




Dafür gibt es eine App…
Wahrscheinlich kennen Sie den beliebten Spruch. Er findet sich in einer Vielzahl von kreativen Memes im Internet wieder.
Aber wusstest du, dass diese Wortkombination seit 2009 als Marke geschützt ist? Damals sprach das US-Patent- und Markenamt Apple das Eigentumsrecht zu.
Offensichtlich hat das zukunftsweisende Unternehmen eine gute Sache erkannt, als es sie sah.
Besteht für Sie die Gefahr der Verletzung von App Store-Markenrechten?
Bis Juni 2015 wurden mehr als 100 Milliarden mobile Apps aus dem Apple App Store heruntergeladen. Leider sorgen sie zunehmend für Verwirrung bei Marken, die sich durch den Prozess der Markenrecherche und -freigabe bewegen.
In diesem Artikel werden wir erläutern, warum das so ist und wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Marke vor Verstößen im App Store geschützt ist. Doch zunächst ein kurzer Überblick über Apps selbst:
Apps: Die Fakten
Mobile Apps sind Softwareanwendungen, die für die Ausführung auf Smartphones, Tablets und anderen mobilen Geräten entwickelt wurden. Sie werden über virtuelle App-Stores verkauft. Zu den beliebtesten zählen der App Store von Apple, Google Play, der Windows Phone Store und BlackBerry App World.
- Im Vergleich zum mobilen Internet verbringen Nutzer 90 % ihrer Zeit in Apps.
- Die Ausgaben für den Download von mobilen Apps werden 2017 voraussichtlich rund 269 Milliarden US-Dollar erreichen.
- Die Einnahmen aus mobilen Apps beliefen sich im Jahr 2015 auf 69,7 Milliarden US-Dollar.
- Die Einnahmen aus mobilen Apps werden bis 2020 voraussichtlich 188,9 Milliarden US-Dollar erreichen.
Geschützt nach Gewohnheitsrecht
Schätzungsweise 60.000 neue Apps werden jeden Monat in Kategorien entwickelt, die von Sport und Unterhaltung bis hin zu Produktivität und Organisation reichen. Verständlicherweise lassen viele der Unternehmen und Einzelpersonen, die diese Apps entwickeln, ihre Namen nicht offiziell als Marken eintragen.
Warum sollte man einen langwierigen Anmeldeprozess durchlaufen, wenn es sich vielleicht nur um ein Experiment handelt? Solange die Transaktionshistorie und die erstmalige Nutzung nachgewiesen werden können, sind App-Namen durch das Gewohnheitsrecht geschützt.
Die Vereinigten Staaten gelten als ein Land, in dem "wer zuerst kommt, hat zuerst Recht". Infolgedessen sind sowohl unternehmungslustige Einzelpersonen als auch Fortune-500-Unternehmen gleichberechtigt, wenn es um den Besitz von Marken geht.
Lass dich nicht durch Unwissenheit in Verlegenheit bringen
Um zu veranschaulichen, wie dies funktioniert, lassen Sie uns ein Szenario erfinden:
Nehmen wir an, es gibt einen Studienanfänger namens Justin.
Justin ist ein Gamer und Programmierer, der eine App entwickelt hat – er hat sie „Fireplace“ genannt .
Im vergangenen Jahr hat Justin insgesamt 50 Dollar mit App-Verkäufen verdient. Das mag zwar nicht viel sein, aber Justin sieht Potenzial. Sobald die Sommerpause beginnt, plant Justin, die App entsprechend dem Kundenfeedback zu überarbeiten.
Unterdessen plant eine Gruppe von Führungskräften eines sehr bekannten Spieleunternehmens – mehr als 2.000 Meilen entfernt – die Einführung eines neuen Brettspiels. Ihr Favorit für den Namen? „Fireplace“.
Der Spielehersteller beauftragte vor der Anmeldung eine umfassende Markenrecherche. Leider war diese „umfassende Recherche“ nicht ganz so umfassend, und die Nutzung in App-Stores wurde übersehen.
Als cleverer Typ, der er ist, hat Justin seine ursprüngliche App-Entwicklung nach dem Studium weiter ausgebaut. Er hat aus einem reinen Nebenprojekt eine tragfähige Einnahmequelle gemacht. Als er seinen Namen offiziell als Marke eintragen lassen will, stellt er fest, dass dieser bereits von einem bekannten Spielehersteller verwendet wird.
Wie geht es weiter? Nun, das kommt darauf an.
Theoretisch könnte Justin jedoch einen riesigen Konzern dazu zwingen, seine gesamte Markenstrategie zu ändern, was diesen Tausende (wenn nicht sogar Millionen) Dollar kosten würde.
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HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE:
*Dies ist ein informativer Meinungsbeitrag des Autors. Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten und Meinungen sind die des Autors und geben nicht unbedingt die offizielle Politik oder die Standpunkte von Corsearch oder dessen Kunden wieder.
*Die oben genannten Marken und Logos stehen in keiner Verbindung zu Corsearch und sind nicht dessen Eigentum; sie werden lediglich zu Illustrationszwecken als öffentlich zugängliche Informationen der jeweiligen Markenämter verwendet.
*Die Auflistung der Marken impliziert keine Beziehung zu Corsearch oder seinen verbundenen Unternehmen.
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