




Nun, da wir den letzten Monat dieses turbulenten Jahrzehnts hinter uns lassen, ist es faszinierend, auf die wichtigsten Entwicklungen zurückzublicken. Stellen Sie sich vor, Sie würden in die Zeit von 2010 zurückreisen und jemandem erzählen, dass sein Smartphone in den nächsten zehn Jahren fast jeden Aspekt seines Lebens bestimmen (und den Großteil seiner Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen) würde! Wir wären alle von Selfies besessen, und die Digitalkamera würde aussterben. Großbritannien würde den Verstand verlieren und für den Austritt aus dem größten Handelsblock der Welt stimmen, und der „Apprentice“-Star Donald Trump würde Präsident der Vereinigten Staaten werden.
Man hätte Sie entweder ausgelacht oder höflich gefragt, ob Sie sich hinlegen wollen.
In den letzten zwölf Monaten gab es im Markenrecht sechs einschneidende Entwicklungen.
1. Kanada tritt dem Madrider Protokoll bei
Kanada hat 2019 einen Großteil seines Markenrechts überarbeitet, wobei die meisten Änderungen am 17. Juni in Kraft traten. Das Land trat drei WIPO-Verträgen bei, nämlich dem Madrider Protokoll, dem Abkommen von Nizza und dem Singapur-Vertrag. Dies geschah im Anschluss an die Unterzeichnung eines historischen Handelsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union (EU) im Jahr 2017.
Durch den Beitritt zum internationalen Markensystem und zu anderen wichtigen Markenabkommen erhalten kanadische Unternehmen Zugang zu einem effizienteren Mittel zum Schutz ihrer Marken weltweit. Dieser Schritt senkt zudem die Kosten für die Geschäftstätigkeit in Kanada. Auch internationale Investitionen dürften zunehmen, da der Beitritt zum Nizza-Klassifikationssystem das Risiko für ausländische Markenanmelder mindert.
2. U.S.-lizensierter Markenanwalt erforderlich für im Ausland ansässige Anmelder, die beim USPTO einen Antrag stellen
Die wichtigste Entwicklung im US-Markenrecht in diesem Jahr war die Vorschrift, dass alle im Ausland ansässigen Anmelder einen in den USA zugelassenen Anwalt beauftragen müssen, wenn sie eine Anmeldung beim USPTO einreichen wollen.
Nach Angaben des USPTO wurde diese im August in Kraft getretene Richtlinie notwendig, da das Amt eine steigende Zahl von fehlerhaft eingereichten und sogar betrügerischen Anmeldungen erhielt.
Mit der neuen Politik werden drei Ziele verfolgt. Zu:
- die Genauigkeit von Markenanmeldungen zu verbessern,
- die Einhaltung des bundesstaatlichen Markenrechts zu verbessern und
- die Integrität des U.S.-Markenregisters zu schützen
Hinweis: Auch wenn kanadische Rechtsanwälte als Vertreter ihrer Mandanten anerkannt werden, führt das USPTO den Schriftverkehr ausschließlich mit einem in den USA zugelassenen Rechtsanwalt.
3. Chinas neues Markengesetz (die vierte Novelle) tritt in Kraft
China wurde in den letzten zehn Jahren von einer Flut von böswilligen Markenanmeldungen und Marken-Squattern heimgesucht. Um wieder Ordnung in das Markenregister zu bringen, trat im April 2019 das Markengesetz (vierte Novelle) in Kraft.
Eine wichtige Neuerung ist eine neue Bestimmung, die in Artikel 4 des Markengesetzes aufgenommen wurde: „Eine böswillige Markeneintragung ohne Benutzungsabsicht ist zurückzuweisen.“ Dies ermöglicht es den chinesischen Markenprüfern, offensichtlich bösgläubige Marken bereits im Anmeldeverfahren zurückzuweisen.
Darüber hinaus kann das TMO eine böswillig eingetragene Marke für ungültig erklären. Und die Höchstsumme des Strafschadensersatzes bei „böswilligen und schwerwiegenden“ Markenverletzungen wurde erheblich angehoben.
Es wird sich zeigen, wie wirksam diese Änderungen sein werden; so ist beispielsweise der Begriff "ohne Benutzungsabsicht" im Gesetz nicht definiert. Der Schritt der chinesischen Regierung, das, was bisher der wilde Westen der Markenwelt war, in geordnete Bahnen zu lenken, zeigt jedoch ihr Engagement, ihre Position als stabiler Standort für Innovation und Investitionen zu stärken.
4. Malaysia führt das Markengesetz 2019 ein
Malaysia ist ein weiteres Land, das dem Madrider Protokoll im Jahr 2019 beigetreten ist. Es verabschiedete das Markengesetz 2019, das das 43 Jahre alte Vorgängergesetz ersetzt.
Anmelder im malaysischen Hoheitsgebiet können zum ersten Mal mehrere Klassen wählen, wenn sie eine Markenanmeldung einreichen.
Der Gesetzentwurf sieht vor (sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind), dass nicht-traditionelle Markenzeichen wie die Form von Waren oder deren Verpackung, Klänge, Gerüche, Farben, Hologramme, die Anordnung sowie Bewegungsabläufe anerkannt werden.
5. Europäische Union harmonisiert Markensysteme
Die EU-Markenrichtlinie 2015/2436 musste von allen Mitgliedsstaaten bis Januar 2019 umgesetzt werden. Die Länder haben nun bis Januar 2023 Zeit, um administrative Löschungsverfahren durchzuführen.
In der Praxis bedeutet die Umsetzung der Richtlinie, dass die Anmelder keine grafische (visuelle) Darstellung ihrer Marke erstellen müssen. Stattdessen können elektronische Formate, wie MP3 oder MP4, verwendet werden. Dies macht es einfacher, Marken, die z. B. Bewegungen oder Geräusche enthalten, genauer darzustellen.
Das Eintragungsverbot, das traditionell für Formen galt, die eine rein technische Funktion erfüllen, den Waren einen Mehrwert verleihen oder sich aus der Beschaffenheit der Waren ergeben, erstreckt sich nun auf jedes Merkmal, das für die jeweilige Ware charakteristisch ist.
Eine weitere Änderung besteht darin, dass die Marke, sobald sie von der für die Eintragung von Marken zuständigen Stelle akzeptiert wurde, veröffentlicht wird, bevor sie eingetragen wird, um anderen die Möglichkeit zu geben, Widerspruch einzulegen. Wenn die Marke des Widersprechenden jedoch seit fünf oder mehr Jahren eingetragen ist, ohne benutzt zu werden, kann ein Widerspruch scheitern.
Resümee
Dies ist nur ein kleiner Vorgeschmack auf die Veränderungen, die sich im Laufe des Jahres 2019 vollzogen haben. Die 2020er Jahre werden dank des rasanten Fortschritts in der digitalen Technologie zweifellos noch größere Veränderungen mit sich bringen. Vom Internet der Dinge (IoT) bis hin zur künstlichen Intelligenz – es ist zu erwarten, dass Markenanmeldungen komplexer und noch stärker international ausgerichtet sein werden.
Wie Konfuzius (551–479 v. Chr.) so treffend sagte: „Lerne aus der Vergangenheit, wenn du die Zukunft vorhersagen willst.“ Wir sind gespannt darauf, zu erfahren, was das Jahr 2020 für die internationale Markenwelt bereithält!
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