




Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage desUS-amerikanischen Schuhherstellers Crocsgegen das EU-Markenamt (EUIPO) auf Aufhebung des Rechtsschutzes für sein Schuhdesign abgewiesen. Das Gerichtsurteil bestätigte eine Entscheidung des EUIPO aus dem Jahr 2016, mit der die Designregistrierung von Crocs wegen fehlender Neuheit für ungültig erklärt worden war.
Im Jahr 2013 reichte das französische Unternehmen Gifi Diffusion beim EUIPO einen Einspruch gegen die EU-Geschmacksmusterregistrierung von Crocs ein und stützte sich dabei auf die EU-Vorschrift, wonach ein Geschmacksmuster nicht früher als ein Jahr vor der Anmeldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden darf. Gifi machte geltend, dass Crocs sein Geschmacksmuster erstmals im Jahr 2002 gezeigt habe – zwei Jahre vor der Anmeldung seiner Geschmacksmustermarke in den Vereinigten Staaten.
Im darauffolgenden Jahr wies die Nichtigkeitsabteilung des EUIPO den Antrag von Gifi Diffusion ab, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass Crocs die Geschmacksmuster vor Ablauf der vorgeschriebenen Frist veröffentlicht hatte. Gifi Diffusion legte daraufhin weitere Beweise vor, und 2016 wurde das Crocs-Design für ungültig erklärt.
In einer Stellungnahme gegenüber Footwear News als Reaktion auf das Urteil erklärte Crocs: „Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, und Crocs erwägt gegebenenfalls weitere Rechtsmittel. Eine Entscheidung betrifft die Entscheidungsprozesse des EU-Amtes für geistiges Eigentum und stellt das streitige eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht in Frage. Die zweite Entscheidung betrifft Anfechtungen der Gültigkeit eines älteren eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters, die seit zehn Jahren andauern. Das Geschäft von Crocs wurde in diesem Zeitraum durch diese anhaltende Angelegenheit nicht wesentlich beeinträchtigt, und es ist nicht zu erwarten, dass die jüngste Entscheidung unmittelbare wesentliche nachteilige Folgen für Crocs haben wird.“ In der Stellungnahme wurde zudem darauf hingewiesen, dass die eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster von Crocs während des Berufungsverfahrens gültig und durchsetzbar sind.
Aus Ecuador gibt es weitere Neuigkeiten zum Thema geistiges Eigentum im Zusammenhang mit Crocs. Im Rahmen seiner bislang größten Aktion zur Bekämpfung von Fälschungen hat das ecuadorianische Amt für geistiges Eigentum kürzlich fast 40.000 gefälschte Crocs-Artikel beschlagnahmt, darunter Schuhe und Verpackungen. Die Aktion folgte auf die Einreichung einer Verwaltungsklage wegen Markenverletzung durch Crocs in Ecuador, mit der das Unternehmen eine einstweilige Verfügung gegen die Verletzung seiner dort eingetragenen Marken beantragt und erwirkt hatte.
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