




Ein Fall von Markenrechtsverletzung birgt offensichtliche Risiken, die einem Unternehmen schaden können – den Verlust der Marke, damit einhergehende Umsatzverluste, Verzögerungen bei der Wiedervermarktung des Produkts sowie die oft erheblichen Kosten einer Umfirmierung. Es können jedoch auch weitere Begleiterscheinungen auftreten, die die Kosten eines Fehlers in schwindelerregende Höhen treiben können. Faktoren wie negative Publicity in den sozialen Medien und Anwaltskosten können einen hohen Preis mit sich bringen.
Im Mai dieses Jahres unterstrich ein viel beachteter Fall von Markenrechtsverletzung in Irland diesen Punkt. Nualtra Ltd, ein Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln mit Sitz in Limerick in den irischen Midlands, brachte ein Nahrungsergänzungsgetränk namens NUTRIPLEN auf den Markt und beantragte dafür eine EU-Markeneintragung. Zwei weitere damit verbundene EU-Eintragungen wurden für NUTRIPLEN SMOOTHIE und NUTRIPLEN PROTEIN beantragt. Alle drei Anmeldungen sind nun ungültig.
Diese Registrierungsanträge wurden von Nutrimedical BV angefochten, dem Inhaber einer bestehenden EU-Eintragung für „NUTRIPLETE“ (lizenziert und an Aymes International im Vereinigten Königreich abgetreten), ebenfalls ein Nahrungsergänzungsgetränk, das jedoch direkt an medizinisches Fachpersonal und nicht an die breite Öffentlichkeit vermarktet wird. Die Beschreibung der Waren und Dienstleistungen enthält den Ausdruck „die vorgenannten Waren zur Verwendung unter ärztlicher Aufsicht“. Zu Beginn des Verfahrens wählte Nualtra Ltd einen neuen Namen, ALTRAPLEN, und benannte seine Produkte um, darunter ALTRAPLEN COMPACT und ALTRAPLEN PROTEIN.
Die Beweisaufnahme im Mai 2016 brachte einige beunruhigende Vorfälle seitens eines der Kläger ans Licht, was Richter Max Barrett dazu veranlasste, in seinem Urteil zu schreiben: „Unsere Gerichte mögen Tempel der Wahrheit sein, doch nur wenige in ihnen sind Heilige.“ Diese Angelegenheiten wurden durch eine Zahlung in Höhe von 101.000 € an Nualtra Ltd sowie die Übernahme der damit verbundenen Rechtskosten beigelegt. Ein Antrag vom Juli 2016, die verbleibenden Angelegenheiten aus den Handelsregistern zu streichen, wurde von Richter Brian J. McGovern abgelehnt.
Das endgültige Urteil in der Rechtssache wegen Markenverletzung wurde am 2. Mai 2017 von Richter Twomey verkündet. Er stellte fest, dass die Kläger keine tatsächlichen Verluste nachgewiesen hatten. Stattdessen stützten sie sich auf Beweismittel, die eine Schätzung der Lizenzgebühr enthielten, die fällig geworden wäre, wenn Nualtra Ltd für diesen Zeitraum eine Lizenz zur Nutzung der Marke NUTRIPLEN erhalten hätte. Der vorgelegte Betrag belief sich auf rund 260.000 €. Nualtra Ltd legte Beweise vor, aus denen hervorging, dass während des Zeitraums keine Gewinne aus der Nutzung der Marke NUTRIPLEN erzielt worden waren, und es wurde entschieden, dass 35.000 € eine angemessene Summe seien, die den Klägern zuzusprechen sei.
Die Frage der mit den verschiedenen Klagen verbundenen Anwaltskosten machte jedoch die Gefahren einer Rechtsverletzung deutlich. In seinem Urteil schrieb Richter Twomey: „Dieser Gerichtshof hält es für widersinnig, dass eine Schadensersatzklage des Klägers auf maximal 260.000 €, die zu einer Schadensersatzzusage in Höhe von 35.000 € geführt hat, über 2 Millionen € an Anwaltskosten verursachen und das beklagte Unternehmen fast in den Ruin treiben konnte, was zum Verlust von Arbeitsplätzen hätte führen können.“
Er wies unter Verweis auf den „Final Report“ von Lord Justice Jackson zum Thema „Review of Civil Litigation Costs“ im Vereinigten Königreich auf einen Hoffnungsschimmer für Markeninhaber (und tatsächlich für alle Zivilprozessparteien) hinsichtlich der Anwaltskosten hin. Der Bericht empfiehlt die Einführung von Beschränkungen und Obergrenzen für Rechtsstreitigkeiten und die damit verbundenen Kosten, um zu verhindern, dass finanzielle Probleme den Zugang zur Justiz behindern oder dass unverhältnismäßig hohe Kosten für einen Rechtsstreit irreparablen Schaden verursachen.
Abschließende Überlegungen
Auch wenn diese Entwicklungen noch einige Zeit in der Zukunft liegen und in den verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedliche Zeitrahmen und Regelungen gelten, geben die Diskussionen um diese Entwicklungen Anlass zu Optimismus.
Angesichts der zunehmenden Globalisierung und der steigenden Zahl von Markenanmeldungen, die zu mehr Markenrechtsproblemen als je zuvor führen, ist es heute wichtiger denn je, eine umfassende Vorabprüfung Ihrer Markenkandidaten durchzuführen!
NameCheck™.
NameCheck™ist unser robustes Online-Tool zur Suche nach Markenähnlichkeit. Seine branchenführende künstliche Intelligenz bewertet die visuelle, semantische, phonetische und produkttypische Ähnlichkeit Ihres Markenkandidaten mit Dutzenden von Millionen bestehender Marken und präsentiert die Ergebnisse in abnehmender Reihenfolge des Risikos.
Jetzt können Sie in Sekundenschnelle Ihre Bestnoten über mehrere Regionen und Common-Law-Datenquellen hinweg löschen.
HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE:
*Dies ist ein informativer Meinungsbeitrag des Autors. Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten und Meinungen sind die des Autors und geben nicht unbedingt die offizielle Politik oder die Standpunkte von Corsearch oder dessen Kunden wieder.
*Die oben genannten Marken und Logos stehen in keiner Verbindung zu Corsearch und sind nicht dessen Eigentum; sie werden lediglich zu Illustrationszwecken als öffentlich zugängliche Informationen der jeweiligen Markenämter verwendet.
*Die Auflistung der Marken impliziert keine Beziehung zu Corsearch oder seinen verbundenen Unternehmen.
Erfahren Sie, wie PharmaCheck™ die Namensqualifizierung beschleunigt
Von der Früherkennung bis hin zu Nachkontrollen unterstützen wir Sie dabei, schneller und sicherer voranzukommen – und dabei Fehler zu vermeiden, die Sie sonst machen könnten, und helfen Ihnen, schneller voranzukommen.






.avif)


















































































