine Bestimmung dieser Vereinbarung begründet oder gilt als Begründung einer Personengesellschaft, eines Joint Ventures oder eines Vertretungsverhältnisses zwischen den Parteien; ferner ist keine der Parteien befugt, die andere Partei zu verpflichten, im Namen der anderen Partei Verträge abzuschließen oder Verbindlichkeiten für oder gegen die andere Partei einzugehen.
17.4 Änderungen
Jede Änderung der Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von einem leitenden Angestellten oder einem anderen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter jeder der Parteien unterzeichnet wurde.
17.5 Abtretung
Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten oder übertragen oder anderweitig über den Vertrag verfügen, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der anderen Partei einzuholen, sofern im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist und diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigert wird. Ungeachtet des Vorstehenden ist Corsearch berechtigt, den Vertrag im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel, einer Fusion oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte abzutreten oder zu übertragen.
17.6 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
17.6.1 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York, USA, und ist entsprechend auszulegen. Die Parteien erkennen an, dass diese Vereinbarung ein Geschäft im zwischenstaatlichen Handel darstellt. Die Auslegung, Durchsetzung und die Verfahren gemäß der Schiedsklausel in dieser Vereinbarung unterliegen dem United States Arbitration Act.
17.6.2 Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren beigelegt, das von der American Arbitration Association gemäß deren Regeln für Handelsschiedsverfahren durchgeführt wird; der Schiedsspruch des oder der Schiedsrichter kann bei jedem dafür zuständigen Gericht vollstreckt werden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist New York, New York.
17.6.3 Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, dürfen weder eine Partei noch ein Schiedsrichter die Existenz, den Inhalt oder die Ergebnisse eines Schiedsverfahrens im Rahmen dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien offenlegen.
*Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 18.05.2020 in Kraft. Für bestehende Kunden von Yellow Brand Protection oder Pointer Brand Protection bleiben die vor dem 18.05.2020 geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die zum Zeitpunkt des Abschlusses einer bestehenden und derzeit gültigen Vereinbarung mit den genannten Unternehmen geltenden Bedingungen bis zum Ablauf oder zur Kündigung der Vereinbarung in Kraft.






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